Teilgebiet 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT

Das Teilgebiet 001_00, Opalinuston, erstreckt sich über Gebiete der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. Es ist eines von 90 Teilgebieten, die im Zwischenbericht Teilgebiete im September 2020 veröffentlicht worden sind.

Seit dem Sommer 2021 ist es zudem eines von vier Gebieten zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Mit Daten aus diesen vier Teilgebieten wird eine für alle 90 Teilgebiete übertragbare Methodik entwickelt, die zur Prüfung der Sicherheitskriterien an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle geeignet sind.

Methoden


Nach der ersten Sichtung von ungeeigneten und möglicherweise geeigneten Gebieten im Zwischenbericht Teilgebiete geht es im Schritt 2 der Phase I darum, aus 90 Teilgebieten wenige Standortregionen zu identifizieren, die für eine übertägige Erkundung vielversprechend erscheinen. Auf dieser Basis macht die BGE einen Standortregionenvorschlag. Dieser wird dann an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung übermittelt und dort geprüft.

Schritt 2 der Phase I besteht aus drei Elementen. Zunächst wird mit Hilfe der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen erstmals die Sicherheit eines möglichen Endlagers in einer Gesteinsformation bewertet. Um eine Methodik für diesen Arbeitsschritt zu entwickeln, hat die BGE im Sommer 2021 vier Gebiete zur Methodenentwicklung identifiziert.

Das Teilgebiet 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT (Opalinuston) ist im Vergleich zu den anderen Ton-Teilgebieten von der Größe her kleiner. Die Gesteinseigenschaften der Opalinuston-Formation können aus dem bereits gut untersuchten, südlich gelegenen analogen Opalinuston abgeleitet werden. Zudem zeigt sich in dem Gebiet, in dem es nur wenige Bohrungsdaten gibt, wie mit unterschiedlichen Datendichten umgegangen werden kann.

Teilgebiet 001_00 (Opalinuston)

Weiterführende Informationen

Steckbrief Gebiet zur Methodenentwicklung Opalinuston (PDF, 214 KB) (PDF, 0,21MB)
Schreiben an die Landräte zur Information über die Gebiete zur Methodenentwicklung (PDF, 1 MB)
 

Bürgerveranstaltungen und Vorträge

Die BGE ist bei mehreren Veranstaltungen darauf eingegangen, warum das Teilgebiet 009_00 als Gebiet zur Methodenentwicklung ausgewählt worden ist. Die zugehörigen Präsentationen finden Sie hier zum Download:
Digitalformate des Umweltministeriums Baden-Württemberg am 25. und 26. Januar 2022 (PDF, 2,4 MB)
 

Meldungen der BGE

Gutachten und Stellungnahmen

Das Teilgebiet

Kurz erklärt: Was macht dieses Teilgebiet aus?

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Die Teilgebietsfilme sind im Herbst 2020 produziert worden. Seither hat es Veränderungen in der Geschäftsführung sowie in der zeitlichen Abschätzung der Endlagersuche gegeben. Im Dezember 2022 hat die BGE eine erste zeitliche Abschätzung bis zur Bestimmung der Standortregionen für die übertägige Erkundung vorgelegt. In der zweiten Jahreshälfte 2027 will die BGE diese Standortregionen benennen. Bis 2031 kann der Standort entsprechend nicht gefunden sein.

Weitere Informationen zu diesem Teilgebiet und seinen geologischen Gegebenheiten:
Kompakt-Steckbrief zum Teilgebiet (PDF, 499 KB) (PDF, 0,49MB)

Ausführlichere Informationen darüber, warum das Gebiet nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lässt, finden Sie in dieser Langfassung (PDF, 423 KB, nicht barrierefrei). (PDF, 0,41MB)
 

Die Gesamtsituation des Teilgebiets, einschließlich der sich überlagernden Wirtsgesteine.

Die Ausschlussgebiete im Teilgebiet 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT.


Online-Sprechstunde

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Zwei Männer in Anzügen stehen vor einer grauen Wand

Nach Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete und Abschluss der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete hat die BGE für jedes einzelne Teilgebiet eine Online-Sprechstunde angeboten, in der Bürger*innen ihre Fragen direkt an die Expert*innen der BGE richten konnten. Die Sprechstunden wurden live auf Youtube übertragen. Hier finden Sie die Aufzeichnung für dieses Teilgebiet mit allen Antworten.

