Korrespondenzen
Auf dieser Seite finden Sie alle Schriftwechsel der BGE unter anderem mit Behörden zu inhaltlichen und fachlichen Inhalten der verschiedenen Phasen der Standortauswahl oder zu Rechtsfragen.
Hinweis: Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) heißt seit 1. Januar 2020 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Allgemeiner Schriftwechsel
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Mit dieser Meldung informiert die BGE alle zuliefernden Stellen darüber, dass für die Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete nur Dateneingänge bis zum 1. Juni 2020 berücksichtigt werden können. Alle nach dem 1. Juni 2020 bei der BGE eingegangenen Daten werden für die Arbeiten im Rahmen der Ermittlung von Standortregionen für übertägige Erkundung in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens berücksichtigt.
Schriftwechsel mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
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Mit diesem Schreiben antwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf zwei Schreiben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vom Oktober 2020 und vom April 2021, in denen das BASE Verbesserungen der Präsentation des Zwischenberichts Teilgebiete anmahnt. Das Schreiben vom Oktober 2020 finden Sie hinter den folgendem externen Link: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20201009_Hinweise_BASE_an_BGE_Eignung_Zwischenbericht.html und das Schreiben und vom April 2021 finden Sie hinter dem folgenden externen Link www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20210528_Schreiben_BASE_BGE_Optimierung_Nutzerorientierung_Zwischenbericht_Teilgebiete.html auf der Homepage der Endlagersuche Infoplattform.
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Mit diesem Schreiben antwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf eine Einladung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur später abgesagten Statuskonferenz 2021. Das BASE-Schreiben enthielt Fragen dazu, wie die BGE mit den Ergebnissen der Fachkonferenz umgehen werde. Sie finden das Schreiben hinter folgendem externen Link: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20210201_Schreiben_des_BASE_Umgang_mit_Beratungsergebnissen_der_FK.html
Am 6.12.2021 hat die BGE dazu eine digitale Veranstaltung angeboten. Die dort gezeigte Präsentation ist dem Antwortschreiben im Anhang beigefügt. Sie finden die Vortragsfolien zudem im PDF-Format hinter folgendem Link: www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/07_-_Vortraege/BGE-Betrifft-Reihe/20211206_BGE_Praesentation_Betrifft_Veranstaltung_Ergebnisse-Fachkonferenz_Teilgebiete_barrierefrei.pdf
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Mit diesem Schreiben antwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf ein Schreiben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vom 10.12.2021. Das Schreiben finden Sie hinter folgendem externen Link: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20211210_Schreiben_BASE_BGE_Infoplattform.html
Das BASE weist darin auf Diskrepanzen zwischen der Homepage der BGE und der Info-Plattform nach §6 des BASE hin, was die Veröffentlichung wesentlicher Unterlagen angeht.
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Mit diesem Schreiben antwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf ein Schreiben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vom 29.10.2021. Das Schreiben finden Sie hinter folgendem externen Link: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20211029_Schreiben-BASE-BGE.html
Das BASE fordert darin einen Terminplan für die Arbeit an Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens und einen Gesamtterminplan für die Standortauswahl.
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In diesem Schreiben erläutert die BGE dem BASE ihr Vorgehen zur Auswahl der Gebiete zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens. Das Schreiben des BASE, auf das hier geantwortet wird, finden Sie hinter folgendem externen Link: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20210709_Schreiben_an_BGE_Gebeite-Methodenentwicklung.html
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Mit diesem Schreiben bittet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihre Rechtsaufsicht, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um eine klare Auskunft darüber, ob er Weg der BGE mit dem Zwischenbericht Teilgebiete die entscheidungserheblichen Daten zu veröffentlichen, als rechtskonform angesehen wird.
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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ein „Gesamtkonzept“ für die Vermittlung der Inhalte des Zwischenberichts Teilgebiete auf der Fachkonferenz Teilgebiete verlangt. Mit diesem Schreiben beschreibt die BGE den Verlauf der Konversation zum Thema und die Gelegenheiten, bei denen die BGE ihre grundlegenden Vorstellungen bereits präsentiert hat. Mit dem Schreiben ist das Gesamtkonzept verschickt worden.
