Fragen und Antworten zur Endlagersuche
Warum brauchen wir ein Endlager? Wie lange dauert die Standortsuche? Können sich Bürger*innen aktiv beteiligen? Wer zahlt für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle? Wie lange muss ein Endlager sicher bleiben? Warum muss Atommüll in speziellen Behältern verpackt sein? Diese und weitere Fragen rund um die Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle beantworten wir auf dieser Seite.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stellen Sie diese gerne per E-Mail an dialog(at)bge.de. Wenn Sie Ihre Frage lieber im persönlichen Gespräch an uns richten möchten, laden wir Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen aus der Reihe „Betrifft: Standortauswahl“ ein. Expert*innen der BGE berichten dort regelmäßig über den Stand der Arbeiten und stellen sich den Fragen der Teilnehmer*innen. Bereits vergangene Veranstaltungen können Sie sich auf dem YouTube-Kanal der BGE anschauen.
Die drei Wirtsgesteine: Ton, Salz und Kristallin
Die Endlagersuche ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Auswahl eines sicheren Standorts in tiefen geologischen Zonen für hochradioaktive Abfälle in Deutschland. Das Verfahren verläuft in drei Phasen:
In Phase I werden von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wissenschaftsbasiert die besten geologischen Zonen in Deutschland bewertet und verglichen, um so nach geologischen Kriterien die besten Standortregionen für die weitere Erkundung vorzuschlagen. In der darauffolgenden Phase II werden die ausgewählten Regionen von der Oberfläche aus erkundet. In Phase III sollen nach dem Standortauswahlgesetz untertägige Untersuchungen ausgewählter Standorte erfolgen.
Am Ende jeder Phase macht die BGE Vorschläge für das weitere Vorgehen. Diese Vorschläge werden vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft. Das BASE überwacht das Verfahren und organisiert die Beteiligung der Öffentlichkeit. Ziel ist es, in einem transparenten, wissenschaftsbasierten Prozess am Ende den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit in Deutschland zu finden. Das letzte Wort hat jeweils der Bundestag. Er befasst sich am Ende jeder Phase mit der Arbeit der BGE und entscheidet über das weitere Vorgehen beziehungsweise über den endgültigen Standort.
Stand: März 2026
Links zum Thema
Ein Endlager ist notwendig, um Mensch und Umwelt dauerhaft und sicher vor radioaktiven Abfällen zu schützen. Die sichere Endlagerung ist gesetzlich vorgeschrieben und internationaler Standard. Die hochradioaktiven Abfälle, die vor allem aus dem Betrieb von Kernkraftwerken resultieren, bleiben über Hunderttausende von Jahren gefährlich. Zwischenlager an der Oberfläche bieten nur vorübergehend Schutz – ein tiefengeologisches Endlager hingegen gewährleistet Langzeitsicherheit, ohne auf menschliches Eingreifen angewiesen zu sein. Damit entlasten wir kommende Generationen, die sich nicht mehr um das Problem kümmern müssen.
Stand: März 2026
Bei der Suche nach einem Endlager zählt vor allem eins: maximale Sicherheit – und zwar für eine Million Jahre. Dafür wird untersucht, wie gut das Gestein im Untergrund die Radioaktivität der Abfälle dauerhaft einschließen kann. Wichtig sind auch: die Stabilität der Gesteinsschichten, kein Kontakt zum Grundwasser sowie keine Gefahr vulkanischer Aktivität. Zusätzlich muss das Endlager technisch gut umsetzbar und sicher verschließbar sein. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt und verläuft schrittweise, transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Am Ende wird der Ort mit der bestmöglichen Sicherheit ausgewählt.
Stand: März 2026
Ursprünglich sollte der Standort bis 2031 feststehen. Inzwischen rechnet das Bundesumweltministerium damit, dass die Entscheidung in der Mitte des Jahrhunderts fällt. Danach muss das Endlager noch genehmigt und errichtet werden. Diese Zeit bis zur Mitte des Jahrhunderts ist notwendig, um die geologische Sicherheit gründlich zu prüfen, Risiken auszuschließen und die Öffentlichkeit einzubeziehen. Denn das Endlager muss radioaktive Abfälle für eine Million Jahre sicher einschließen. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt als ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren.
Stand: März 2026
Aktuell befindet sich die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Deutschland in der ersten von drei Phasen des gesetzlich geregelten Auswahlverfahrens. Im Jahr 2020 veröffentlichte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Zwischenbericht, der 90 Teilgebiete identifizierte. Das sind Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Diese Teilgebiete deckten etwa 54 Prozent der Landesfläche ab. Derzeit arbeitet die BGE daran, diese Auswahl weiter einzugrenzen und bis Ende 2027 konkrete Standortregionen für übertägige Untersuchungen vorzuschlagen. Seit Ende 2025 werden noch etwa 25 Prozent des Bundesgebiets auf ihre Eignung untersucht.