Fragen und Antworten aus der Online-Sprechstunde

Zu jedem Teilgebiet pflegt die BGE auf ihrer Homepage eine eigene Unterseite mit Informationen zum Teilgebiet und dessen geologischen Gegebenheiten. Zum Teilgebiet 001_00 geht es hier.

Derzeit ist nur ein Teil der angewendeten Daten und deren Herkunft den untersetzenden Unterlagen zu entnehmen: https://www.bge.de/de/endlagersuche/wesentliche-unterlagen/zwischenbericht-teilgebiete/

Noch sind die Datenberichte lückenhaft. Mit dem Geologie-Datengesetz, das am 30. Juni 2020 in Kraft getreten ist, hat die BGE die Möglichkeit, die Daten nach und nach zu veröffentlichen. Dem geht eine Kategorisierung voraus. Sobald die Bestätigung der Länder für die Kategorisierungsvorschläge der BGE vorliegen, werden die Datenberichte in Revisionsfassungen erneut veröffentlicht. Allerdings ist es nicht ganz einfach, daraus die Tiefenlage der Schichten abzulesen. Die 3D-Modelle, mit deren Hilfe die Mindestanforderungen angewendet worden sind, sind teilweise auf den Seiten der geologischen Landesdienste veröffentlicht.

Für das Teilgebiet 001_00 sind es die Geoinformationen des Geologischen Dienstes Baden-Württemberg. Der Kartenviewer ist hier zugänglich.

Wer über ein Geoinformationssystem verfügt, kann die sogenannten Shape-Dateien der Teilgebiete unter der Überschrift: Digitale Karten unter diesem Link herunterladen.In diesen Shape-Dateien sind die Tiefenlagen ablesbar.

Inwieweit sich einzelne Teilgebiete überschneiden, ist unserer interaktiven Karte der gesamten Bundesrepublik zu entnehmen.
Die Karte kann nach Postleitzahlen und Ortsnamen durchsucht werden. Zudem können einzelne Teilgebiete zur besseren Übersicht ab- oder hinzugewählt werden.

In Deutschland kommen nach §1 Abs. 3 StandAG für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle grundsätzlich die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Betracht. Jedes Wirtsgestein hat seine Vor- und Nachteile. Ein direkter Vergleich der Wirtsgesteine ist somit nicht möglich. Für die Eignung entscheidend ist in nachfolgenden Untersuchungen indes, inwieweit sie aufgrund ihrer Eigenschaften eine bestmögliche geologische Barriere darstellen.

Überlagern sich unterschiedliche Teilgebiete, wird dennoch jedes Teilgebiet unabhängig voneinander betrachtet, da jedes Teilgebiet die gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllt hat und grundsätzlich für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle geeignet ist. Es findet also keine Präferenz eines Wirtsgesteins bei der Überlagerung statt. Allerdings werden bei der individuellen Betrachtung jedes einzelnen Teilgebietes die Auswirkungen von Überlagerungen unterschiedlicher Wirtsgesteine auf die Sicherheit eines Endlagers untersucht.

Für die BGE beginnt mit dem jetzigen zweiten Schritt der Phase 1 erneut eine Konzeptionsphase mit dem Ziel, die ermittelten Teilgebiete zu weniger großen Standortregionen einzugrenzen. Ein zentrales Werkzeug für die Eingrenzung der Teilgebiete zu Standortregionen in diesem nächsten Schritt sind die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sowie die erneute Anwendung der geologischen Abwägungskriterien. Für diese Abwägung werden eventuell auch noch weitere Datenabfragen an die geologischen Dienste der Länder erfolgen. Bei geologisch gleich guter Eignung können darüber hinaus die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien zur Anwendung (§25 Stand AG) kommen. Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Fachkonferenz Teilgebiete. Hieraus ermittelt die BGE dann Vorschläge für Standortregionen. Die Entscheidung über die Benennung von Standortregionen liegt beim Gesetzgeber.

