Korrespondenzen

Auf dieser Seite finden Sie alle Schriftwechsel der BGE unter anderem mit Behörden zu inhaltlichen und fachlichen Inhalten der verschiedenen Phasen der Standortauswahl oder zu Rechtsfragen.

  • Meldung zum Stichtag der Datenerhebung zum Zwischenbericht Teilgebiete (PDF), 887 KB

    Mit dieser Meldung informiert die BGE alle zuliefernden Stellen darüber, dass für die Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete nur Dateneingänge bis zum 1. Juni 2020 berücksichtigt werden können. Alle nach dem 1. Juni 2020 bei der BGE eingegangenen Daten werden für die Arbeiten im Rahmen der Ermittlung von Standortregionen für übertägige Erkundung in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens berücksichtigt.

  • Antwortschreiben der BGE an die BGR - Anfrage Publikation der BGR, Quellennennung (PDF), 730 KB

    In diesem Schreiben antwortet die BGE auf die Frage der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), wie die BGE auf die Publikation „Asch, K.; Vinnemann, C. (2012): Leitfaden für die Erstellung von geowissenschaftlichen Karten. Version 1.4; Stand Dec. 2012“ aufmerksam geworden ist.

  • Antwortschreiben der BGR an die BGE - Anfrage Publikation der BGR (PDF), 942 KB

    In diesem Antwortschreiben stellt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE die angefragte Publikation „Asch, K.; Vinnemann, C. (2012): Leitfaden für die Erstellung von geowissenschaftlichen Karten. Version 1.4; Stand Dec. 2012“ zur Verfügung. Da es sich bei dem Dokument um einen hausinternen Vorschlag zur Vereinheitlichung von gedruckten Karten und des Produktionsprozesses aus dem Jahr 2012 handelt, fragt die BGR, wie die BGE auf die Publikation aufmerksam geworden ist.

  • Schreiben der BGE an die BGR - Anfrage Publikation der BGR (PDF), 262 KB

    In diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), ob diese ihr die Publikation „Asch, K.; Vinnemann, C. (2012): Leitfaden für die Erstellung von geowissenschaftlichen Karten. Version 1.4; Stand Dec. 2012“ zur Verfügung stellen kann.

Die bayerischen Landesbehörden haben der BGE umfassende Datensätze zu den Ausschlusskriterien zur Verfügung gestellt. Die bayerischen Fachbehörden erläutern in ihren Begleitschreiben umfangreich, welche Inforamtionen aus den Daten zu ziehen sind, und welche nicht. Aus den Schriftwechseln geht beispielsweise hervor, dass es in Bayern keine Daten zu großräumigen Hebungen gibt, und dass due Behörden zu den Daten zu Störungszonen keine Angaben zu deren Aktivität machen können. Zudem enden "alle Daten an der bayerischen Grenze". Zudem weisen due bayerischen Behörden auf umfangreiche analoge Daten zum Bergbau in den Archiven hin.

 

Die beiden Schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt in Berlin beschreiben die Datenbestände in Berlin zu den Ausschlusskriterien, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgefragt hatte.

Der hier dokumentierte E-Mail-Austausch zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und der Bergbehörde in Brandenburg befasst sich mit dem Ausschlusskriterium „aktive Störungszonen“. Weitere Schriftwechsel befassen sich mit den Datenlieferungen zu den Ausschlusskriterien.

Die Schreiben des Geologischen Dienstes in Bremen beschreiben die Datenlieferungen der Hansestadt an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).

In diesem Schriftwechsel antwortet die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf die präzisierte Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Ausschlusskriterien.

Der Briefwechsel zwischen Bundesgesellschaft für Endlagerung und den Landesbehörden in Hamburg dreht sich um die Datenlieferungen für die Ausschlusskriterien.

