Korrespondenzen
Auf dieser Seite finden Sie alle Schriftwechsel der BGE unter anderem mit Behörden zu inhaltlichen und fachlichen Inhalten der verschiedenen Phasen der Standortauswahl oder zu Rechtsfragen.
Hinweis: Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) heißt seit 1. Januar 2020 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Allgemeiner Schriftwechsel
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Mit dieser Meldung informiert die BGE alle zuliefernden Stellen darüber, dass für die Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete nur Dateneingänge bis zum 1. Juni 2020 berücksichtigt werden können. Alle nach dem 1. Juni 2020 bei der BGE eingegangenen Daten werden für die Arbeiten im Rahmen der Ermittlung von Standortregionen für übertägige Erkundung in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens berücksichtigt.
Schriftwechsel mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
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Mit diesem Schreiben antwortet die BGE auf das Schreiben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vom 17. März 2023. Die BGE ist mit dem Vorschlag des gemeinsamen Austausches einverstanden und schlägt dem BASE dafür fünf Präsenztermine in Peine mit unterschiedlichen Themenschwerpunken vor.
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In diesem Schreiben bittet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die BGE, ihre methodische Vorgehensweise im Rahmen der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) detaillierter zu erläutern. Das BASE regt in diesem Zusammenhang einen anschließenden Austausch an, bei dem wichtige Fragen beider Seiten geklärt werden können.
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Mit diesem Schreiben beantwortet die BGE eine offene Frage des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu der Seitens der BGE angekündigten Veröffentlichung von Arbeitsständen der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) ab dem Jahr 2024. Einen bereits früher aufgeführten Vorschlag für eine kontinuierliche Veröffentlichung von Arbeitsständen im Zuge der Durchführung der rvSU stellt die BGE nun in einem Diskussionspapier dar. Das im Schreiben als Anlage betitelte Diskussionspapier finden Sie unter: https://www.bge.de/de/endlagersuche/wesentliche-unterlagen/meilensteine/
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In diesem E-Mail-Verlauf bittet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die BGE, Gebietserweiterungen im Standortauswahlverfahren noch nicht auf der Website BGE.de zu veröffentlichen. Die BGE hatte diese jedoch bereits online gestellt. Bis zur finalen Klärung hat die BGE die betroffenen Steckbriefe wieder offline genommen.
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In diesem Schreiben beantwortet die BGE die Rückfragen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu den von der BGE gelieferten digitalen Umrissen von Gebieten, die nach derzeitigem Kenntnisstand der BGE entweder aufgrund der Korrektur von Bearbeitungsfehlern aus Schritt 1 der Phase I oder im Rahmen der Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) durch Verwendung weiterer und neuer Daten bisher nicht als Teilgebiete (§ 13 StandAG) ermittelt wurden.
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Mit diesem Schreiben antwortet die BGE auf ein Schreiben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), in dem dieses die BGE um Rückmeldung zum Umgang mit den Beschlüssen des 1. Forums Endlagersuche gebeten hatte.
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Mit diesem Schreiben antwortet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) auf ein Schreiben der BGE, in dem diese die digitalen Umrisse von Gebieten übermittelt hatte, die nach derzeitigem Kenntnisstand der BGE entweder aufgrund der Korrektur von Bearbeitungsfehlern aus Schritt 1 der Phase I oder im Rahmen der Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) durch Verwendung weiterer und neuer Daten bisher nicht als Teilgebiete (§ 13 StandAG) ermittelt wurden und stellt dazu Nachfragen. Diese beziehen sich etwa auf die Zugänglichmachung der neuen Karten. Außerdem erfragt das BASE, ob im Rahmen der Korrekturen auch bisherige Referenzierungen mit neuen Daten ersetzt werden.
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Mit diesem Antwortschreiben übermittelt die BGE dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die angekündigten digitalen Umrisse von Gebieten, die nach derzeitigem Kenntnisstand der BGE entweder aufgrund der Korrektur von Bearbeitungsfehlern aus Schritt 1 der Phase I oder im Rahmen der Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) durch Verwendung weiterer und neuer Daten bisher nicht als Teilgebiete (§ 13 StandAG) ermittelt wurden.
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Mit diesem Schreiben antwortet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) auf ein Schreiben der BGE, in dem diese die Übermittlung digitaler Flächen angekündigt hatte, die aus ihrer Sicht zusätzlich der Standortsicherung unterliegen müssten. Das BASE stellt klar, dass die gegenüber dem Zwischenbericht Teilgebiete zusätzlich identifizierten Gebiete ausgewiesen und die Gründe hierfür von der BGE erläutert werden müssen. Ferner behandelt das Schreiben die Andeutung der BGE, dass es zu weiteren Gebietsvergrößerungen gegenüber dem Zwischenbericht kommen kann.
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Die BGE übermittelt dem BASE mit diesem Schreiben die digitalen Umrisse von Gebieten, die innerhalb der Gemeinde Amt Neuhaus aufgrund eines Bearbeitungsfehlers nicht als Teilgebiet ermittelt wurden.
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Das BASE antwortet der BGE mit diesem Schreiben.
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Die BGE erläutert in diesem Schreiben, wie sie im Sinne des lernenden Standortauswahlverfahrens mit neuen Erkenntnissen zu Teilgebieten umgeht.
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Mit diesem Schreiben antwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf zwei Schreiben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vom Oktober 2020 und vom April 2021, in denen das BASE Verbesserungen der Präsentation des Zwischenberichts Teilgebiete anmahnt. Das Schreiben vom Oktober 2020 finden Sie hinter den folgendem externen Link: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20201009_Hinweise_BASE_an_BGE_Eignung_Zwischenbericht.html und das Schreiben und vom April 2021 finden Sie hinter dem folgenden externen Link www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20210528_Schreiben_BASE_BGE_Optimierung_Nutzerorientierung_Zwischenbericht_Teilgebiete.html auf der Homepage der Endlagersuche Infoplattform.