Die Online-Sprechstunden konnten erst nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete organisiert werden, weil die Teilgebiete vorher nicht bekannt waren. Die Vorbereitungszeit war kurz, deshalb hat die BGE über die lokale Presse zu den Veranstaltungen eingeladen. Bei künftigen Veranstaltungen werden die Kommunen gezielt eingeladen werden.

Um die Öffentlichkeit stetig umfassend, frühzeitig und während der gesamten Dauer des Verfahrens zu informieren, sieht das Standortauswahlgesetz explizit Beteiligungsformate vor. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist Aufgabe des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Informationen zur Fachkonferenz Teilgebiete, die im ersten Halbjahr 2021 stattfindet, sind hier zu finden.

Alle wesentlichen Unterlagen zum gesamten Standortauswahlverfahren sind auf der Informationsseite des BASE zur Endlagersuche zu finden.

Grundsätzlich stehen wir jederzeit für Veranstaltungen vor Ort zur Verfügung, um unsere Arbeit vorzustellen und diskutieren zu können. Sollten Sie daran Interesse haben, teilen Sie uns dies gerne mit. Wir prüfen dann unsere Verfügbarkeit und werden Ihnen gerne Rede und Antwort stehen. Sollte eine Anwesenheit vor Ort Corona-bedingt nicht möglich sein, stehen wir Ihnen auch gerne in digitalen Formaten zur Verfügung. Wenn Sie Interesse haben, eine regionale Veranstaltung zu organisieren, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: teilgebiete(at)bge.de

Überlagern sich unterschiedliche Teilgebiete, wird dennoch jedes Teilgebiet unabhängig voneinander betrachtet, da jedes Teilgebiet die gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllt hat und grundsätzlich für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle geeignet ist. Aus der Überlagerung von mehreren Teilgebieten lassen sich also keine Präferenzen herausstellen.

Ausgehend von der weißen Landkarte wurden in einem ersten Schritt die geologischen Daten der staatlichen geologischen Dienste ausgewertet. Die Daten sind bisher so ausgewertet worden, dass das Vorliegen von Ausschlussgebieten und die Erfüllung von Mindestanforderungen überprüft worden ist. Bei der weiteren Eingrenzung der Teilgebiete zu Standortregionen werden nun auch bereits vorliegende Datenbestände ausgewertet, die bisher noch nicht benötigt wurden: Dazu gehören seismische Daten oder geophysikalische Messungen, die bei Bohrungen stattgefunden haben. Der BGE liegen genügend Daten vor, um weiterzuarbeiten. Die Datenbestände werden zudem fortlaufend erweitert.

Ein Teil der angewendeten Daten und deren Herkunft ist den untersetzenden Unterlagen zu entnehmen: https://www.bge.de/de/endlagersuche/wesentliche-unterlagen/zwischenbericht-teilgebiete/.

Nur ein Teil der Daten wurde durch Bund und Länder erhoben. Damit die BGE alle relevanten Daten veröffentlichen darf, braucht es eine Rechtsgrundlage. Diese gibt es seit dem 30. Juni 2020 mit dem Geologiedatengesetz. Das Gesetz sieht eine Kategorisierung der Daten vor. Je nach Kategorie können die nichtstaatlichen Daten (beispielsweise der Kohlen-Wasserstoff-Industrie) nach einer Bestätigung durch die zuständigen Landesbehörden unmittelbar, erst nach einigen Jahren oder nur nach einer Einzelfallabwägung veröffentlicht werden.

Der Großteil der Arbeit für den Zwischenbericht Teilgebiete fußt auf Nachweis- und Fachdaten, die nach der Kategorisierung durch die zuständigen Behörden von der BGE veröffentlicht werden können. Das sind zum Beispiel grundlegende Informationen zu Bohrungen oder staatliche dreidimensionale Modelle des Untergrunds. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete lagen tatsächlich nur für wenige Daten die amtlichen Kategorien vor. Deshalb finden Sie beispielsweise in den Datenberichten Ausschlusskriterien viele Zeilen, in denen „xxx“ steht. Das sind die Platzhalter für die Daten, die nun nach und nach eingepflegt werden. Die ersten amtlichen Datenkategorisierungen erreichen uns nun schrittweise aus den Bundesländern. Um die Datentransparenz möglichst schnell zu vergrößern, veröffentlichen wir neue Versionen der Datenberichte, in denen immer mehr Daten zu sehen sein werden. Weitere Daten werden nach entsprechender Klärung folgen. Daten, die noch nicht veröffentlicht werden können, werden in einem Datenraum bereitgestellt, den ein Gutachtergremium im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums (NBG) einsehen kann. Weitere Informationen dazu gibt es beim NBG.