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In diesem Schreiben vom 10.06.2020 legt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) dar, wie die BGE die „entscheidungserheblichen Tatsachen und Erwägungen“ (Formulierung aus dem Standortauswahlgesetz), und somit auch die geologischen Daten, veröffentlichen will. Zudem enthält das Schreiben die Information, dass sich die BGE schon kurz vor Inkrafttreten des Geologie-Daten-Gesetzes auf dessen Umsetzung vorbereitet hat. Dem Schreiben liegt eine Anlage bei, die eine Definition der „entscheidungserheblichen Tatsachen und Erwägungen“ enthält
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Definition der "entscheidungserheblichen Tatsachen und Erwägungen" vom 12. März 2020
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Mit einem Schreiben vom 26.3.2020 hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu umfangreichen „Fachdialogen“ zu den Methodensteckbriefen der BGE aufgefordert. Mit diesem Schreiben schlägt die BGE einen weniger aufwändigen Dialog mit dem BASE vor.
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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Schreiben vom 11. März 2020 aufgefordert, darzulegen, wie die BGE auf der Fachkonferenz Teilgebiete den Zwischenbericht Teilgebiete vorstellen will. Die BGE antwortet in diesem Schreiben auf diese Aufforderung mit einem Strukturvorschlag für den Ablauf der Fachkonferenz Teilgebiete aus Sicht des Vorhabenträgers.
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Mit diesem Schreiben signalisiert die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) auf dessen Anfrage hin ihre Bereitschaft, für ein Jugendbeteiligungsformat erneut mit dem BASE zusammenzuarbeiten.
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In mehreren Schreiben hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (damals noch BfE) die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aufgefordert, einen Plan zur Veröffentlichung von Geodaten vorzulegen, falls das Geologie-Daten-Gesetz nicht rechtzeitig vor der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete verabschiedet wird. Hier finden Sie die Antwort der BGE.
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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in einem aufsichtlichen Statusgespräch am 28.11.2019 aufgefordert, Fragen zur Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete zu beantworten, die mit diesem Antwortschreiben beantwortet werden. Es geht beispielsweise darum, in welcher Weise, die BGE plant, Karten zu veröffentlichen.
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In diesem Schreiben erbittet das BfE (jetzt BASE) konkrete Planungen zur Datenveröffentlichung im Zusammenhang mit dem "Zwischenbericht Teilgebiete"
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Mit einem Schreiben (https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP6/BfE/DE/20191007_Schreiben_BfE_BGE_Funktionaletrennung.pdf?__blob=publicationFile&v=6) hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) darum gebeten, die Beratungstätigkeit des Endlagerexperten Michael Sailer zu erläutern. Hier finden Sie das Antwortschreiben der BGE.
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Schreiben des BfE zur Gesamtzeitplanung der BGE zum Standortauswahlverfahren
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BGE und BfE haben sich in einem Briefwechsel darüber auseinandergesetzt, ob und welche Informationen aus den §21-Gutachten der geologischen Landesdienste für die Standortauswahl relevant sind. Die geologischen Landesdienste erstellen Gutachten, die dem BfE ermöglichen, Anträge auf Bohrungen zu genehmigen oder zu versagen, um eine ungewollte Zerstörung möglicher Endlagerstandorte zu vermeiden.
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Schreiben an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zu den Themen Informationsplattform und Zeitplanung
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Mit diesem Schreiben und der dazugehörigen Präsentation (zu finden auf www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/07_-_Vortraege/BGE-Betrifft-Reihe/20211206_BGE_Praesentation_Betrifft_Veranstaltung_das_lernende_Verfahren_barrierefrei.pdf) antwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf ein Schreiben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) aus dem Dezember 2020. Das BASE mahnte darin an, dass neue Erkenntnisse jederzeit im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssten. Die BGE bestätigt diese Rechtsauffassung und verweist auf eine Veranstaltung der Reihe Betrifft: Standortauswahl vom 6.12.2021, bei der es um die Frage ging, wie Bearbeitungsfehler oder neue Erkenntnisse in die weitere Arbeit eingehen. Das Schreiben des BASE ist hier zu finden: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20201204_Schreiben_BASE_an_BGE_Aussagen_in_Online-Sprechstunde.html
Schriftwechsel mit dem Nationalen Begleitgremium (NBG)
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Mit diesem Schreiben antwortet die BGE auf die Korrespondenzen des NBG vom 20. Mai und 15. Juni 2022.
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Mit diesem Schreiben lädt das NBG die BGE zu einem internen Austausch am 04. Juli 2022 ein.
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Mit diesem Schreiben verfasst das NBG ein Resümee und einen Ausblick der Akteneinsichten bei der BGE.
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Mit diesem Schreiben übermittelt die BGE die Antworten auf offen gebliebene Punkte während der Akteneinsicht durch einen Sachverständigen zur Auswertung des Datenraums. Außerdem übermittelt die BGE im Anhang der mit diesem Schreiben versendeten E-Mail die im Rahmen der Akteneinsicht gezeigte Präsentation (PDF, 2,59 MB).
