Aktuelle Arbeiten - Schachtanlage Asse II

Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im April 2020

Stabilisierung und Notfallplanung
Die Rückholung kann nur in einem langfristig stabilen Bergwerk erfolgen. Zudem müssen Vorbereitungen für einen möglichen Notfall getroffen werden.
  • Auf der 532-Meter-Ebene (Sohle) arbeiten Mitarbeiter des Grubenbetriebes weiter an der Verfüllung von Resthohlräumen. Die Abbaubegleitstrecke wird auf Höhe der Decke (Firstniveau) bis zur Hauptverbindungsstrecke (Wendelstrecke) mit Beton (Sorelbeton) verfüllt.
  • Unterhalb der 800-Meter-Ebene laufen Arbeiten zur Herstellung von Kavernenstrecken. Diese Strecken sollen zur Speicherung von Lösungen dienen, die nicht planmäßig im üblichen Zyklus abgegeben werden können. Zunächst wurde eine alte bereits verfüllte Strecke wieder geöffnet. Nun wird über diesen Streckenteil hinaus eine neue Strecke hergestellt.
  • Im Grubentiefsten wurden 134 Kubikmeter Beton der Qualität A0 eingebracht. A0-Sorelbeton ist aus nicht abgabefähiger Salzlösung hergestellt. Deren radiologische Kontamination ist nicht vergleichbar mit Lösungen aus dem Bereich der Einlagerungskammern. 

Faktenerhebung Die Einlagerungskammern 7 und 12 auf der 750-Meter-Ebene werden mit Bohrungen erkundet. Die Erkundung der Kammer 7 wurde abgeschlossen. Die Erkundung der Kammer 12 wird vorbereitet
  • Das Bohrort für die Bohrarbeiten zur Einlagerungskammer 12 der 750-Meter-Ebene wird hergerichtet. Es wird an der Elektroninstallation in den Messcontainern gearbeitet. Die Messcontainer sind Laboreinrichtungen unter Tage. Hier können schnell Messungen zur radiologischen Bewertung von Material aus dem Bohrloch stattfinden.
  • Im Grubentiefsten wird weiter an der Bohrung zur Erprobung des Anbohrens der Einlagerungskammer 12 gearbeitet. Die Erkundung der Einlagerungskammer 12 ist mit strengen Auflagen verbunden. Herausfordernd ist das Bohren mit extrem kurzen Abschlägen, das heißt, es dürfen nur wenige Zentimeter Bohrung an einem Stück hergestellt werden. Zusätzlich müssen die Bohrungen aus Gründen des Brandschutzes in der Nähe der Einlagerungskammern in Inert-Atmosphäre stattfinden. Das heißt, statt des Bohrens mit Druckluft wird das Bohrloch mit reinem und reaktionsträgen Stickstoff gefüllt. So kann in der Einlagerungskammer keine Explosion durch Funkenschlag ausgelöst werden. Die Anlagentechnik ist im April nach erfolgreicher Erprobung von den Sachverständigen abgenommen worden und kann eingesetzt werden.

Rückholungsbergwerk und Schacht Asse 5
Für die Rückholung müssen neue Infrastrukturräume und Zugänge zum bestehenden Bergwerk sowie ein Bergungsschacht (Schacht Asse 5) errichtet werden.

  • Die BGE veröffentlicht den Rückholplan Asse, vgl. Im Gespräch.
  • Für die übertägigen Anlagen werden Grundstücke benötigt, die sich nicht im Besitz des Bundes befinden. Die BGE hat erste Kontakte zu Grundstückseigentümern hergestellt und erste Gespräche geführt.
  • Die Planungsabteilung Rückholung hat mit den Ausschreibungsunterlagen für die Entwurfsplanung der Rückholung aus Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene und die Entwurfsplanung der Förderanlage Schacht 5 begonnen.

