Kooperationen
Auf dieser Seite finden Sie alle Unterlagen zu Kooperationen der BGE mit Unternehmen, Behörden und Institutionen.
Hinweis: Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) heißt seit 1. Januar 2020 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
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Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), das Nationale Begleitgremium (NBG) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) haben sich als wesentliche Akteure der Standortauswahl entschieden, gemeinsam Jugendliche für das Thema Endlagersuche zu interessieren und ihre Beteiligung zu ermöglichen. Die Art der Zusammenarbeit ist in diesem Grundsatzpapier festgehalten.
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Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und das Nationale Begleitgremium (NBG) haben gemäß §8 Abs. 2 Satz 1 des Standortauswahlgesetzes eine Verfahrensvereinbarung über Einsichtnahmen von Akten abgeschlossen.
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2018 haben BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) und BfE (Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit) auch mit Hilfe von Rechtsgutachten (siehe Grundlagentexte) daran gearbeitet, ihre jeweiligen Rollen klarer zu definieren. Ein Ergebnis ist diese Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen BGE und BfE in der ersten Phase der Standortauswahl.
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Durch eine Nachfrage aus Mecklenburg-Vorpommern ist in der Kooperationsvereinbarung zwischen BGE und BGR ein sinnentstellender Fehler entdeckt worden. Unter der Ziffer 1.1 steht: „Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE und die BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:” Das „und” ist falsch, es muss „an” heißen. Richtig heißt der Satz: „Mit vorliegender Rahmenvereinbarung können durch die BGE an die BGR Aufträge in den nachfolgend aufgeführten Aufgabenfeldern erteilt werden:”