Den aktuellen Stand der Endlagersuche können Sie im BGE Endlagersuche Navigator einsehen. Bitte beachten Sie, dass die BGE an dieser Stelle Arbeitsstände zeigt und keine verbindlichen Ergebnisse.
Stand: März 2026
Auch wenn zunächst mehrere Regionen untersucht werden: Am Ende wird es nur ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland geben. Ziel ist es, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Million Jahre zu finden – unabhängig von politischen, wirtschaftlichen oder regionalen Interessen. Der Standort muss alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und langfristig sicher sein. Die Entscheidung trifft das Parlament per Gesetz. Ein zentrales Endlager entspricht auch internationalen Empfehlungen und ist Teil einer verantwortungsvollen Entsorgungspolitik. Darüber hinaus wird es zwei weitere Endlager geben: das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (mit geringer Wärmeentwicklung) und ein weiteres Endlager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nicht mehr im Endlager Konrad endgelagert werden können, weil dies nur für 303.000 Kubikmeter genehmigt ist.
Stand: März 2026
Derzeit ist noch offen, welche Regionen in Deutschland für ein Endlager geeignet sind. 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Zwischenbericht Teilgebiete 90 Teilgebiete ausgewiesen, in deren tiefem Untergrund die geologischen Verhältnisse einen sicheren Einschluss ermöglichen könnten – das entspricht etwa 54 Prozent der Landesfläche. Diese Gebiete liegen in verschiedenen Bundesländern und umfassen die drei Wirtsgesteine Ton-, Salz- und Kristallingestein. In den nächsten Phasen der Endlagersuche wird die BGE diese Auswahl weiter eingrenzen, bis am Ende mindestens zwei Standorte übrigbleiben. Auf dem Weg dorthin ist das Jahr 2027 von großer Bedeutung. In diesem Jahr wird die BGE konkrete Standortregionen für übertägige Untersuchungen vorschlagen. Eine Vorfestlegung auf bestimmte Regionen gibt es nicht – die Suche erfolgt ergebnisoffen und wissenschaftsbasiert.
Stand: März 2026
Ja, das Standortauswahlgesetz definiert klare Ausschlusskriterien. Ausgeschlossen sind beispielsweise Gebiete mit aktiven geologischen Störungen, Vulkanismus oder menschlichen Eingriffen wie Bergbau oder Bohrungen. All diese Faktoren könnten die Sicherheit des Endlagers beeinträchtigen. Zusätzlich prüft die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Mindestanforderungen wie die Tiefe und Dicke des Gesteins. Nur Gebiete, die diesen Kriterien genügen, kommen für die weitere Untersuchung infrage.
Stand: März 2026
Ja, Bürger*innen können sich aktiv an der Standortsuche beteiligen. Das Standortauswahlgesetz schreibt eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit vor. In verschiedenen Phasen des Verfahrens gibt es Fachkonferenzen, das Forum Endlagersuche, Regionalkonferenzen, Online-Dialoge und Stellungnahmeverfahren. Regionen, die in die engere Auswahl kommen, erhalten zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist für die Beteiligung der Öffentlichkeit verantwortlich. Ziel ist es, den Prozess transparent, nachvollziehbar und im Dialog mit der Bevölkerung zu gestalten. Alle Bürger*innen können so Hinweise geben, Fragen stellen oder Bedenken äußern. Wenn Sie sich beteiligen möchten oder weiterführende Fragen rund um das Thema Beteiligung haben, wenden Sie sich gern an dialog(at)base.bund.de.
Stand: März 2026
Ein Bundesland oder eine Region kann nicht einseitig ein Endlager auf seinem Gebiet verhindern. Die Standortentscheidung ist ein bundesweites, gesetzlich geregeltes Verfahren, das wissenschaftlichen Kriterien folgt und nicht von politischen Mehrheiten in einzelnen Bundesländern abhängig ist. Am Ende entscheidet der Bundestag per Gesetz über den Standort. Allerdings haben Bundesländer, Kommunen und Bürger*innen die Möglichkeit, sich aktiv in das Verfahren einzubringen – etwa durch Stellungnahmen, Konferenzen und Beteiligungsformate. So werden regionale Perspektiven gehört. Ziel ist eine transparente Entscheidung für den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit – im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist, können betroffene Regionen und ihre Bürger*innen vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen.