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Mit diesem Schreiben hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) dem Nationalen Begleitgremium (NBG) die Kategorisierungsvorschläge der BGE nach dem Geologie-Daten-Gesetz für das Land Bayern übersandt. Das NBG hatte diese Kategorisierungsvorschläge bei einer Akteneinsicht bei der BGE am 10. Juni 2020 erbeten.
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Mit diesem Schreiben beantwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Fragen des Nationalen Begleitgremiums (NBG), die bei einem Workshop des NBG im Februar 2018 entstanden sind. Es geht um die Anwendung der Aussschlusskriterien.
Schriftwechsel mit weiteren Stakeholdern
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In diesem Schreiben schlägt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) der BGE vor, drei Veranstaltungen zum Thema Standortauswahl zu begleiten. Auf diesen sollen der interessierten Öffentlichkeit der Stand des Standortauswahlverfahrens erläutert und Ergebnisse kritisch diskutiert werden. Tatsächlich hat das Umweltministerium Sachsen-Anhalt 2021 zwei digitale und eine hybride Informationsveranstaltung organisiert, bei denen BGE-Geschäftsführer Steffen Kanitz jeweils vorgetragen hat.
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Die Gartower Runde hat in einem offenen Brief an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) um ein späteres Veröffentlichungsdatum für den Zwischenbericht Teilgebiete gebeten. Die BGE begründet in ihrem Antwortschreiben, warum sie bei einem Veröffentlichungstermin im Herbst bleiben möchte.
Schriftwechsel zu Phase I der Standortauswahl
Korrespondenzen zur Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien
Service für Behörden-Vertreter*innen: Aus dieser Tabelle (PDF, 452 KB, nicht barrierefrei) geht geordnet nach Bundesland hervor, welche Behörden die BGE angefragt hat (Stand: Juni 2022). Die konkreten Abfragen entnehmen Sie bitte den nachfolgend veröffentlichen Korrespondenzen.
Baden-Württemberg
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Regierungspräsidium Karlsruhe für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Referat 52 des Regierungspräsidiums Freiburg für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Regierungspräsidium Tübingen für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
Bayern
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Bayerischen Landesamt für Umwelt für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Bayrischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten bei der Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten bei der Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
Brandenburg
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Landesamt für Umwelt Brandenburg für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Brandenburgischen Landesmuseum für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
Bundesanstalten und Bundesämter
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Bundesamt für Naturschutz für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim der Bundesanstalt für Gewässerkunde für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
Hessen
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden, Dez. IV/Wi 44 - Bergaufsicht für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Regierungspräsidium Gießen für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 34 – Bergaufsicht für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
Niedersachsen
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
Sachsen
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Landesamt für Denkmalpflege Sachsen für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Sächsischen Oberbergamt für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
Sachsen-Anhalt
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Landesamt für Umweltschutz Sachen-Anhalt für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
Thüringen
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Thüringer Landesverwaltungsamt für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE Daten beim Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie für die Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens.
Korrespondenzen zur Ermittlung von Standortregionen
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Mit diesem Schreiben antwortet die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung II Integrativer Umweltschutz der BGE auf ihre Anfrage nach Daten zum "TUNB-Modell" für die Ermittlung von Standortregionen.
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Mit diesem Schreiben bittet die BGE die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung II Integrativer Umweltschutz um die Bereitstellung von Daten zum "TUNB-Modell" für die Ermittlung von Standortregionen.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) der BGE weitere Daten für die Ermittlung von Standortregionen für die obertägige Erkundung.
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Dieses Dokument beinhaltet die vollständige Antwort des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf die Anfrage der BGE nach der Hydrogeologischen Karte Sachsens in digitaler Form.
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Mit dieser E-Mail antwortet das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf die Anfrage der BGE, ihr die Hydrogeologische Karte Sachsens in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die vollständige Antwort befindet sich in einem separaten Dokument im Anhang zu dieser Mail.
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Mit diesem Antwortschreiben übermittelt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) der BGE die angeforderten Daten für die Ermittlung von Standortregionen für die obertägige Erkundung.
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Mit diesem Schreiben bittet die BGE das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) um die Bereitstellung weiterer Daten für die Ermittlung von Standortregionen für die obertägige Erkundung.
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Mit dieser E-Mail bittet die BGE das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) um Bereitstsellung von Rasterdatensätzen zur Aeromagnetik.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Sachsen Aeromagnetikdaten an die BGE.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Schleswig-Holstein Daten zum TUNB-Modell an die BGE.
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Mit diesem Schreiben bittet die BGE das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Schleswig-Holstein um Übermittlung der für die Erstellung des geologischen 3D-Modells im Rahmen des länderübergreifenden Projekts TUNB verwendeten, digital aufbereiteten Bohrungsdaten.