Lösungsmanagement
Im Bergwerk werden aktuell täglich rund 13,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen. Das Lösungsmanagement regelt den Umgang mit diesen Lösungen.
  • Rund 230 Kubikmeter Salzlösung werden nach erfolgter Freigabe gemäß Paragraph 31 ff der Strahlenschutzverordnung nach über Tage gebracht. Die abgegebenen Lösungen stammen von der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene. Tritium und Cäsium-137 können nicht nachgewiesen werden. Die Nachweisgrenze liegt für Tritium bei 8,2 Becquerel pro Liter und für Cäsium-137 bei 0,33 Becquerel pro Liter. Mit der Nachweisgrenze wird derjenige Wert eines Messverfahrens bezeichnet, bis zu dem die Messgröße (zum Beispiel die spezifische Aktivität von Radionukliden einer Flüssigkeitsprobe) gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann. Sie ist ein Maß für die Empfindlichkeit des gewählten Analyseverfahrens. Wenn beispielsweise Aktivitätskonzentrationen von Radionukliden so niedrig sind, dass sie nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden konnten, wird die sogenannte Nachweisgrenze angegeben. Sie zeigt die maximal mögliche Aktivität an, die theoretisch noch in einer Probe vorhanden sein könnte.

Standortüberwachung und –erkundung
Zur Planung der Rückholung, zur Umsetzung der Notfallplanung und zur Erfassung der Auswirkungen durch den Bergbau muss die Asse überwacht und erkundet werden.

  • Nach Abschluss der Arbeiten zur 3D-Seismik werden derzeit einige Millionen Datensätze in auswertbare Systeme gespielt.
  • Aktuell werden durch das von der BGE beauftragte Unternehmen gemeinsam mit den Eigentümern und Bewirtschaftern die Schäden im Schutzgebiet Asse erfasst und aufgenommen. Aufgrund der beginnenden Brut- und Setzzeit wird die BGE zusammen mit den jeweiligen Eigentümern und Bewirtschaftern sowie der unteren Naturschutzbehörde vereinbaren, wann welche Maßnahmen zur Herrichtung durchgeführt werden können. Dadurch sollen die Beeinträchtigungen der Tierwelt im Schutzgebiet Asse möglichst geringgehalten werden.
  • Die Vorbereitungen zur Erstellung der Bohrungen Remlingen 10 und Remlingen 11 laufen. Sie sollen in Ergänzung zu den übrigen Messungen das Strukturmodell der Asse ergänzen (siehe Grafik unten). Weitere Informationen finden Sie in den Meldungen vom 5. September 2019 und vom 15. Februar 2019.

Bergbauliche Arbeiten
Die Bergleute müssen den sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse II gewährleisten.

  • Der Aufbau der neuen Baustoffanlage BA 51 zum Abfüllen von Trockenmaterial auf der 490-Meter-Ebene  schreitet weiter voran. Bergleute haben erste Behälter mit Trockenbaustoff zur Probe befüllt.
  • Auf der 637-m-Sohle wird ein Reinigungsplatz eingerichtet. Hier können feuchte Materialien aus der Baustoffherstellung hantiert werden. Der neue Reinigungsplatz soll den bestehenden Arbeitsplatz auf der 750-m-Ebene ersetzen. Dieser Ort wird zur Verfüllung vorbereitet, da dort, im äußersten Nordwesten der Sohle, eine starke gebirgsmechanische Beanspruchung aufgrund der langen Offenhaltung festgestellt wurde. 
  • Von der Wendelstrecke im Niveau der 725-Meter-Ebene aus schneiden Mitarbeiter des Grubenbetriebes weiter mit einer Teilschnittmaschine eine Strecke. Hier soll ein Fluchtweg für Arbeiten in einer sonst nur einseitig zugänglichen Strecke entstehen. Das Bergrecht legt fest, dass aus Sicherheitsgründen „Sackgassen“ unter Tage ab einer bestimmten Länge mit einem zweiten Ausgang für Notfälle versehen werden müssen, bevor dort gearbeitet werden kann.
  • Auf der 700-Meter-Ebene bauen Mitarbeiter des Grubenbetriebes weiter ein Stützbauwerk im Bereich der großen Baustoffanlage BA 20. Hier muss Hohlraum verringert und das Tragsystem stabilisiert werden, um die Anlage weiter sicher betreiben zu können. Jetzt finden Arbeiten an der Überdachung des Förderbandes der Salzförderung statt.
  • Auf der 750-Meter-Ebene arbeiten Mitarbeiter des Grubenbetriebes die nördliche Richtstrecke nach Osten nach. Diese Strecke ist mehr als 100 Jahre alt und stark beansprucht. Durch diese Strecke erreichen die Mitarbeiter die östlichen Betriebspunkte, daher muss die Strecke für den täglichen Einsatz gesichert werden. Auch der Zugang zum Standort der Faktenerhebung, ein Anstieg aus dem unteren Bereich in ein höheres Niveau der Sohle, wird nachgearbeitet. In diesem Monat wurde nach dem Ende der Nachschnittarbeiten begonnen, die Fahrbahn zu erneuern. Weiter geplant ist noch ein Stützbauwerk am Südstoß.