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Mit diesem Schreiben antwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf eine Einladung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur später abgesagten Statuskonferenz 2021. Das BASE-Schreiben enthielt Fragen dazu, wie die BGE mit den Ergebnissen der Fachkonferenz umgehen werde. Sie finden das Schreiben hinter folgendem externen Link: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20210201_Schreiben_des_BASE_Umgang_mit_Beratungsergebnissen_der_FK.html
Am 6.12.2021 hat die BGE dazu eine digitale Veranstaltung angeboten. Die dort gezeigte Präsentation ist dem Antwortschreiben im Anhang beigefügt. Sie finden die Vortragsfolien zudem im PDF-Format hinter folgendem Link: www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/07_-_Vortraege/BGE-Betrifft-Reihe/20211206_BGE_Praesentation_Betrifft_Veranstaltung_Ergebnisse-Fachkonferenz_Teilgebiete_barrierefrei.pdf
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Mit diesem Schreiben antwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf ein Schreiben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vom 10.12.2021. Das Schreiben finden Sie hinter folgendem externen Link: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20211210_Schreiben_BASE_BGE_Infoplattform.html
Das BASE weist darin auf Diskrepanzen zwischen der Homepage der BGE und der Info-Plattform nach §6 des BASE hin, was die Veröffentlichung wesentlicher Unterlagen angeht.
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Mit diesem Schreiben antwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf ein Schreiben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vom 29.10.2021. Das Schreiben finden Sie hinter folgendem externen Link: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20211029_Schreiben-BASE-BGE.html
Das BASE fordert darin einen Terminplan für die Arbeit an Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens und einen Gesamtterminplan für die Standortauswahl.
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In diesem Schreiben erläutert die BGE dem BASE ihr Vorgehen zur Auswahl der Gebiete zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens. Das Schreiben des BASE, auf das hier geantwortet wird, finden Sie hinter folgendem externen Link: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20210709_Schreiben_an_BGE_Gebeite-Methodenentwicklung.html
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Mit diesem Schreiben bittet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihre Rechtsaufsicht, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um eine klare Auskunft darüber, ob er Weg der BGE mit dem Zwischenbericht Teilgebiete die entscheidungserheblichen Daten zu veröffentlichen, als rechtskonform angesehen wird.
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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ein „Gesamtkonzept“ für die Vermittlung der Inhalte des Zwischenberichts Teilgebiete auf der Fachkonferenz Teilgebiete verlangt. Mit diesem Schreiben beschreibt die BGE den Verlauf der Konversation zum Thema und die Gelegenheiten, bei denen die BGE ihre grundlegenden Vorstellungen bereits präsentiert hat. Mit dem Schreiben ist das Gesamtkonzept verschickt worden.
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In diesem Schreiben vom 10.06.2020 legt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) dar, wie die BGE die „entscheidungserheblichen Tatsachen und Erwägungen“ (Formulierung aus dem Standortauswahlgesetz), und somit auch die geologischen Daten, veröffentlichen will. Zudem enthält das Schreiben die Information, dass sich die BGE schon kurz vor Inkrafttreten des Geologie-Daten-Gesetzes auf dessen Umsetzung vorbereitet hat. Dem Schreiben liegt eine Anlage bei, die eine Definition der „entscheidungserheblichen Tatsachen und Erwägungen“ enthält
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Definition der "entscheidungserheblichen Tatsachen und Erwägungen" vom 12. März 2020
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Mit einem Schreiben vom 26.3.2020 hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu umfangreichen „Fachdialogen“ zu den Methodensteckbriefen der BGE aufgefordert. Mit diesem Schreiben schlägt die BGE einen weniger aufwändigen Dialog mit dem BASE vor.
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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit Schreiben vom 11. März 2020 aufgefordert, darzulegen, wie die BGE auf der Fachkonferenz Teilgebiete den Zwischenbericht Teilgebiete vorstellen will. Die BGE antwortet in diesem Schreiben auf diese Aufforderung mit einem Strukturvorschlag für den Ablauf der Fachkonferenz Teilgebiete aus Sicht des Vorhabenträgers.
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Mit diesem Schreiben signalisiert die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) auf dessen Anfrage hin ihre Bereitschaft, für ein Jugendbeteiligungsformat erneut mit dem BASE zusammenzuarbeiten.
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In mehreren Schreiben hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (damals noch BfE) die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aufgefordert, einen Plan zur Veröffentlichung von Geodaten vorzulegen, falls das Geologie-Daten-Gesetz nicht rechtzeitig vor der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete verabschiedet wird. Hier finden Sie die Antwort der BGE.
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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in einem aufsichtlichen Statusgespräch am 28.11.2019 aufgefordert, Fragen zur Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete zu beantworten, die mit diesem Antwortschreiben beantwortet werden. Es geht beispielsweise darum, in welcher Weise, die BGE plant, Karten zu veröffentlichen.
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In diesem Schreiben erbittet das BfE (jetzt BASE) konkrete Planungen zur Datenveröffentlichung im Zusammenhang mit dem "Zwischenbericht Teilgebiete"
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Mit einem Schreiben (https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP6/BfE/DE/20191007_Schreiben_BfE_BGE_Funktionaletrennung.pdf?__blob=publicationFile&v=6) hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) darum gebeten, die Beratungstätigkeit des Endlagerexperten Michael Sailer zu erläutern. Hier finden Sie das Antwortschreiben der BGE.
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Schreiben des BfE zur Gesamtzeitplanung der BGE zum Standortauswahlverfahren
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BGE und BfE haben sich in einem Briefwechsel darüber auseinandergesetzt, ob und welche Informationen aus den §21-Gutachten der geologischen Landesdienste für die Standortauswahl relevant sind. Die geologischen Landesdienste erstellen Gutachten, die dem BfE ermöglichen, Anträge auf Bohrungen zu genehmigen oder zu versagen, um eine ungewollte Zerstörung möglicher Endlagerstandorte zu vermeiden.
