Asse

Pressemitteilung Nr. 1/21 - Zwei neue Bohrungen starten auf der Asse

Ab Februar erweitert die BGE ihre Erkundungen östlich der Schachtanlage Asse II. Ein wichtiger Schritt in Richtung Rückholung der radioaktiven Abfälle, die im Jahr 2033 beginnen soll.

Ab Februar erweitert die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihre Erkundungen östlich der Schachtanlage Asse II. Die zwei neuen Bohrungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Rückholung der radioaktiven Abfälle, die im Jahr 2033 beginnen soll.

Mit den Bohrungen wird die BGE den Untergrund östlich der Schachtanlage Asse II genauer untersuchen. Dort soll das Rückholbergwerk inklusive des neuen Schachts Asse 5, über den die radioaktiven Abfälle später an die Tagesoberfläche rückgeholt werden, entstehen. „Mit dem nun gestarteten Erkundungsprogramm werden wir weitere Kenntnisse über den tiefen Untergrund erlangen. So können wir die Planungen konkretisieren und die Genehmigungsunterlagen mit den notwendigen Fakten untersetzen“, so Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE.  Die Kenntnis des tiefen Untergrundes dient der Sicherheit. Nur wenn die BGE weiß, wo z.B. wasserführende Strukturen sind, kann sie ihnen bei den späteren Arbeiten gezielt aus dem Weg gehen.

1.000 Meter tief: Daten und Fakten zu den neuen Asse-Bohrungen

Die beiden neuen Erkundungsbohrungen tragen die Projektnamen Remlingen 15-S1 (R15-S1) und Remlingen 15-S2 (R15-S2). Sie werden jeweils eine Bohrlochlänge von rund 1.100 Meter erreichen. Die geplante Tiefe beträgt rund 1.000 Meter unter Geländeoberkante. Die Bohrungen werden aus der bestehenden Erkundungsbohrung R15 heraus abgelenkt, daher die Namensgebung. Die Ablenkung erfolgt in einer Tiefe von rund 265 Metern. Die erste Ablenkung (R15-S1) geht in Richtung Südosten mit einem Winkel von rund 30 Grad. Die zweite Bohrung (R15-S2) wird dann aus der R15-S1 in Richtung Nordosten erstellt. Beide Bohrungen werden nach erfolgreicher Ausrichtung der Bohrspuren als sogenannte „Kernbohrung“ ausgeführt. Der Zweck von solchen Kernbohrungen ist es, Gesteinsproben (Bohrkerne) zur Untersuchung zu gewinnen. Das gibt genaueren Aufschluss über die geologischen Gegebenheiten in der Tiefe. Diese wichtigen Informationen benötigt die BGE für ihre weiteren Planungen.

So geht es weiter: Zeitplan für die Bohrungen auf der Asse

Die geplante Dauer für das Bohr- und Untersuchungsprogramm beträgt rund 6 Monate. Vorbereitende Arbeiten am Bohrplatz finden bereits seit dem 11. Januar 2021 statt. In einem ersten Schritt wurde der Arbeitsbereich am bereits existieren Bohrplatz der Erkundungsbohrung R15 eingerichtet. Ab dem 25. Januar 2021 wird die Bohranlage angeliefert und anschließend montiert. Die eigentlichen Bohrarbeiten werden voraussichtlich ab dem 1. Februar 2021 beginnen. Begleitet werden die Bohrungen durch ein umfangreiches Messprogramm. Die BGE rechnet damit, dass das Messprogramm voraussichtlich Mitte 2021 abgeschlossen werden kann.

Hintergrund

Die BGE bereitet derzeit die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II vor. Das dafür erforderliche Rückholbergwerk inklusive des neuen Schachts Asse 5 soll östlich der Schachtanlage errichtet werden.

Der Standort im Osten der Schachtanlage Asse II ist der einzige, an dem die notwendige untertätige Infrastruktur für die gesetzlich geforderte Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II errichtet werden kann, weil nur dort ausreichend Platz ist. Der Bereich wurde in den Jahren 2013 und 2014 durch die Erkundungsbohrung R15 untersucht. Nach Abschluss einen umfangreichen Mess- und Untersuchungsprogramms wurde das Bohrloch im Jahr 2016 verfüllt. Die Ergebnisse aus der R15 zeigten gegenüber dem damaligen Kenntnisstand zur Geologie eine veränderte geologische Situation. Die BGE setzt daher mit den Bohrungen R15-S1 und R15-S2 ein erweitertes Erkundungsprogramm um.

Ende des Jahres 2020 hat die BGE das Niedersächsische Umweltministerium gebeten, das Genehmigungsverfahren für die Rückholung der radioaktiven Abfälle einzuleiten. In einem ersten Antragskomplex soll die Errichtung des neuen Schachtes sowie die Anbindung an die Schachtanlage Asse II beantragt werden. Der Sonderbetriebsplan für die Bohrungen wurden am 22. Dezember 2020 durch das zuständige Landesbergamt genehmigt.

Über die BGE

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender), Beate Kallenbach-Herbert (kaufmännische Geschäftsführerin) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

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