Infrastruktur
Über Tage muss die Infrastruktur dauerhaft instandgehalten und modernisiert werden.

  • Die Vorbereitungen zur Erstellung der Bohrungen Remlingen 10 und Remlingen 11 laufen. Sie sollen in Ergänzung zu den übrigen Messungen das Strukturmodell der Asse ergänzen (siehe Grafik unten). Weitere Informationen finden Sie in den Meldungen vom 5. September 2019 und vom 15. Februar 2019.

Im Gespräch
Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Schachtanlage Asse II informieren und mit uns ins Gespräch kommen.

  • Am 17. April 2020 wird online der Rückholplan für die Schachtanlage Asse II vorgestellt. Mehrere hundert Menschen verfolgen den Livestream im Internet.  Die Vorstellung des Dokuments konnte aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht öffentlich stattfinden. Interessierten Bürger*innen haben die Möglichkeit per E-Mail, Telefon oder youtube-Chat  Fragen zu stellen, die dann von den Geschäftsführern Stefan Studt und Dr. Thomas Lautsch sowie dem Leiter Rückholung Dirk Laske direkt beantwortet werden konnten. Im Zuge der Veröffentlichung des Rückholplans hat die BGE auch einen Themenschwerpunkt veröffentlicht. Alle Fragen, die aus Zeitgründen nicht während des Livestreams beantwortet werden konnten, werden in den kommenden Wochen im Themenschwerpunkt beantwortet werden. Ein Druckexemplar des Livestreams können Sie per E-Mail unter Angabe Ihrer Postanschrift an info-asse(at)bge.de bestellen.
  • Im öffentlichen Fachgespräch des Bundestags-Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 22. April 2020 waren die Geschäftsführer Stefan Studt und Dr. Thomas Lautsch per Videokonferenz-Funktion zugeschaltet. Sie betonten insbesondere die Bedeutung des Rückholplans für den Dialog mit den zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit. Der Rückholplan ist eine Gesprächsgrundlage für alle weiteren Schritte bis zum Beginn der Arbeiten. 
  • Die Infostelle Asse bleibt wegen der Corona-Pandemie vorerst geschlossen. Auch die Bergwerksbesichtigungen bleiben ausgesetzt.

Einblick


Die Bohrungen Remlingen 10 (grün) und Remlingen 11 (blau) im 3D-Modell. Von Bürger*innen der Region waren Bedenken geäußert worden, dass diese Bohrungen westlich der Schachtanlage dem Grubengebäude zu nahe kommen könnten. Eine mögliche Zunahme des Lösungszutritts wurde befürchtet. Fachleute haben Berechnungen zum Abstand der geplanten Bohrspuren zum Grubengebäude Asse II erstellt. Für die Erkundungsbohrung Remlingen 10 beträgt der minimale Abstand des geplanten Bohrlochpfades zum Grubengebäude 260 Meter. Bei einer um 100 Meter verlängerten Bohrlochachse würde der minimale Abstand 199 Meter betragen. Für die Erkundungsbohrung Remlingen 11 beträgt der minimale Abstand des geplanten Bohrungspfades zum Grubengebäude 167 Meter. Auch bei einer um 100 Meter verlängerten Bohrung würde der minimale Abstand noch immer 144 Meter betragen.


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