Antragskomplex I

Ziel des Antragskomplexes I ist es, dass die verbrauchte Luft zukünftig über den neu zu errichtenden Schacht Asse 5 abgeleitet werden soll. Bisher wird die verbrauchte Luft über den Schacht Asse 2 abgeleitet. Die geplanten Maßnahmen werden im Folgenden genauer beschrieben:

Umstellung der Wetterführung

Die Wetterumstellung hat zum Ziel, dass die derzeit begrenzte Frischwetterzufuhr von rund 4.000 Kubikmeter pro Minute erhöht wird. Derzeit werden sowohl die Frischluft als auch die Abluft durch den Schacht Asse 2 geleitet. Dieser ist hierfür bis zu einer Tiefe von rund 490 Metern durch eine technische Einrichtung – Wetterscheider genannt – geteilt. Dadurch kann jeweils nur der halbe Querschnitt des Schachtes für die Versorgung mit Frischluft beziehungsweise die Ableitung der Abluft genutzt werden.

Zukünftig soll Frischluft über den Schacht Asse 2 in das Bergwerk geleitet werden. Die verbrauchte Luft soll das Bergwerk über den Schacht Ass 5 verlassen. Es würde jeweils der volle Querschnitt der Schächte zur Verfügung stehen. Da so die Wettermenge erhöht wird, können Betriebspunkte besser mit ausreichend Frischluft versorgt werden, während die Rückholung vorbereitet und durchgeführt wird.

Bau des Schachts Asse 5

Seit 2013 wird ein möglicher Standort für den neuen Schacht Asse 5 erkundet. Die Erkundungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Die bisherigen Ergebnisse zeigen jedoch, dass der neue Schacht voraussichtlich 150 Meter östlich der Erkundungsbohrung Remlingen 15 errichtet werden kann. Möglicherweise werden die derzeit laufenden Erkundungsarbeiten den geplanten Schachtansatzpunkt noch einmal leicht verändern.

Um den Schacht bauen zu können, wird eine mehrere Hektar große Fläche benötigt. Auf dieser Fläche sollen unter anderem Arbeits- und Sozialräume, Werkstätten und Lagerflächen sowie die Anlagen zum Bau des Schachtes selbst errichtet werden. Für den Bau sind mehrere Varianten denkbar. Entweder kann der Bau in einem sogenannten Schneidverfahren erfolgen. Oder der Schacht wird mit Hilfe von Bohrungen und Sprengungen gebaut. Ob auch Sonderverfahren, zum Beispiel Gefrierverfahren oder Zementierverfahren, zum Einsatz kommen werden, wird erst nach Abschluss der Erkundungsmaßnahmen entschieden.

Anschluss an die Schachtanlage Asse II

Ausgehend vom Schacht Asse 5 werden auch die Verbindungsstrecken errichtet. Die Strecken werden mit Hilfe von Teilschnittmaschinen errichtet. Teilschnittmaschinen werden bereits heute unter Tage beim Bau von Strecken und für Sicherungsmaßnahmen eingesetzt.

Umgang mit den anfallenden Gesteinsmaterialien

Das beim Bau anfallende Gesteinsmaterial, Haufwerk genannt, wird entsorgt, verwertet oder gelagert. Ob dies am Standort erfolgen kann wird geprüft. Das Material aus dem Deckgebirge kann bei entsprechender Eignung möglicherweise für übertägige Erdbaumaßnahmen verwendet werden. Die BGE geht davon aus, dass rund 100.000 Kubikmeter Haufwerk anfallen werden.

Auswirkungen auf mögliche Schutzgüter

Die genannten Maßnahmen haben Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter. Zu den Schutzgütern gehören laut Paragraph 2 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • das kulturelle Erbe sowie sonstige Sachgüter sowie
  • Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Auswirkungen entstehen durch die angestrebten Arbeiten und sind diversen Wirkfaktoren zuzuordnen. Dazu gehören unter anderem:

  • Abfälle,
  • Abwasser,
  • Platzbedarf,
  • Lärm sowie
  • Luftverunreinigungen.

Die BGE hat die Aufgabe, die Auswirkungen der Wirkfaktoren auf die oben genannten Schutzgüter zu prüfen und Maßnahmen umzusetzen, welche die Auswirkungen möglichst geringhalten. Für die umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren sind naturschutzfachliche Gutachten einzureichen. Dazu gehören unter anderem eine FFH-Verträglichkeitsstudie, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).


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