Stand: März 2026
Das Nationale Begleitgremium (NBG) ist ein unabhängiges Gremium, das die Endlagersuche vermittelnd begleitet. Seine zentrale Aufgabe: Das NBG soll das Standortauswahlverfahren im Auge behalten, die Öffentlichkeitsbeteiligung stärken und als Vermittler zwischen Gesellschaft, Politik und den am Verfahren beteiligten Institutionen wirken.
Das Gremium besteht aus 18 Mitgliedern. Zwölf davon sind anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Die weiteren sechs Mitglieder sind Bürger*innen, von denen zwei der jungen Generation angehören. Die sechs Bürger*innen werden in einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren ermittelt und anschließend von der Bundesumweltministerin oder dem Bundesumweltminister berufen.
Das NBG ist weder an Weisungen gebunden noch Teil der Behördenstruktur – es arbeitet unabhängig und gemeinwohlorientiert. Es kann sich jederzeit Informationen von den beteiligten Institutionen einholen, Akten einsehen und sich wissenschaftlich durch Dritte beraten lassen. So trägt das Nationale Begleitgremium dazu bei, dass das Verfahren transparent, nachvollziehbar und im Interesse der gesamten Gesellschaft verläuft.
Stand: März 2026
Für die Finanzierung der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sind die Verursacher des radioaktiven Abfalls verantwortlich – also die Betreiber von Kernkraftwerken. Im Jahr 2017 wurde dafür ein Fonds (KENFO) eingerichtet, in den die Betreiber rund 24 Milliarden Euro eingezahlt haben. Mit diesem Geld finanziert der Bund die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und anteilig die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad. Der Fonds ist langfristig angelegt, damit auch künftige Kosten gedeckt sind. Für die Finanzierung des Rückbaus ihrer Anlagen (zum Beispiel der Atomkraftwerke) und die sichere Verpackung der radioaktiven Abfälle sind die ehemaligen Betreiber von Kernkraftwerken nach wie vor selbst verantwortlich.
Stand: März 2026
Die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten gilt weltweit als sicherste Methode, um hochradioaktive Abfälle dauerhaft von Mensch und Umwelt zu isolieren. Mehrere Barrieren – darunter spezielle Behälter, das Wirtsgestein und in manchen Fällen technische Abdichtungen – verhindern zuverlässig das Entweichen radioaktiver Stoffe. Die wichtigste Barriere ist dabei in den meisten Endlagerkonzepten das Wirtsgestein. Der Standort muss zudem besonders stabile geologische Bedingungen über sehr lange Zeiträume aufweisen. Bevor ein Endlager gebaut wird, prüfen Expert*innen deshalb intensiv alle sicherheitsrelevanten Aspekte.
Stand: März 2026
Ein Endlager muss über eine enorme Zeitspanne hinweg sicher sein – für hochradioaktive Abfälle mindestens eine Million Jahre. In diesem Zeitraum nimmt die Radioaktivität des Abfalls allmählich ab, bis sie schließlich ein Niveau erreicht, das mit der natürlichen Radioaktivität der Umgebung vergleichbar ist. Um die Sicherheit für so lange Zeiträume zu gewährleisten, sucht die BGE Gesteinsformationen, die sich über Jahrmillionen kaum verändert haben. Auch das Endlager selbst wird so konzipiert, dass es keine Wartung oder Eingriffe mehr benötigt – ein sogenanntes passives Sicherheitssystem. Die Sicherheitsnachweise müssen dabei höchsten wissenschaftlichen und rechtlichen Anforderungen genügen.
Stand: März 2026
Bei Transport und Lagerung von Atommüll darf keine Gefahr für Mensch und Umwelt entstehen. Geeignete Behälter können die Strahlung, die von radioaktiven Abfällen ausgeht, abschirmen und verhindern auch bei Unfällen unzulässige Freisetzungen. Hochradioaktive Abfälle kommen für Transport und Zwischenlagerung in spezielle, technisch aufwendige und teure Behälter. Diese werden Castorbehälter oder Castoren genannt. Castor ist eine Abkürzung und heißt: Cask for Storage and Transport of Radioactive Material. Diese dickwandigen Behälter schirmen auch starke Strahlung ab und leiten Wärme ab. Sie haben ein dichtes Doppeldeckelsystem und sind zudem besonders stoß- und druckfest, damit sie auch bei Unfällen oder Naturkatastrophen Sicherheit bieten können. Ein beladener Castorbehälter wiegt je nach Behälterart und Inhalt zwischen 20 und 120 Tonnen.