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Mit dieser E-Mail antwortet das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) auf eine Nachfrage der BGE zur Bohrungsdatenbank Brandenburg.
Korrespondenzen zur Kategorisierung von geologischen Daten
Bund
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Baden-Württemberg
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Bayern
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Berlin
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Brandenburg
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Bremen
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Hamburg
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Hessen
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Mecklenburg-Vorpommern
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Niedersachsen
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Nordrhein-Westfalen
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Rheinland-Pfalz
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Saarland
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Sachsen
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
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Mit diesen Schreiben setzt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Auftrag aus dem Geologie-Daten-Gesetz um, den zuständigen Bundes- und Landesbehörden Kategorisierungsvorschläge zur Einordnung der im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gelieferten Datenbestände zu machen.
Korrespondenzen zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien
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Information über die Abfrage und Einbindung der staatlichen geologischen Dienste bei der Standortauswahl gemäß Standortauswahlgesetz.
Baden-Württemberg
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Das Umweltministerium Baden-Württemberg kündigt in dem Antwortschreiben auf die dritte Datenabfrage (geowissenschatliche Abwägungskriterien) eine Datenlieferung an.
Bayern
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Mit diesem Schreiben übergibt das Landesamt für Umwelt (LfU) Daten zur Abfrage der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und kündigt zudem eine weitere Lieferung aus Baden-Württemberg an, wo teilweise Daten aus Bayern mit verarbeitet worden sind.
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In diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Bayern die Lieferung von Daten zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien für Ende Oktober 2019 an. Zu Störungen seien alle Daten geliefert worden.
Bremen
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Der Geologische Dienst Bremen antwortet auf die Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien mit Hinweisen auf die Kohlenwasserstoffdatenbank, die vom niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) verwaltet wird, und weist auf Störungen in Salzformationen hin.
Hamburg
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Die Behörde aus Hamburg antwortet auf die Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, dass über die bereits zuvor zu den Datenabfragen zu Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen hinaus keine weiteren Daten vorhanden sind.
Hessen
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Das Landesamt antwortet mit diesem Schreiben auf die Abfrage der Daten zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Dem Amt liegt nur ein Teil der abgefragten Daten vor, diese Informationen stammen aus dem Geothermie-Modell, an dem Hessen aktuell arbeitet. Zudem wird eine Datenlieferung für einen späteren Zeitpunkt angekündigt.
Niedersachsen
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Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Niedersachsen beschreibt in diesem Schreiben, welche Daten es zur Abfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien liefern kann. Es geht um Daten zu Störungen, um Temperaturverträglichkeit des Gesteins und um die hydrochemischen Eigenschaften von Wirtsgesteinen.
Saarland
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Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlands antwortet auf die Anfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, dass dem Geologischen Dienst keine Daten über die bereits zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen gelieferten hinaus vorliegen.
Sachsen
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Mit diesem Schreiben kündigt das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eine Datenlieferung zur Abfrage der Geowissenschaftlichen Abwägungskriterien an und weist auf unbekannte analoge Datenbestände in den Archiven hin.
Schleswig-Holstein
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Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein fasst in seinem Antwortschreiben auf die Abfrage der Geowissenschaftlichen Abwägungskriterien die im Land vorliegenden Kenntnisse zu Störungen, geomechanischen Eigenschaften von Wirtsgesteinen, Angaben zur Dichte sowie zur Hydrogeologie zusammen. Insbesondere verweist das Amt auf das Forschungsprojekt Geotis-Stör-Tief, das beispielsweise Informationen zu tief reichenden Störungen enthält.
Thüringen
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Das Landesamt beschreibt in seiner Antwort auf die dritte Datenabfrage (geowissenschaftliche Abwägungskriterien) einen umfangreichen Bestand analoger Daten, um Aussagen über die Temperaturverhältnisse im Untergrund machen zu können. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Daten zu Störungen bereits anlässlich der vorhergegangenen Datenabfragen geliefert worden sind.
Korrespondenzen zu den Mindestanforderungen
Bayern
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Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) berichtet der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in diesem Antwortschreiben auf die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen, dass es in Bayern kein flächendeckendes 3D-Modell des Untergrundes gibt, aber bis Ende 2020 mehrere regionale 3D-Modelle erarbeitet sein sollen.
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Mit dieser E-Mail stellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Nachfragen zur Datenabfrage zu den Mindestanforderungen und bittet eine bayerische Behörde um die Lieferung von geologischen Modellen.