Eine EU-Richtlinie von 2011 verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, ein Konzept für ein Endlager für nukleare Abfälle vorzulegen. Die Länder verfolgen dabei ganz unterschiedliche Ansätze. Ein direkter Vergleich ist daher nur schwer möglich. Auch die einzulagernde Menge an radioaktiven Abfällen unterschiedet sich diesbezüglich sehr. Der Flächenbedarf hängt u. a. maßgeblich davon ab, wie lange die Atomenergie genutzt wurde und ob sie zurzeit noch genutzt wird (wie z. B. in Frankreich).

Die BGE arbeitet mit den Entsorgungsorganisationen anderer Länder zusammen. Mit der Nagra in der Schweiz, sowie mit Andra in Frankreich und auch mit SKB in Schweden gibt es bereits Kooperationsvereinbarungen. Die BGE ist beispielsweise auch an einem der Untertagelabore der Schweiz mit beteiligt, das Felslabor Mont Terri befindet sich in Tongestein.

Die BGE-Tochtergesellschaft  BGE TEC ist weltweit stark vernetzt. Die BGE wirkt zudem an internationalen Endlagerprojekten mit und tauscht sich mit internationalen Organisationen (z. B. IAEA und OECD/NEA) aus. Einen Überblick über die Beteiligung der BGE an Forschungsvorhaben, auch internationaler Art, finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/forschung/

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete Mitte Oktober organisiert. Die BGE hat dort den Zwischenbericht Teilgebiete vorgestellt.
Alle Informationen zur Fachkonferenz Teilgebiete finden Sie hier: https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Fachkonferenz/fachkonferenz_node.html


Die Kennungen der Teilgebiete

Die Kennungen der Teilgebiete erscheinen auf den ersten Blick kompliziert. Tatsächlich aber identifizieren sie ein Teilgebiet nicht nur eindeutig, sie lassen auch Rückschlüsse auf dessen Entstehung zu. Das Standortauswahlverfahren läuft über viele Jahre hinweg weiter. Mit diesen eindeutigen Kennungen wird es für diejenigen, die sich mit den Ergebnissen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auseinandersetzen wollen, einfacher, die einzelnen Verfahrensschritte nachzuvollziehen, denn in jedem Verfahrensstadium kommt eine weitere Information zu dieser Kennung (links) hinzu. Aber die Ursprungskennung bleibt über den gesamten Auswahlprozess erhalten. Für die Nachvollziehbarkeit ist das ein Vorteil, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht.

Was sagt die Kennung?

Blau hervorgehoben ist die Zeichenfolge, die ein Teilgebiet (TG) eindeutig identifiziert. Ein Teilgebiet setzt immer ein Identifiziertes Gebiet (IG) voraus, also ein Gebiet, das alle Mindestanforderungen und kein Ausschlusskriterium erfüllt. Grau hervorgehoben ist nun der Teil der Kennung, der dieses Identifizierte Gebiet benennt. Zuletzt folgen Informationen zum Wirtsgestein (T = Tongestein, K = Kristallines Wirtsgestein, S = Salz), dessen Lagerung (s = steil, f = flach, g = Grundgebirge, i = Intrusionskörper) und der Stratigraphie, also der erdgeschichtlichen Ablagerungsphase, (Beispiele: z = Zechstein, kru = Unterkreide, jm = mittlerer Jura) beziehungsweise im Falle von Kristallinem Wirtsgestein auf die geologische Zone (Beispiele: MKZ = Mitteldeutsche Kristallinzone, RHE = Rhenoherzynikum). Für die abschließende Zeichenfolge (gelb) nutzen wir die Abkürzungen unter anderem nach dem Symbolschlüssel Geologie (externer Link).
 



Beispiel einer Teilgebiete-Kennung und Erklärung, wie sie sich zusammensetzt.

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