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Schreiben an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zu den Themen Informationsplattform und Zeitplanung
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Mit diesem Schreiben und der dazugehörigen Präsentation (zu finden auf www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/07_-_Vortraege/BGE-Betrifft-Reihe/20211206_BGE_Praesentation_Betrifft_Veranstaltung_das_lernende_Verfahren_barrierefrei.pdf) antwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf ein Schreiben des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) aus dem Dezember 2020. Das BASE mahnte darin an, dass neue Erkenntnisse jederzeit im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssten. Die BGE bestätigt diese Rechtsauffassung und verweist auf eine Veranstaltung der Reihe Betrifft: Standortauswahl vom 6.12.2021, bei der es um die Frage ging, wie Bearbeitungsfehler oder neue Erkenntnisse in die weitere Arbeit eingehen. Das Schreiben des BASE ist hier zu finden: www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20201204_Schreiben_BASE_an_BGE_Aussagen_in_Online-Sprechstunde.html
Schriftwechsel mit dem Nationalen Begleitgremium (NBG)
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In diesem Schreiben übermittelt die BGE dem Nationalen Begleitgremium (NBG) den Entwurf einer neuen Vertraulichkeitsvereinbarung sowie einen möglichen Verfahrensvorschlag, wie künftig mit Akteneinsichtsgesuchen durch NBG-Mitglieder gemeinsam umgegangen werden kann.
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Mit diesem Schreiben reagiert das NBG auf einen Brief der BGE zu den Themen Resümee und Ausblick Akteneinsichten durch das NBG.
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Mit diesem Schreiben antwortet die BGE auf die Korrespondenzen des NBG vom 20. Mai und 15. Juni 2022.
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Mit diesem Schreiben lädt das NBG die BGE zu einem internen Austausch am 04. Juli 2022 ein.
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Mit diesem Schreiben verfasst das NBG ein Resümee und einen Ausblick der Akteneinsichten bei der BGE.
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Mit diesem Schreiben übermittelt die BGE die Antworten auf offen gebliebene Punkte während der Akteneinsicht durch einen Sachverständigen zur Auswertung des Datenraums. Außerdem übermittelt die BGE im Anhang der mit diesem Schreiben versendeten E-Mail die im Rahmen der Akteneinsicht gezeigte Präsentation (PDF, 2,59 MB).
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Mit diesem Schreiben hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) dem Nationalen Begleitgremium (NBG) die Kategorisierungsvorschläge der BGE nach dem Geologie-Daten-Gesetz für das Land Bayern übersandt. Das NBG hatte diese Kategorisierungsvorschläge bei einer Akteneinsicht bei der BGE am 10. Juni 2020 erbeten.
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Mit diesem Schreiben beantwortet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Fragen des Nationalen Begleitgremiums (NBG), die bei einem Workshop des NBG im Februar 2018 entstanden sind. Es geht um die Anwendung der Aussschlusskriterien.
Schriftwechsel mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
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In diesem Schreiben antwortet die BGE auf die Frage der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), wie die BGE auf die Publikation „Asch, K.; Vinnemann, C. (2012): Leitfaden für die Erstellung von geowissenschaftlichen Karten. Version 1.4; Stand Dec. 2012“ aufmerksam geworden ist.
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In diesem Antwortschreiben stellt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE die angefragte Publikation „Asch, K.; Vinnemann, C. (2012): Leitfaden für die Erstellung von geowissenschaftlichen Karten. Version 1.4; Stand Dec. 2012“ zur Verfügung. Da es sich bei dem Dokument um einen hausinternen Vorschlag zur Vereinheitlichung von gedruckten Karten und des Produktionsprozesses aus dem Jahr 2012 handelt, fragt die BGR, wie die BGE auf die Publikation aufmerksam geworden ist.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), ob diese ihr die Publikation „Asch, K.; Vinnemann, C. (2012): Leitfaden für die Erstellung von geowissenschaftlichen Karten. Version 1.4; Stand Dec. 2012“ zur Verfügung stellen kann.
Schriftwechsel mit weiteren Stakeholdern
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In diesem Schreiben schlägt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) der BGE vor, drei Veranstaltungen zum Thema Standortauswahl zu begleiten. Auf diesen sollen der interessierten Öffentlichkeit der Stand des Standortauswahlverfahrens erläutert und Ergebnisse kritisch diskutiert werden. Tatsächlich hat das Umweltministerium Sachsen-Anhalt 2021 zwei digitale und eine hybride Informationsveranstaltung organisiert, bei denen BGE-Geschäftsführer Steffen Kanitz jeweils vorgetragen hat.
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Die Gartower Runde hat in einem offenen Brief an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) um ein späteres Veröffentlichungsdatum für den Zwischenbericht Teilgebiete gebeten. Die BGE begründet in ihrem Antwortschreiben, warum sie bei einem Veröffentlichungstermin im Herbst bleiben möchte.
Schriftwechsel zu Phase I der Standortauswahl
Schritt 1 Phase I
Korrespondenzen zu den Ausschlusskriterien
Bayern
Die bayerischen Landesbehörden haben der BGE umfassende Datensätze zu den Ausschlusskriterien zur Verfügung gestellt. Die bayerischen Fachbehörden erläutern in ihren Begleitschreiben umfangreich, welche Inforamtionen aus den Daten zu ziehen sind, und welche nicht. Aus den Schriftwechseln geht beispielsweise hervor, dass es in Bayern keine Daten zu großräumigen Hebungen gibt, und dass due Behörden zu den Daten zu Störungszonen keine Angaben zu deren Aktivität machen können. Zudem enden "alle Daten an der bayerischen Grenze". Zudem weisen due bayerischen Behörden auf umfangreiche analoge Daten zum Bergbau in den Archiven hin.
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Schreiben der BGE an das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
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Das bayerische Landesamt für Umwelt liefert mit diesem Anschreiben und einer Auflistung der dazugehörigen Datensammlungen die ersten Daten zu den Ausschlusskriterien an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).
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Das bayerische Landesamt für Umwelt liefert mit diesem Anschreiben und einer Auflistung der dazugehörigen Datensammlungen die ersten Daten zu den Ausschlusskriterien an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).
Baden-Württemberg
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In diesem Anschreiben erklärt die BGE, dass Sie die Geocad-Daten für das Ausschlusskriterium Aktive Störungszonen nach § 13 Abs. 2 S. 4 Standortauswahlgesetz (StandAG) veröffentlichen muss.
Weitere Informationen zum GoORG-Modell im Bezug auf die Mindesanforderungen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Anschreiben des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg - Bereitstellung des deutschen Anteils des GeORG-Modells (PDF, 89 KB)
- Antwortschreiben der BGE an das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg - Bereitstellung des deutschen Anteils des GeORG-Modells (PDF, 126 KB)
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg der BGE Daten für die Anwendung des Ausschlusskriteriums aktive Störungszonen, die vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg bereitgestellt worden sind - im konkreten Fall geht es um die Lieferung von Daten des GeORG-Projekts.