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Mit diesem Schreiben kündigt das bayerische Landesamt für Umwelt die Lieferung weiterer Daten aus Bohrlochmessungen sowie die Zurverfügungstellung von digitalen Bohrakten an. Das Schreiben ist eine Antwort auf eine erweiterte Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur Anwendung der Mindestanforderungen.
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Mit diesem Schreiben übergibt das bayerische Landesamt für Umwelt der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mehrere Kartenwerke.
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Hier beschreibt das Bayerische Landesamt für Umwelt, welche Kartenwerke es der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur Anwendung der Mindestanforderungen bereits übergeben hat, wo es weitere Kartenbestände gibt, und welche weiteren Kartenbestände des LfU der BGE übergeben möchte.
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Das Landesamt für Umwelt in Bayern liefert mit dieser E-Mail auf Anfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) koordinatenscharfe Informationen zu bereits zuvor gelieferten Daten zu den Mindestanforderungen.
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Mit dieser E-Mail bestätigt das Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie des Landes Bayern einen Termin mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung in der Fachstelle für Bergtechnik, Gefahrenabwehr und energetische Bodenschätze, um analoge Archivbestände zu sichten.
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Begleitschreiben des LfU zur Übermittlung von Daten für die Anwendung der Mindestanforderungen an die BGE.
Berlin
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Mit diesem Schreiben kündigt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Lieferung von zwei geologischen Modellen und einer geologischen Karte auf die entsprechenden Abfragen der BGE an.
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Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin stellt der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die von der Verwaltung bearbeiteten geologischen Karten im Bestand des Geologischen Dienstes vor und fragt nach, welche Karten übersandt werden sollen.
Brandenburg
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Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg übergibt mit diesem Schreiben das 3D-Modell über den geologischen Untergrund des Landes Brandenburg.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg die Lieferung von geologischen Karten und die Übergabe von Daten zu den Mindestanforderungen an.
Bremen
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Der Geologische Dienst Bremen liefert mit diesem Anschreiben die von der Bundesgesellschaft für Endlagerung angefragten Schichtenverzeichnisse von Bohrungen.
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Das Schreiben des Geologischen Dienstes Bremen bezieht sich auf die weitere Datenabfrage zu den Mindestanforderungen:
Der Geologische Dienst Bremen kündigt mit diesem Schreiben die Lieferung geologischer und hydrogeologischer Karten an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an.
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Mit diesem Schreiben antwortet der Geologische Dienst Bremen auf die Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen. Zur Erläuterung der Datenlieferungen schreibt der Geologische Dienst Bremen, dass von den möglichen Wirtsgesteinsformationen lediglich Salz in steiler Lagerung in Bremen wahrscheinlich vorhanden sein dürfte.
Bundesgesellschaft für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
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Mit diesem Schreiben lehnt die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) die Lieferung des 3D-Modells zum tiefen Untergrund Norddeutsches Becken (TUNB) an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ab. Zur Begründung schreibt die BGR, dass erst rund 60 Prozent des gesamten Modells in einzelnen „Kacheln“ vorlägen, eine Qualitätssicherung noch nicht erfolgt sei und deshalb eine Übersendung der Arbeitsstände nicht möglich sei. Bohrdaten und Schichtenverzeichnisse lägen bei der BGR nicht vor.
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Mit diesem Schreiben lehnt die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) die Lieferung des 3D-Modells zum tiefen Untergrund Norddeutsches Becken (TUNB) an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ab. Zur Begründung schreibt die BGR, dass erst rund 60 Prozent des gesamten Modells in einzelnen „Kacheln“ vorlägen, eine Qualitätssicherung noch nicht erfolgt sei und deshalb eine Übersendung der Arbeitsstände nicht möglich sei. Bohrdaten und Schichtenverzeichnisse lägen bei der BGR nicht vor.
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Mit diesem Schreiben übergibt die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) den Kartensatz des Geotektonischen Atlas (GTA) an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Der Atlas steht nicht digital zur Verfügung.
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Mit diesem Schreiben liefert die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) insgesamt vier Datenträger mit umfangreichen Datensammlungen. Die BGR bezieht sich auf ein Gespräch zwischen BGR und Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am 30.05.2018 zur Datenlieferung zu den Mindestanforderungen. Teil des Dokuments ist eine Kommentierung und Einordnung der gelieferten Datensätze.
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Mit diesem Schreiben gibt die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) einen Überblick über die vorhandenen Datensammlungen der Behörde zu den Mindestanforderungen und lädt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu einem Gespräch darüber ein, welche Daten genau geliefert werden sollen.
Hamburg
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Der Geologische Dienst in Hamburg hat der BGE die Daten zum 3D-Modell des Untergrunds geliefert. Die BGE hat jedoch um eine andere technische Lieferung gebeten. Das Geologische Landesamt hat die entsprechende Lieferung in diesem Schriftwechsel zugesagt.