Der Briefwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung und den Landesbehörden in Hessen dreht sich um die Datenlieferungen für die Ausschlusskriterien. Das zuständige Landesamt sowie das Umweltministerium beschreiben in ihren Antwortschreiben ausführlich den Datenbestand in Hessen.

Im hier dokumentierten Briefwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und den Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen geht es um die präzisierte Abfrage zu den Ausschlusskriterien und die Antworten der Behörden auf die Abfrage. Teilweise liegen keine Daten vor. In anderen Fällen beschreiben die Behörden ihren Datenbestand.

Hier ist der Briefwechsel der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit den saarländischen Landesbehörden zur Datenabfrage Ausschlusskriterien dokumentiert.

In diesem Schreiben formuliert das Landesumweltministerium Sachsen die Grenzen der Datenlieferungen zu den Ausschlusskriterien an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).

In diesen Schreiben beschreibt der Geologische Dienst von Sachsen-Anhalt die Datenbestände im Bundesland.

Hier ist der Schriftwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und dem Land Schleswig-Holstein zur Abfrage der Ausschlusskriterien gesammelt. Die Landesbehörden in Schleswig-Holstein beschreiben hier die Datenbestände, die sie der BGE geliefert haben, oder zu liefern vorhaben.

Die Schreiben des Geologischen Dienstes und des Landesbergamts Thüringen beschreiben den Datenbestand im Bundesland zu den Ausschlusskriterien.

  • E-Mail-Verlauf zwischen BGE und BUKEA – Nachfrage zur Datenlieferung zu den Mindestanforderungen (PDF), 196 KB

    In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Übermittlung von für das Land Hamburg verwendeten Wörterbüchern für Stratigrafie und Petrografie in für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneter Form. Darüber hinaus erfragt die BGE eine Dokumentation des Aufbaus der geologischen Schlüssel mit den dafür vorhandenen Regeln. In ihrem Antwortschreiben kommt die BUKEA den Anfragen der BGE nach und übermittelt die Daten.

  • E-Mail des geologischen Dienstes Hamburg (PDF), 28 KB

    Der Geologische Dienst in Hamburg hat der BGE die Daten zum 3D-Modell des Untergrunds geliefert. Die BGE hat jedoch um eine andere technische Lieferung gebeten. Das Geologische Landesamt hat die entsprechende Lieferung in diesem Schriftwechsel zugesagt.

  • Schreiben der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg (PDF), 193 KB

    Die Behörde für Umwelt und Energie Hamburg weist mit diesem Schreiben auf die Daten zu Schichtenverzeichnissen hin, die bei der Landesbehörde selbst vorhanden sind, diese werden auch geliefert. Es gibt aber auch Daten, die in übergeordneten Datenbanken abgelegt sind.

  • Schreibens des Geologischen Landesamtes Hamburg (PDF), 13 MB

    Mit diesem Schreiben kündigt das Geologische Landesamt Hamburg die Lieferung von Daten zu den Mindestanforderungen an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an und liefert zudem in dem Schreiben Erläuterungen und Einordnungen zu den gelieferten Daten.

  • E-Mail-Verlauf zwischen BGE und LUNG – Fragen zu Bohrdaten Mecklenburg-Vorpommern (PDF), 210 KB

    In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE beim Geologischen Dienst des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Informationen über anscheinend fehlende von- beziehungsweise bis-Teufen von Bohrdaten. Das LUNG erklärt der BGE, dass das anscheinende „Fehlen“ von Teufenangaben in den Unterschichten durch die Vermeidung von unnötigen Redundanzen bedingt ist. Alle Unterschichten einer (Haupt)Schicht besitzen demnach dieselben Teufenangaben wie die (Haupt)Schicht selbst und sind somit vorhanden.

  • E-Mail-Verlauf zwischen BGE und LUNG zur Datenabfrage Mindestanforderungen – Ergänzende Lieferung von Schichtdaten (PDF), 198 KB

    In diesem E-Mail-Verlauf nennt die BGE dem Geologischen Dienst des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) den Stichtag für geologische Daten für die Berücksichtigung im Zwischenbericht Teilgebiete. Das LUNG übermittelt der BGE daraufhin eine Datenlieferung zu 29 Tiefbohrungen.