Weitere Informationen zum GoORG-Modell im Bezug auf die Mindesanforderungen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Anschreiben des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg - Bereitstellung des deutschen Anteils des GeORG-Modells (PDF, 89 KB)
- Antwortschreiben der BGE an das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg - Bereitstellung des deutschen Anteils des GeORG-Modells (PDF, 126 KB)
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In diesem Anschreiben bestätigt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg die Übermittlung von Daten für das Ausschlusskriterium aktive Störungszonen an die BGE.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg der BGE Daten für die Anwendung des Ausschlusskriteriums aktive Störungszonen, die vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg bereitgestellt worden sind.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Daten für die Anwendung des Ausschlusskriteriums aktive Störungszonen.
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In diesem E-Mail-Verlauf zwischen der BGE und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erfragt die BGE Daten zur maximalen Teufenausdehnung, um das Ausschlusskriterium "Bergbauliche Tätigkeit" in Baden-Württemberg anwenden zu können. Die Daten werden der BGE mit diesem Schreiben zur Verfügung gestellt.
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In diesem Anschreiben bestätigt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Lieferung ergänzender Daten zu bergbaulichen Tätigkeiten in Baden-Württemberg an die BGE durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg.
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Mit diesem Anschreiben übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg der BGE ergänzende Daten für das Ausschlusskriterium bergbauliche Tätigkeiten nach StandAG und liefert der BGE weiterführende Hinweise zur Datenlieferung vom März 2018. Das Anschreiben hing dem Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 8. April 2020 an.
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Mit diesem Schreiben bestätigt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Bereitstellung eines aktualisierten Datensatzes aller Bohrungen in Baden-Württemberg mit einer Endteufe >= 100 Meter inklusive zugehöriger Bohrpfade durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB).
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg der BGE die angefragten Bohrdaten (Teufenbereich 100 m bis 300 m) zur Anwendung der Ausschlusskriterien.
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In diesem Schreiben antwortet Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg der BGE auf ihre Anfrage zur Übermittlung von Daten zu Impaktereignissen für die Anwendung des Ausschlusskriteriums Aktive Störungszonen – Atektonische Vorgänge. Dem Schreiben hängt die Antwort des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) an.
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Mit diesem Schreiben bestätigt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Bereitstellung von Daten zur seismischen Aktivität: "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Baden-Württemberg 1:350.000" durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg der BGE die angefragten Daten zur seismischen Aktivität: "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Baden-Württemberg 1:350.000" inklusive Erläuterungen zur Datenlieferung.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Bereitstellung von Daten zur seismischen Aktivität: "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Baden-Württemberg 1:350.000".
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In diesem Schreiben bittet die BGE das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg um die Übermittlung von Daten zu Impaktereignissen für die Anwendung des Ausschlusskriteriums Aktive Störungszonen – Atektonische Vorgänge.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Bereitstellung eines aktualisierten Datensatzes aller Bohrungen in Baden-Württemberg mit einer Endteufe >= 100 Meter inklusive zugehöriger Bohrpfade.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Daten zu Endmoränen und Dolinen.
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In diesem Mailverkehr tauschen sich das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und die BGE über Daten zu Dolinen und Endmoränen aus.
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Mit diesem Schreiben bestätigt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Bereitstellung von korrigierten Daten, welche die BGE angefragt hatte. Konkret geht es um die Datenlieferung für die Anwendung der Ausschlusskriterien - Atektonische Störungen und Bohrungsdaten.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg die korrigierten Daten, welche die BGE nachgefragt hatte. Konkret geht es um die Datenlieferung für die Anwendung der Ausschlusskriterien - Atektonische Störungen und Bohrungsdaten.
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In diesem Schreiben formuliert die BGE beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg Nachfragen zur Datenlieferung für die Anwendung der Ausschlusskriterien - Atektonische Störungen und Bohrungsdaten.
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In diesem Schreiben antwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auf die Nachfragen zur Datenlieferung für die Anwendung der Ausschlusskriterien, welche die BGE am 4. Juni 2018 an das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (LGRB) gerichtet hatte. Das Antwortschreiben des LGRB hängt diesem Schreiben an. Es enthält Antworten auf die von der BGE gestellten Fragen.
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In diesem Schreiben formuliert die BGE beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (LGRB) Nachfragen zur Datenlieferung für die Anwendung der Ausschlusskriterien, etwa zu "Großräumigen Vertikalbewegungen" und "Grundwasseralter".
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Das hier dokumentierte Schreiben beschreibt die Datenbestände in Baden-Württemberg zu den Ausschlusskriterien.
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Mit diesem Anschreiben antwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg der BGE bezüglich der erneuten Datenabfrage für die Anwendung der Ausschlusskriterien. Dem Anschreiben hängt ein Schreiben vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg an, in dem dieses um eine Fristverlängerung bittet.
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In diesem Schreiben bittet das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg die BGE um eine Fristverlängerung für die Lieferung von Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien.
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In diesem Anschreiben erinnert die BGE das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (LGRB) an die Abfrage der Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien gemäß Standortauswahlgesetz und erfragt erneut die Übermittlung der benötigten Daten.
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In diesem Anschreiben bestätigt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg der BGE die Übermittlung von Daten des LGRB-BW zu den Ausschlusskriterien nach §22 StandAG.
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Diesem Anschreiben anhängend übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg der BGE Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien entsprechend StandAG.
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Diesem Anschreiben anhängend übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg der BGE Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien entsprechend StandAG.
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In dieser Tabelle übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg der BGE Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien entsprechend StandAG.
Berlin
Die beiden Schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt in Berlin beschreiben die Datenbestände in Berlin zu den Ausschlusskriterien, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgefragt hatte.
Brandenburg
Der hier dokumentierte E-Mail-Austausch zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und der Bergbehörde in Brandenburg befasst sich mit dem Ausschlusskriterium „aktive Störungszonen“. Weitere Schriftwechsel befassen sich mit den Datenlieferungen zu den Ausschlusskriterien.
Bremen
Die Schreiben des Geologischen Dienstes in Bremen beschreiben die Datenlieferungen der Hansestadt an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
In diesem Schriftwechsel antwortet die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf die präzisierte Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Ausschlusskriterien.