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Die Behörde für Umwelt und Energie Hamburg weist mit diesem Schreiben auf die Daten zu Schichtenverzeichnissen hin, die bei der Landesbehörde selbst vorhanden sind, diese werden auch geliefert. Es gibt aber auch Daten, die in übergeordneten Datenbanken abgelegt sind.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Geologische Landesamt Hamburg die Lieferung von Daten zu den Mindestanforderungen an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an und liefert zudem in dem Schreiben Erläuterungen und Einordnungen zu den gelieferten Daten.
Hessen
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Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) weist in seinem Antwortschreiben auf eine weitere Abfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen darauf hin, dass mit der Datenlieferung keine Prüfung erfolgt ist, wer an den Daten zu Schichtenverzeichnissen bei Bohrungen private Rechte haben könnte. Über die Menge analog vorliegender Daten kann die Behörde keine Auskunft geben, weil der Aufwand zu hoch wäre.
Mecklenburg-Vorpommern
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern die Lieferung von zwei Datensammlungen an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen an. Darunter sind beispielsweise die Umrisse von Salzstöcken in Mecklenburg-Vorpommern.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern die Lieferung einiger Datensätze zur Abfrage der Mindestanforderungen an. Allerdings will das Ministerium einer Datenlieferung von 800 Tiefbohrungen, die im Land digitalisiert werden, nur dann zustimmen, wenn auch die Eigentümer der Daten dieser Weitergabe zugestimmt haben. Im Übrigen verweist das Ministerium die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf das Projekt TUNB-Projekt, mit dem die norddeutsche Tiefebene als 3D-Modell erfasst werden soll.
Niedersachsen
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Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen beschreibt die digitalen Kartenwerke, die es der Bundesgesellschaft für Endlagerung auf die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen übergeben hat.
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Mit diesem Schreiben liefert das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen Daten zur Abfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen. Neben der Ankündigung der Daten liefert das Amt Fundstellen, wissenschaftliche Literatur und Einordnungen für die Datensätze.
Nordrhein-Westfalen
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Mit diesem Schreiben kündigt der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen die Lieferung von Daten an und liefert zudem umfangreiche Erläuterungen zu den Daten. In dem Schreiben setzt sich der Geologische Dienst mit der Arbeitshilfe der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur Abfrage der Daten für die Mindestanforderungen auseinander. Zudem weist er darauf hin, dass er rechtliche Bedenken gegen die Lieferung bestimmter tiefengeologischer Daten hat, an denen Dritte Eigentumsrechte haben. Auch datenschutzrechtliche Bedenken werden geäußert.
Rheinland-Pfalz
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Mit diesem Schreiben beantwortet das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz die Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen. Salzformationen liegen in Rheinland-Pfalz demnach sicher nicht vor. Die Behörde kündigt eine umfangreiche Datenlieferung an, weist aber auch darauf hin, dass ihr beispielsweise zur Gebirgsdurchlässigkeit keine Daten vorliegen. Zudem fordert die Behörde ein Rechtsgutachten zu den datenschutzrechtlichen, zivil- und strafrechtlichen Fragen der Lieferung von koordinatenscharfen Bohrdaten.
Sachsen
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Mit diesem Schreiben kündigt das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Lieferung von Bohrdaten und Schichtenverzeichnissen für den Untergrund unterhalb von 300 Metern auf eine erweiterte Abfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen an. Das Amt verweist auf 3957 Bohrungen und Schächte unterhalb von 300 Metern Tiefe und zudem auf umfangreiche analoge Daten hin.
Sachsen-Anhalt
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Mit diesem E-Mail-Wechsel stellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Nachfragen zur Datenlieferung zu den Mindestanforderungen. Es geht insbesondere um kleinräumigere Karten. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt kann solche Karten aber nicht liefern.
Schleswig-Holstein
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein die Lieferung des schleswig-holsteinischen Teils der Kohlen-Wasserstoff-Datenbank mit Schichtenverzeichnissen und weiteren Informationen an, weist aber darauf hin, dass diese Daten sich im Besitz privater Dritter befinden und deshalb für die Veröffentlichung rechtlichen Einschränkungen unterliegen.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein die Lieferung eines 3D-Modells des Forschungsprojekts StörTief an, das allerdings nicht alle Störungen enthalte. Der geologische Dienst will jedoch den schleswig-holsteinischen Teil des 3D-Modells des Projekts die norddeutsche Tiefebene länderübergreifend als 3D-Modell zu erstellen (TUNB) nicht zur Verfügung stellen und weist zudem auf die privaten Rechte von Dateninhabern aus der Kohlenwasserstoff-Datenbank hin.