  • Schreiben des LUNG Mecklenburg-Vorpommern zu Mindestanforderungen (PDF), 185 KB

    Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern die Lieferung von zwei Datensammlungen an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen an. Darunter sind beispielsweise die Umrisse von Salzstöcken in Mecklenburg-Vorpommern.

  • Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (PDF), 85 KB

    Mit diesem Schreiben kündigt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern die Lieferung einiger Datensätze zur Abfrage der Mindestanforderungen an. Allerdings will das Ministerium einer Datenlieferung von 800 Tiefbohrungen, die im Land digitalisiert werden, nur dann zustimmen, wenn auch die Eigentümer der Daten dieser Weitergabe zugestimmt haben. Im Übrigen verweist das Ministerium die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf das Projekt TUNB-Projekt, mit dem die norddeutsche Tiefebene als 3D-Modell erfasst werden soll.

  • Schreiben des sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (PDF), 236 KB

    Mit diesem Schreiben kündigt das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Lieferung von Bohrdaten und Schichtenverzeichnissen für den Untergrund unterhalb von 300 Metern auf eine erweiterte Abfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen an. Das Amt verweist auf 3957 Bohrungen und Schächte unterhalb von 300 Metern Tiefe und zudem auf umfangreiche analoge Daten hin.

Schreiben der BGE zur Abfrage der Daten


  • Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (PDF), 1 MB

    Mit diesem Schreiben übergibt das Landesamt für Umwelt (LfU) Daten zur Abfrage der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und kündigt zudem eine weitere Lieferung aus Baden-Württemberg an, wo teilweise Daten aus Bayern mit verarbeitet worden sind.

  • Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (PDF), 639 KB

    In diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Bayern die Lieferung von Daten zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien für Ende Oktober 2019 an. Zu Störungen seien alle Daten geliefert worden.

  • Schreiben des Geologischen Dienstes Bremen (PDF), 154 KB

    Der Geologische Dienst Bremen antwortet auf die Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien mit Hinweisen auf die Kohlenwasserstoffdatenbank, die vom niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) verwaltet wird, und weist auf Störungen in Salzformationen hin.

  • Schreiben der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg (PDF), 195 KB

    Die Behörde aus Hamburg antwortet auf die Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, dass über die bereits zuvor zu den Datenabfragen zu Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen hinaus keine weiteren Daten vorhanden sind.

  • Schreibes des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (PDF), 9 MB

    Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Niedersachsen beschreibt in diesem Schreiben, welche Daten es zur Abfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien liefern kann. Es geht um Daten zu Störungen, um Temperaturverträglichkeit des Gesteins und um die hydrochemischen Eigenschaften von Wirtsgesteinen.

  • Schreiben des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlandes (PDF), 3 MB

    Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlands antwortet auf die Anfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, dass dem Geologischen Dienst keine Daten über die bereits zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen gelieferten hinaus vorliegen.

  • Antwort aus Schleswig-Holstein auf die Datenabfrage zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (PDF), 15 MB

    Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein fasst in seinem Antwortschreiben auf die Abfrage der Geowissenschaftlichen Abwägungskriterien die im Land vorliegenden Kenntnisse zu Störungen, geomechanischen Eigenschaften von Wirtsgesteinen, Angaben zur Dichte sowie zur Hydrogeologie zusammen. Insbesondere verweist das Amt auf das Forschungsprojekt Geotis-Stör-Tief, das beispielsweise Informationen zu tief reichenden Störungen enthält.