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In diesem E-Mail-Verlauf bittet die BGE die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), weitere geologische Daten zu aktiven Störungszonen mit dem Hinweis auf die BGR als Urheber veröffentlichen zu dürfen. Die BGR hat keine Einwände.
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Mit diesem Schreiben antwortet die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf das Schreiben der BGE vom 26. April 2021. Die BGR erklärt, dass grundsätzlich nichts gegen eine Veröffentlichung bereits öffentlich zugänglicher Daten der BGR spreche, es sich bei den von der BGE zur Veröffentlichung vorgesehenen Daten aber nicht um von der BGR ausgehaltene aktive Störungszonen handele. Die BGR bittet die BGE, bei der Veröffentlichung die Daten entsprechend zu kennzeichnen.
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In diesem Schreiben erklärt die BGE der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), dass sie plant, bereits durch die BGR veröffentlichte entscheidungserhebliche Daten zu aktiven Störungszonen mit dem Hinweis auf die BGR als Urheber auf ihrer Website zu veröffentlichen.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE am 13. Juli 2020 bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Bereitstellung eines GIS-Shapefiles zur Verbreitung möglicher glazigener Erosionsstrukturen in Süddeutschland. Die BGR übermittelt der BGE die gewünschten Daten im weiteren Verlauf dieser Korrespondenz am 28. Juli 2020.
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In diesem Anschreiben beantwortet die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Nachfrage der BGE vom 13. Juli 2020 zu Erosionsstrukturen in Süddeutschland und stellt ein GIS-Shapefile entsprechend Abbildung 29 aus dem Bericht „Pleistozäne übertiefte Strukturen in Süddeutschland“ (Reinhardt et al. 2017) zur Verfügung. Die Datenübermittlung findet am 28. Juli 2020 statt – siehe E-Mailverlauf mit Stand 28. Juli 2020.
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Anhängend an dieses Antwortschreiben übermittelt die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) der BGE die am 19. März 2020 angefragten Daten für den Offshorebereich der Ostsee (12-Seemeilenzone) und weiterführende Informationen. Die Daten bfinden sich im Anlageschreiben mit Stand 31. März 2020.
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Mit dieser Anlage zum BGR-Antwortschreiben an die BGE zur Nachforderung von Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien liefert die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) der BGE die gewünschten Daten und weiterführende Informationen.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) weitere Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien. Konkret geht es um Angaben zur 12-Seemeilenzone in der Ostsee, etwa zu Bohrungen als auch zu aktiven Störungszonen.
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Anhängend an dieses Anschreiben beantwortet die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Rückfragen der BGE zum Ausschlusskriterium "Aktive Störungszonen". Außerdem übermittelt die BGR mit diesem Anschreiben modifizierte Datensätze an die BGE.
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Dieses Schreiben bildet den Anhang zum Anschreiben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) an die BGE zu den Rückfragen zur Datenlieferung zum Ausschlusskriterium "Aktive Störungszonen". In diesem Anhang beantwortet die BGR die Fragen der BGE.
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In diesem Anschreiben formuliert die BGE Rückfragen an die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zum Ausschlusskriterium "Aktive Störungszonen".
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Mit diesem Schreiben übermittelt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE Angaben von Linien beziehungsweise Flächen von Atektonischen Störungszonen (Koordinaten) und stellt diese zur Verfügung.
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In diesem Antwortschreiben bestätigt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE, dass sie ihre Datenanfrage zu Atektonischen Störungen bearbeiten wird. Die Prüfdauer setzt die BGR mit rund sechs Wochen an.
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In diesem Schreiben bittet die BGE die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Angaben zu Atektonischen Störungszonen nachzuliefern, da diese in der ursprünglichen Datenlieferung für die Anwendung der Ausschlusskriterien fehlten.
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In diesem Schreiben antwortet die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE auf ihre Nachfrage zur Datenlieferung zum Ausschlusskriterium "Vulkanismus".
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In diesem Anschreiben formuliert die BGE an die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) eine Nachfrage zur Datenlieferung zum Ausschlusskriterium "Vulkanismus". Die Nachfrage bezieht sich auf die Konstruktion der Polygone sowie das Vorgehen bei der Grenzziehung.
Hamburg
Der Briefwechsel zwischen Bundesgesellschaft für Endlagerung und den Landesbehörden in Hamburg dreht sich um die Datenlieferungen für die Ausschlusskriterien.
Hessen
Der Briefwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung und den Landesbehörden in Hessen dreht sich um die Datenlieferungen für die Ausschlusskriterien. Das zuständige Landesamt sowie das Umweltministerium beschreiben in ihren Antwortschreiben ausführlich den Datenbestand in Hessen.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) der BGE die zusätzlichen Daten über die Höhe des Bohransatzpunktes hessischer Bohrungen mit einer Teufe größer/gleich 100 m.
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In ihrem Antwortschreiben an das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) bezüglich der Übersendung von Stammdaten hessischer Bohrungen erfragt die BGE zusätzliche Daten über die Höhe des Bohransatzpunktes, da diese Information wesentlich für die Bearbeitung der Ausschlusskriterien ist.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) der BGE Stammdaten hessischer Bohrungen mit einer Teufe größer/gleich 100 m.
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Mit diesem Antwortschreiben stellt das Regierungspräsidium Darmstadt der BGE die am 29. Januar 2018 erneut angefragten Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien zur Verfügung.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE beim Regierungspräsidium Darmstadt erneut Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE beim Regierungspräsidium Gießen weitere Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Schreiben des Geologischen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern beschreibt den Datenbestand zu den Ausschlusskriterien in dem nordöstlichen Bundesland.
Nordrhein-Westfalen
Im hier dokumentierten Briefwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und den Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen geht es um die präzisierte Abfrage zu den Ausschlusskriterien und die Antworten der Behörden auf die Abfrage. Teilweise liegen keine Daten vor. In anderen Fällen beschreiben die Behörden ihren Datenbestand.
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Die Bezirksregierung Arnsberg übermittelt der BGE mit diesem Schreiben eine DVD mit den Punktdaten aller bergbaulichen Tätigkeiten im Teufenbereich 0 bis 300 m, die in den veröffentlichten Teilgebieten einschließlich eines 10 km-Puffers liegen und nicht in den bislang abgegebenen Daten enthalten sind.