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Mit dieser E-Mail bittet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) beim geologischen Dienst Schleswig-Holstein um weitere Datenlieferungen zu den Mindestanforderungen. Es geht um 3D-Modelle sowie Schichtenverzeichnisse und Bohrmarker.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein die Lieferung von digitalen Bohrdaten und Schichtenverzeichnissen an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an. Damit wird eine Anfrage zu den Daten zur Anwendung der Mindestanforderungen teilweise beantwortet. Zugleich kündigt das Land in Kürze die Lieferung von Daten aus der Kohlenwasserstoff-Datenbank an.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein die Lieferung verschiedener geologischer Karten und die Auswertung von wissenschaftlichen Studien zu aktiven Störungen an. Das Schreiben ist eine Teilantwort auf die Anfragen der BGE nach Daten zur Anwendung der Mindestanforderungen.
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Mit diesem Schreiben übersendet das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein Daten an die BGE.
Thüringen
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Das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen beschreibt in diesem Antwortschreiben auf die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen, welche geologischen Kartenwerke der Bundesgesellschaft für Endlagerung übergeben worden sind.
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Mit diesem Schreiben liefert die Landesanstalt für Umwelt und Geologie Thüringen erste Daten zur Abfrage der Mindestanforderungen durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung. Zudem weist das Amt auf umfangreiche analoge Datenbestände und das Alter interpretierter Daten – also vor allem Karten – hin.
Schreiben der BGE zur Abfrage der Daten
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Im Juni 2019 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eine ergänzende Abfrage zu den Mindestanforderungen an die Geologischen Landesdienste gestellt. Die BGE fragt darin die Schichtenverzeichnisse für bereits gelieferte Daten über Bohrungen ab.
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Mit diesem Anschreiben fragt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bei den Geologischen Diensten Karten zur Anwendung der Mindestanforderungen ab.
Korrespondenzen zu den Ausschlusskriterien
Bayern
Die bayerischen Landesbehörden haben der BGE umfassende Datensätze zu den Ausschlusskriterien zur Verfügung gestellt. Die bayerischen Fachbehörden erläutern in ihren Begleitschreiben umfangreich, welche Inforamtionen aus den Daten zu ziehen sind, und welche nicht. Aus den Schriftwechseln geht beispielsweise hervor, dass es in Bayern keine Daten zu großräumigen Hebungen gibt, und dass due Behörden zu den Daten zu Störungszonen keine Angaben zu deren Aktivität machen können. Zudem enden "alle Daten an der bayerischen Grenze". Zudem weisen due bayerischen Behörden auf umfangreiche analoge Daten zum Bergbau in den Archiven hin.
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Schreiben der BGE an das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
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Das bayerische Landesamt für Umwelt liefert mit diesem Anschreiben und einer Auflistung der dazugehörigen Datensammlungen die ersten Daten zu den Ausschlusskriterien an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).
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Das bayerische Landesamt für Umwelt liefert mit diesem Anschreiben und einer Auflistung der dazugehörigen Datensammlungen die ersten Daten zu den Ausschlusskriterien an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).
Baden-Württemberg
Das hier dokumentierte Schreiben beschreibt die Datenbestände in Baden-Württemberg zu den Ausschlusskriterien.
Berlin
Die beiden Schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt in Berlin beschreiben die Datenbestände in Berlin zu den Ausschlusskriterien, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgefragt hatte.
Brandenburg
Der hier dokumentierte E-Mail-Austausch zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und der Bergbehörde in Brandenburg befasst sich mit dem Ausschlusskriterium „aktive Störungszonen“. Weitere Schriftwechsel befassen sich mit den Datenlieferungen zu den Ausschlusskriterien.
Bremen
Die Schreiben des Geologischen Dienstes in Bremen beschreiben die Datenlieferungen der Hansestadt an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
In diesem Schriftwechsel antwortet die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf die präzisierte Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Ausschlusskriterien.
Hamburg
Der Briefwechsel zwischen Bundesgesellschaft für Endlagerung und den Landesbehörden in Hamburg dreht sich um die Datenlieferungen für die Ausschlusskriterien.
Hessen
Der Briefwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung und den Landesbehörden in Hessen dreht sich um die Datenlieferungen für die Ausschlusskriterien. Das zuständige Landesamt sowie das Umweltministerium beschreiben in ihren Antwortschreiben ausführlich den Datenbestand in Hessen.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Schreiben des Geologischen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern beschreibt den Datenbestand zu den Ausschlusskriterien in dem nordöstlichen Bundesland.