  • Schreiben des Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen (PDF), 2 MB

    Das Landesamt beschreibt in seiner Antwort auf die dritte Datenabfrage (geowissenschaftliche Abwägungskriterien) einen umfangreichen Bestand analoger Daten, um Aussagen über die Temperaturverhältnisse im Untergrund machen zu können. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Daten zu Störungen bereits anlässlich der vorhergegangenen Datenabfragen geliefert worden sind.

  • E-Mail-Verlauf zwischen BGE und LUNG – Abfrage TUNB-Bericht (PDF), 127 KB

    In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE die Bereitstellung des TUNB-Berichts von Mecklenburg-Vorpommern beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG). Das LUNG übermittelt der BGE im weiteren Verlauf der Korrespondenz den TUNB-Abschlussbericht zum Teilprojekt Mecklenburg-Vorpommern.

  • E-Mail-Verlauf zwischen BGE und LUNG – Datenabfrage Projekt USO (PDF), 167 KB

    In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Daten zum Projekt USO ("Untergrund Südliche Ostsee"), welche das LUNG der BGE übermittelt.

  • Zweiter Schriftwechsel der BGE mit dem LUNG - Datenabfrage Reflexionsseismik (PDF), 185 KB

    In diesem E-Mail-Schriftwechsel erfragt die BGE beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) weitere Daten zur Reflexionsseismik. Es geht vor allem um Mächtigkeitskarten und Tiefenlinienpläne aus dem „Regionalen Kartenwerk der Reflexionsseismik“ von Reinhardt et al. 1968-1991, auf das sich das LUNG in seiner Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete bezieht.

  • Erster Schriftwechsel der BGE mit dem LUNG - Datenabfrage Reflexionsseismik (PDF), 215 KB

    In diesem E-Mail-Schriftwechsel erfragt die BGE beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Daten zur Reflexionsseismik, welche das LUNG zur Verfügung stellt. Die darauf folgenden Rückfragen der BGE - etwa zum „Regionalen Kartenwerk der Reflexionsseismik“ (REINHARDT et al. 1960-1991) - beantwortet das LUNG im weiteren Verlauf der Konversation.

  • Antwortschreiben des LUNG an die BGE – Datenabfrage TUNB-Modell (PDF), 254 KB

    In dieser E-Mail übermittelt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) der BGE die am 12. Mai 2021 angefragten Daten des Modells aus dem Verbundprojekt „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB) für ihre Arbeit zur Ermittlung von Standortregionen.

  • Schreiben der BGE an das LUNG – Datenabfrage TUNB-Modell (PDF), 670 KB

    In dieser E-Mail erfragt die BGE beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Daten des Modells aus dem Verbundprojekt „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB) zur Ermittlung von Standortregionen.

  • Schreiben der BGE an Verteiler – Information über Datenabfrage der bundesweiten Kohlenwasserstoff-Datenbank beim LBEG (PDF), 947 KB

    Dieses Schreiben der BGE wurde an sämtliche Staatliche Geologische Dienste mit Ausnahme des niedersächsischen Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) versandt. Die BGE teilt den Adressaten in dem Schreiben mit, dass das LBEG der BGE die aktuelle Version der bundesweiten Kohlenwasserstoff-Datenbank (KW-DB) zur Verfügung gestellt hat. Die Datenbank enthält AKLI-Datensätze, welche die BGE im Rahmen der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) benötigt. Die BGE ist dem Angebot nachgekommen und hat die Datenbank am 10. November 2023 abgefragt.

Service für Behörden-Vertreter*innen:   Aus dieser Tabelle (PDF, 452 KB, nicht barrierefrei) (PDF, 0,44MB)  geht geordnet nach Bundesland hervor, welche Behörden die BGE angefragt hat (Stand: Juni 2022). Die konkreten Abfragen entnehmen Sie bitte den nachfolgend veröffentlichen Korrespondenzen.
 

Rechtsgutachten und Rechtsauffassungen der BGE sowie weiterer am Verfahren beteiligter Institutionen können Sie auf der Seite "Rechtsfragen" einsehen.

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