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In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE bei der Bezirksregierung Arnsberg (BRA NRW) die Digitalisierung von Daten zu Risswerken aktiver Bergwerke sowie die Datenübermittlung digitaler Risswerke von Bergwerken des Nichtsteinkohlenbergbaus. Darüber hinaus erfragt die BGE die Bereitstellung einer Übersichtskarte aller bergbaulichen Tätigkeiten für Nordrhein-Westfalen im Teufenbereich 0 bis 300 m, die in den veröffentlichten Teilgebieten einschließlich eines 10 km-Puffers liegen und in den bislang abgegebenen Daten nicht enthalten sind. Im weiteren Verlauf der Korrespondenz werden Scanarbeiten und Datenlieferungen terminiert.
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Anhängend an dieses Schreiben übermittelt die Bezirksregierung Arnsberg der BGE zwei DVDs mit Daten zu den Risswerkumhüllenden sowie Rasterdaten zu Risswerken und liefert dazu Erläuterungen.
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Die Bezirksregierung Arnsberg übermittelt der BGE mit diesem Schreiben eine DVD mit Risswerksumhüllenden und Rasterdaten.
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In diesem E-Mail-Wechsel zwischen BGE und Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, geht es um die Bereitstellung von digitalen Risswerken des Nicht-Steinkohlebergbaus sowie ausstehende Scan-Arbeiten.
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Die BGE bittet die Abteilung 6 "Bergbau und Energie in NRW" in diesem Schreiben darum, zugesagte digitale Risswerke des Nicht-Steinkohlebergbaus zur Verfügung zu stellen und verweist auf noch ausstehende Scan-Arbeiten.
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In dem Mail-Wechsel verständigen sich BGE und Bezirksregierung Arnsberg über den Ablauf und die Organisation zur Digitalisierung analoger Bergwerksdaten.
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In einer E-Mail bezieht das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW Stellung zum Umgang mit digitalen Risswerken von stillgelegten Bergwerken des "Nichtsteinkohlebergbaus" und bietet einen gemeinsamen Termin zur Erörterung und Lösungsfindung an.
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Die BGE antwortet auf die E-Mail der Bezirksregierung Arnsberg vom 20. Mai 2020 und informiert diese darüber, dass keiner der unterbreiteten Lösungsvorschläge den Ansprüchen des Standortauswahlgesetzes entspricht. Es folgt ein weiterer Mailwechsel zwischen BGE und Bezirksregierung Arnsberg.
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In dem Mail-Wechsel geht es um die Abgabe von Daten für den Nichtsteinkohlebergbau in NRW, eine zur Ausräumung von fachlichen Missverständnissen einberaumte Telefonkonferenz sowie das entsprechende Gesprächsprotokoll.
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In dieser E-Mail unterbreitet die Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg der BGE drei Lösungsvorschläge zum Umgang mit digitalen Risswerken von stillgelegten Bergwerken des "Nichtsteinkohlebergbaus".
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In diesem Schreiben erklärt die BGE der Bezirksregierung Arnsberg (BRA NRW), dass sie die seitens der BRA NRW geäußerten rechtlichen Bedenken, der BGE weitere gescannte Risswerksunterlagen zur Verfügung zu stellen, nicht teilt. Im weiteren Verlauf des Schreibens bittet die BGE um Datenlieferung der betroffenen Risswerke.
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In diesem E-Mail-Verlauf besprechen und vereinbaren die Bezirksregierung Arnsberg (BRA NRW) und die BGE die Datenlieferungen zu den Ausschlusskriterien. Die BRA NRW erklärt in der Korrespondenz, dass nicht alle von der BGE angeforderten Daten in digitaler Form vorliegen. Im weiteren Verlauf der Korrespondenz stimmen sich die BRA NRW und die BGE über offene Punkte zur Bereitstellung dieser Daten ab.
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Mit diesem Schreiben übermittelt die Bezirksregierung Arnsberg (BRA NRW) der BGE Daten zu den Ausschlusskriterien. Konkret erhält die BGE Risswerksumhüllende sowie Rasterdaten als Testdaten. Die Bezirksregierung Arnsberg liefert der BGE zudem Erklärungen und Einordnungen zu den übermittelten Daten.
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Mit diesem Schreiben übergibt die Bezirksregierung Arnsberg, die Bergbehörde in Nordrhein-Westfahlen, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bergbaurelevante Datensammlungen zur Anwendung der Ausschlusskriterien. In dem Anschreiben fasst die Behörde die Ergebnisse einer Diskussion zwischen ihr und der BGE zusammen und übergibt eine Datensammlung zu Tagesöffnungen und weitere Unterlagen.
Rheinland-Pfalz
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In diesem Schreiben bestätigt die BGE dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, das dieses der BGE alle Anfragen beantwortet hat und dass die BGE die bereitgestellten Daten des Altbergbaus ab einer Teufe von 300 m im Zwischenbericht Teilgebiete verarbeiten wird.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) weitere Daten für die Anwendung des Ausschlusskriteriums „Bergbauliche Aktivität" nach § 22 Standortauswahlgesetz Absatz 2 Nummer 3.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien.
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In diesem Schreiben antwortet die BGE dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) auf ihr Schreiben vom 29. September 2017 zur Abfrage von Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien.
Saarland
Hier ist der Briefwechsel der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit den saarländischen Landesbehörden zur Datenabfrage Ausschlusskriterien dokumentiert.
Sachsen
In diesem Schreiben formuliert das Landesumweltministerium Sachsen die Grenzen der Datenlieferungen zu den Ausschlusskriterien an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).
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In diesem E-Mail-Verlauf antwortet die BGE auf die Anfrage des Sächsischen Oberbergamts nach Prüfung von drei Flächen, die bei der Ausweisung der Teilgebiete nicht oder nur teilweise berücksichtig wurden.
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Mit diesem Schreiben antwortet die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) der BGE auf ihre Anfrage vom 9. März 2020 und übermittelt Daten zum Ausschlusskriterium „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) Daten zum Ausschlusskriterium „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“.
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In einem Besprechungsvermerk hat der Geologische Dienst Sachsen die Ergebnisse eines Gesprächs mit den Fachleuten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur Datenabfrage für die Ausschlusskriterien festgehalten. Themen waren die Rechte Dritter an den Daten, sowie ein Austausch über den sächsischen relevanten Datenbestand.