Nordrhein-Westfalen
Im hier dokumentierten Briefwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und den Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen geht es um die präzisierte Abfrage zu den Ausschlusskriterien und die Antworten der Behörden auf die Abfrage. Teilweise liegen keine Daten vor. In anderen Fällen beschreiben die Behörden ihren Datenbestand.
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Mit diesem Schreiben übergibt die Bezirksregierung Arnsberg, die Bergbehörde in Nordrhein-Westfahlen, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bergbaurelevante Datensammlungen zur Anwendung der Ausschlusskriterien. In dem Anschreiben fasst die Behörde die Ergebnisse einer Diskussion zwischen ihr und der BGE zusammen und übergibt eine Datensammlung zu Tagesöffnungen und weitere Unterlagen.
Saarland
Hier ist der Briefwechsel der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit den saarländischen Landesbehörden zur Datenabfrage Ausschlusskriterien dokumentiert.
Sachsen
In diesem Schreiben formuliert das Landesumweltministerium Sachsen die Grenzen der Datenlieferungen zu den Ausschlusskriterien an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).
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In einem Besprechungsvermerk hat der Geologische Dienst Sachsen die Ergebnisse eines Gesprächs mit den Fachleuten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur Datenabfrage für die Ausschlusskriterien festgehalten. Themen waren die Rechte Dritter an den Daten, sowie ein Austausch über den sächsischen relevanten Datenbestand.
Sachsen-Anhalt
In diesen Schreiben beschreibt der Geologische Dienst von Sachsen-Anhalt die Datenbestände im Bundesland.
Schleswig-Holstein
Hier ist der Schriftwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und dem Land Schleswig-Holstein zur Abfrage der Ausschlusskriterien gesammelt. Die Landesbehörden in Schleswig-Holstein beschreiben hier die Datenbestände, die sie der BGE geliefert haben, oder zu liefern vorhaben.
Thüringen
Die Schreiben des Geologischen Dienstes und des Landesbergamts Thüringen beschreiben den Datenbestand im Bundesland zu den Ausschlusskriterien.
Korrespondenzen zu Paragraph 21
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Mit diesem Antwortschreiben auf ein Anschreiben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) stimmt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einer vom BASE vorgeschlagenen und mit dem Bundesumweltministerium abgestimmten Vorgehensweise zur Standortsicherung nach §21 des Standortauswahlgesetzes zu.
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Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Schleswig-Holstein bittet um Veröffentlichung von Shape-Dateien zur Kulisse der identifizierten Gebiete für die Beurteilung von Vorhaben > 100 m auf der Webseite der BGE. Die BGE meldet Vollzug.
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Mit dieser E-Mail hat die BGE die Geologischen Landesdienste darum gebeten, auch die Gutachten, die diese für §21-Anfragen des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) erstellen, an die BGE zu übersenden. Mit dem § 21 des Standortauswahlgesetzes soll verhindert werden, dass möglicherweise geeignete Standortregionen durch Bohrungen für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen unabsichtlich zerstört werden könnten.
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Die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) verweist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit ihrer Abfrage nach den Unterlagen für die Einvernehmenserklärungen für Bohrvorhaben nach § 21 des Standortauswahlgesetzes für eine genehmigte Geothermiebohrung an den zuständigen geologischen Dienst des Landes Niedersachsen.
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Mit diesem Schreiben weist die Bezirksregierung Arnsberg als Landesbergbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) darauf hin, dass bis Mitte 2018 keine Einvernehmenserklärungen nach §21 des Standortauswahlgesetzes abgegeben worden seien.
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Ergänzend zu den Datenabfragen für die Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit dieser Abfrage die Geologischen Dienste um Übersendung der Unterlagen für die Einvernehmenserklärungen nach §21 des Standortauswahlgesetzes gebeten.
Schriftwechsel zu Rechtsfragen
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Mit diesem Schreiben erläutert der Geologische Dienst Rheinland-Pfalz, warum er zum Schutz der Rechte Dritter Bohransatzpunkt-Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien mit bis zu 500 Meter abweichenden Koordinaten geliefert hat.
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Schon von der ersten Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an gab es bei den Geologischen Diensten der Länder Bedenken, ob sie mit der Übergabe von Daten an die BGE womöglich selbst Rechtsverstöße verursachen könnten. Mit diesem Schreiben stellte die BGE ihre Rechtsauffassung zum Thema „Rechte Dritter“ vor.
Rechtsgutachten und Rechtsauffassungen der BGE sowie weiterer am Verfahren beteiligter Institutionen können Sie auf der Seite "Rechtsfragen" einsehen.