Stand: März 2026
Castoren sind Transport- und Lagerbehälter, deren Zwischenlagerdauer anfangs auf 40 Jahre ausgelegt war – gerechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Befüllung mit den hochradioaktiven Abfällen. Sie sind nicht für die Endlagerung gedacht. Das heißt aber nicht, dass sie nach 40 Jahren nicht mehr sicher sind. Bevor die 40 Jahre enden, wird in einem Genehmigungsverfahren festgestellt, ob es für die Behälter eine verlängerte Zulassung geben kann. Dabei berücksichtigen die Prüfer*innen nicht nur den Zustand des Behälters, sondern auch, ob er und alle seine Komponenten noch den aktuellen technischen Standards entsprechen. Die Castoren stehen aktuell in Zwischenlagern. Die meisten Zwischenlager werden von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung (externer Link) betrieben. Die Aufsicht über die BGZ hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Das BASE entscheidet auch im Genehmigungsverfahren über die weitere Aufbewahrung der Castor-Behälter im Zwischenlager.
Die BGE entwickelt derzeit neue Behälter für das zukünftige Endlager, die sogenannten Endlagerbehälter. Die hochradioaktiven Abfälle werden in diese Behälter umgeladen, bevor sie im Endlager eingelagert werden. Dazu finden Sie eine aufgezeichnete Veranstaltung aus dem Jahr 2024: Betrifft: Standortauswahl – Endlagerbehälterentwicklung (externer Link).
Stand: März 2026
Ein Endlager wird so gebaut, dass es selbst bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Sabotage oder Terroranschlägen sicher bleibt. Die Einlagerung erfolgt tief unter der Erde – mehrere hundert Meter unter der Oberfläche – und ist durch das Wirtsgestein geschützt. Zusätzlich gelten strenge Sicherheitsstandards, wie sie auch für andere kerntechnische Anlagen vorgeschrieben sind. Die Sicherheit wird dabei laufend überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst.
Stand: März 2026
Im Standortauswahlgesetz ist keine Mindestentfernung zu Siedlungen festgelegt. Entscheidend ist zunächst, dass das Endlager tief in der Erde sicher ist. Das bedeutet, es muss gewährleistet sein, dass radioaktive Stoffe über sehr lange Zeiträume nicht an die Oberfläche und in die Umwelt gelangen können – unabhängig davon, ob Menschen in der Nähe wohnen oder nicht. Die geologischen Bedingungen stehen daher im Vordergrund der Endlagersuche. Dennoch ist die Nähe zu bewohntem Gebiet relevant und wird in ergänzenden Auswahlkriterien sowie weiteren gesetzlichen Regelungen berücksichtigt.
Stand: März 2026
Die Brennstäbe aus dem Einsatz im Kernkraftwerk müssen zunächst für rund fünf Jahre im Abklingbecken des Kernkraftwerks abkühlen, da sie während dieser Zeit – aufgrund der hohen Menge an kurzlebigen Spaltprodukten – noch sehr viel Wärme produzieren. Danach werden sie in Transport- und Lagerbehälter verpackt. In Deutschland sind dies im Allgemeinen Castorbehälter. Diese werden so lange in Zwischenlagern aufbewahrt (meist auf dem Gelände der ehemaligen Kernkraftwerke), bis ein Endlager für hochradioaktive Abfälle fertiggestellt ist. Erst dann werden die Castorbehälter transportiert. Das wird größtenteils auf der Schiene auf speziellen Tragwagen passieren. Nur dort, wo es keine Bahnanlagen gibt, werden Castorbehälter auch über Straßen transportiert. Am Endlagerstandort angekommen, werden die hochradioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter umgeladen. Die Endlagerbehälter müssen noch von der BGE entwickelt werden.
Stand: März 2026
Für hochradioaktive Abfälle legt das Standortauswahlgesetz fest, dass es möglich sein muss, bereits eingelagerte Abfälle wieder herauszuholen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Rückholung und Bergung. Solange das Endlagerbergwerk in Betrieb und noch nicht vollständig verschlossen ist, müssen die Abfälle rückholbar sein. Anschließend müssen sie dann für weitere 500 Jahre bergbar sein. So wird sichergestellt, dass im Fall neuer Erkenntnisse oder unvorhergesehener Ereignisse reagiert werden kann.
Stand: März 2026
Fragen aus der Fachkonferenz Teilgebiete
Im Oktober 2020 fand die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete statt. Es folgten drei Beratungstermine. Die BGE hat dort den Zwischenbericht Teilgebiete präsentiert und sich den Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gestellt.
Fragen zu Gebieten zur Methoden-entwicklung
Aus 90 Teilgebieten sollen in den kommenden Jahren wenige Standortregionen werden. Die Methoden hierzu werden mit Hilfe von Daten aus mehreren Teilgebieten in unterschiedlichen Wirtsgesteinen entwickelt, den „Gebieten zur Methodenentwicklung“.