Sachsen-Anhalt
In diesen Schreiben beschreibt der Geologische Dienst von Sachsen-Anhalt die Datenbestände im Bundesland.
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In diesem E-Mail-Verlauf liefert das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) der BGE relevante bergbauliche Daten des Landes Sachsen-Anhalt. Im weiteren Verlauf der Korrespondenz übermittelt das LAGB der BGE noch Anmerkungen zu der Datenlieferung.
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In diesem E-Mail-Verlauf vereinbaren das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) und die BGE die Lieferung von Daten zu Erzbergbauen, welche das LAGB der BGE im weiteren Verlauf der Korrespondenz zur Verfügung stellt.
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In diesem E-Mail-Verlauf stellt die BGE beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Rückfragen zu den in Sachsen-Anhalt befindlichen Bergwerken (Teufe ≥ 300 m). Dabei geht es unter anderem um Rückfragen zu Lageverschiebungen in einer Datenlieferung und die maximale Teufe mehrerer Bergwerksbereiche. Das LAGB beantwortet die Rückfragen im weiteren Verlauf der Korrespondenz.
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In diesem E-Mail-Verlauf erklärt das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) der BGE, dass es den in der Korrespondenz vom 5. Mai 2020 vereinbarten Termin für Vor-Ort-Scanarbeiten nicht einhalten kann, da die umfangreichen risslichen Unterlagen der betroffenen Bergwerke zunächst von Mitarbeitern des LAGB gesichtet und für einen zügigen Scanvorgang vorbereitet werden sollen. Die BGE erfragt daraufhin eine Verschiebung auf eine spätere Kalenderwoche, was das LAGB nicht bestätigen kann und die Gründe dafür nennt.
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In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), ob sich zum Zwecke der Digitalisierung von Unterlagen zu bergbaulichen Tätigkeiten mit einer maximalen Teufe ≥ 300 m ein Vor-Ort-Termin zum Einscannen der Unterlagen vereinbaren lässt. Im weiteren Verlauf der Korrespondenz wird ein Termin vereinbart.
Schleswig-Holstein
Hier ist der Schriftwechsel zwischen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und dem Land Schleswig-Holstein zur Abfrage der Ausschlusskriterien gesammelt. Die Landesbehörden in Schleswig-Holstein beschreiben hier die Datenbestände, die sie der BGE geliefert haben, oder zu liefern vorhaben.
Thüringen
Die Schreiben des Geologischen Dienstes und des Landesbergamts Thüringen beschreiben den Datenbestand im Bundesland zu den Ausschlusskriterien.
Korrespondenzen zu den Mindestanforderungen
Baden-Württemberg
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In diesem Anschreiben bestätigt die BGE dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg die Übermittlung der Daten des deutschen Anteils am GeORG-Modell im Gocadformat.
Weitere Informationen zum GoORG-Modell im Bezug auf die Ausschlusskriterien finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Schreiben der BGE an das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 zu Datenveröffentlichungen für das Ausschlusskriterium aktive Störungszonen nach StandAG (PDF, 1,4 MB)
- Antwortschreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg an die BGE - Datenlieferung für die Anwendung Ausschlusskriterium aktive Störungszonen (PDF, 1,4 MB)
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In diesem Anschreiben erfragt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg bei der BGE nach § 33 Abs. 2 GeolDG die Übermittlung der Daten des deutschen Anteils am GeORG-Modell im Gocadformat.
Weitere Informationen zum GoORG-Modell im Bezug auf die Ausschlusskriterien finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Schreiben der BGE an das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 zu Datenveröffentlichungen für das Ausschlusskriterium aktive Störungszonen nach StandAG (PDF, 1,4 MB)
- Antwortschreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg an die BGE - Datenlieferung für die Anwendung Ausschlusskriterium aktive Störungszonen (PDF, 1,4 MB)
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In diesem Schreiben übermittelt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg der BGE die angefragten GOCAD-Dateien des Landesmodells von Baden-Württemberg sowie Bohrungsdaten aus dem GeoMol Projektgebiet. Es beinhaltet zudem das Antwortschreiben des Regierungspräsidiums Freiburg - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - auf die Anfrage der BGE.
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In diesem Schreiben bittet die BGE das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau des Regierungspräsidiums Freiburg, ihr GOCAD-Dateien des Landesmodells von Baden-Württemberg und GeoORG-Projektdateien zu übermitteln. Zudem erfragt die BGE die Bereitstellung aller Bohrungsdaten aus dem GeoMol Projekt.
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In diesem Anschreiben bestätigt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg der BGE die Lieferung von Daten zu den Mindestanforderungen.
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Dieser tabellarische Anhang, den das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg der BGE übermittelt, beinhaltet die vorhandenen Datensätze zu den Mindestanforderungen.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg der BGE Daten für die Anwendung der Mindestanforderungen gemäß StandAG und eine Tabelle mit den vorhandenen Datensätzen zu den Mindestanforderungen.
Bayern
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Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) berichtet der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in diesem Antwortschreiben auf die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen, dass es in Bayern kein flächendeckendes 3D-Modell des Untergrundes gibt, aber bis Ende 2020 mehrere regionale 3D-Modelle erarbeitet sein sollen.
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Mit dieser E-Mail stellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Nachfragen zur Datenabfrage zu den Mindestanforderungen und bittet eine bayerische Behörde um die Lieferung von geologischen Modellen.
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Mit diesem Schreiben kündigt das bayerische Landesamt für Umwelt die Lieferung weiterer Daten aus Bohrlochmessungen sowie die Zurverfügungstellung von digitalen Bohrakten an. Das Schreiben ist eine Antwort auf eine erweiterte Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur Anwendung der Mindestanforderungen.
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Mit diesem Schreiben übergibt das bayerische Landesamt für Umwelt der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mehrere Kartenwerke.
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Hier beschreibt das Bayerische Landesamt für Umwelt, welche Kartenwerke es der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur Anwendung der Mindestanforderungen bereits übergeben hat, wo es weitere Kartenbestände gibt, und welche weiteren Kartenbestände des LfU der BGE übergeben möchte.
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Das Landesamt für Umwelt in Bayern liefert mit dieser E-Mail auf Anfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) koordinatenscharfe Informationen zu bereits zuvor gelieferten Daten zu den Mindestanforderungen.
