Endlagersuche

Nationales Begleitgremium nimmt Akteneinsicht

Das Nationale Begleitgremium nimmt bei der BGE Einblick in die Akten um für die Fachkonferenz Teilgebiete vorbereitet zu sein.

Am 10. Juni 2020 haben fünf Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) Einsicht in die Akten zur Standortauswahl der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Peine genommen. Das NBG ist ein unabhängiges, pluralistisch zusammengesetztes gesellschaftliches Gremium, das die Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle unabhängig begleitet. Das Standortauswahlgesetz (StandAG) gewährt dem NBG Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens der BGE.

Bei dem Besuch ging es darum, den Umfang der Daten und den daraus resultierenden Arbeitsaufwand für das NBG und deren Sachverständige zu ermitteln. Zudem soll das NBG eine Brücke schlagen zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete und den bei der Fachkonferenz nicht vorliegenden Daten, die nicht veröffentlicht werden dürfen, weil sie privaten Eigentümern gehören (Rechte Dritter). Das NBG will deshalb gerne wissen, wie viele Daten in den Zwischenbericht einfließen werden. 

Nachdem das Geologie-Daten-Gesetz beschlossen und in Kraft getreten ist, hat die BGE zudem die Aufgabe bekommen, Kategorisierungsvorschläge für die vorliegenden Daten zu machen. Diese Kategorisierungsvorschläge gehen an die Geologischen Dienste der Länder und werden von diesen per Bescheid bestätigt oder möglicherweise auch angepasst.  Im Geologie-Daten-Gesetz wird unterschieden nach Nachweisdaten, beispielsweise ein Bohrpunkt, Fachdaten, die nähere Aussagen zur Geologie machen, und Bewertungsdaten, in die bereits viel fachliche Expertise eingeflossen ist. Jede dieser Datenkategorien wird im Gesetz bezogen auf ihre Veröffentlichung verschieden behandelt. Das NBG will bis zum Zwischenbericht Teilgebiete herausfinden, in welchen Fällen eine Veröffentlichung auf den Kategorisierungsvorschlag der BGE zurückgeht. Die Mitglieder des NBG wollen sicherstellen, dass mit den zu erwartenden Unterschieden zwischen den Vorschlägen der BGE und den Länderbehörden angemessen umgegangen wird. Klaus Brunsmeier, Mitglied des NBG, betonte: "Es ist nicht unsere Aufgabe, die Arbeit des BGE zu kontrollieren." 

Die Fachleute aus der Standortwahl erläuterten dem NBG am Beispiel eines Bundeslandes, wie sie zu den Kategorisierungsvorschlägen gekommen sind. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende des NBG, sagte am Ende des Termins: "Wir haben nach dem heutigen Tag ein gutes Gefühl für die Menge und Kategorisierung der Daten bekommen und wissen, was wir dabei beachten müssen." Bis zur Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete wird das NBG sicherlich zu weiteren Terminen nach Peine kommen.

Personen sitzen an zwei gegenüberstehenden Reihen von Tischen

Zu Corona-Zeiten mit viel Abstand: Mitglieder des NBG bei der BGE in Peine

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