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Mit dieser E-Mail bestätigt das Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie des Landes Bayern einen Termin mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung in der Fachstelle für Bergtechnik, Gefahrenabwehr und energetische Bodenschätze, um analoge Archivbestände zu sichten.
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Begleitschreiben des LfU zur Übermittlung von Daten für die Anwendung der Mindestanforderungen an die BGE.
Berlin
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Mit diesem Schreiben kündigt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Lieferung von zwei geologischen Modellen und einer geologischen Karte auf die entsprechenden Abfragen der BGE an.
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Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin stellt der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die von der Verwaltung bearbeiteten geologischen Karten im Bestand des Geologischen Dienstes vor und fragt nach, welche Karten übersandt werden sollen.
Brandenburg
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Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg übergibt mit diesem Schreiben das 3D-Modell über den geologischen Untergrund des Landes Brandenburg.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg die Lieferung von geologischen Karten und die Übergabe von Daten zu den Mindestanforderungen an.
Bremen
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Der Geologische Dienst Bremen liefert mit diesem Anschreiben die von der Bundesgesellschaft für Endlagerung angefragten Schichtenverzeichnisse von Bohrungen.
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Das Schreiben des Geologischen Dienstes Bremen bezieht sich auf die weitere Datenabfrage zu den Mindestanforderungen:
Der Geologische Dienst Bremen kündigt mit diesem Schreiben die Lieferung geologischer und hydrogeologischer Karten an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an.
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Mit diesem Schreiben antwortet der Geologische Dienst Bremen auf die Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen. Zur Erläuterung der Datenlieferungen schreibt der Geologische Dienst Bremen, dass von den möglichen Wirtsgesteinsformationen lediglich Salz in steiler Lagerung in Bremen wahrscheinlich vorhanden sein dürfte.
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
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Mit diesem Schreiben übermittelt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE die fehlenden Anlagen vom Zwischenbericht der Tonstudie (Feldrappe 2006).
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In diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) weitere Daten zur Datenlieferung vom 15. Mai 2020. Es geht dabei um fehlende Anlagen vom Zwischenbericht der Tonstudie (Feldrappe 2006).
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In diesem Schreiben antwortet die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE auf ihre Rückfragen zum Stand der Datenbank des InSpee-Projekts, der Modelldaten des TUNB-Modells und zum aktuellen Bericht zum BASAL-Projekt.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) den aktuellen Stand zur Datenbank für das InSpEE-Projekt sowie ob ein aktueller Bericht zum BASAL-Projekt vorliegt. Außerdem erkundigt sich die BGE, wann sie mit den Modelldaten des TUNB-Modells rechnen kann.
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Mit diesem Schreiben übermittelt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in der Anlage Modellteile des Strukturgeologischen 3D-Modells für den Tieferen Untergrund des Norddeutschen Beckens (TUNB-Modell). Konkret handelt es sich um das Modell von Sachsen-Anhalt sowie bearbeitete Modellkacheln von Niedersachsen.
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In diesem zweiten Antwortschreiben übermittelt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE die im Zuge der Anfrage nun digitalisierten Daten der „Tonstudie“ (Hoth et al. 2007) für die Anwendung der Mindestanforderungen.
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Mit diesem Schreiben übermittelt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE eine Liste von lieferbaren Modellkacheln zum TUNB-Modell und erklärt, dass sie aufgrund der Pandemie nicht in der Lage ist, zeitnah Modellteile von Sachsen-Anhalt zu übermitteln. Dem Schreiben hängen Anmerkungen zur Nutzung der Daten der Geologischen Dienste von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie ein Disclaimer zur Nutzung des TUNB-Modells an.
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In diesem Schreiben schlägt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE für die Verwendung der Arbeitsstände des TUNB-Modells ein Vorgehen vor und formuliert dieses zusammen mit einhergehenden Einschränkungen.
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In diesem Antwortschreiben bezieht sich die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf das Schreiben der BGE vom 23. Januar 2020. Sie infomiert die BGE über den Eingang des Schreibens und dass die dort verfassten Aspekte nach Rücksprache mit dem BMWi juristisch geprüft werden.
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In diesem Antwortschreiben erklärt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE, dass sie die Anfrage nach weiteren digitalisierten geologischen Karten für die Anwendung der Mindestanforderungen nicht bearbeiten kann, da diese Karten - etwa der Paläogeographische Atlas der Unterkreide von Westdeutschland - nicht in digitaler Form vorliegen.
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In diesem Schreiben bittet die BGE die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ihr für die Bearbeitung der Mindestanforderungen weiteres digitalisiertes Kartenmaterial zur Verfügung zu stellen, unter anderem den Paläogeographischen Atlas der Unterkreide von Westdeutschland.
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In diesem Antwortschreiben nimmt die BGE Bezug auf das Schreiben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) vom 19. November 2019, in dem die BGR die Lieferung des TUNB-Modells ablehnt. Die BGE weist die BGR darauf hin, dass die BGR laut StandAG verpflichtet ist, mit der BGE bei der Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zusammenzuarbeiten und merkt an, dass eine Weitergabe der Arbeitsstände des TUNB-Modells an die BGE keine Vorveröffentlichung im eigentlichen Sinne darstellt und auch nicht mit einer solchen vergleichbar ist.
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In diesem ersten von zwei Antwortschreiben übermittelt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE die angefragten Daten aus „Tonstudie“ und „Studie über die Tiefenlage der Kristallin-Oberfläche in Deutschland“ für die Anwendung der Mindestanforderungen. Die digitalisierten Daten der „Tonstudie“ übermittelt die BGR der BGE mit dem zweiten Anschreiben vom 15. Mai 2020.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Übermittlung der Daten aus „Tonstudie“ (Hoth et al. 2007) und „Studie über die Tiefenlage der Kristallin-Oberfläche in Deutschland“ (Reinhold 2005) für die Anwendung der Mindestanforderungen.
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Mit diesem Schreiben lehnt die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) die Lieferung des 3D-Modells zum tiefen Untergrund Norddeutsches Becken (TUNB) an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ab. Zur Begründung schreibt die BGR, dass erst rund 60 Prozent des gesamten Modells in einzelnen „Kacheln“ vorlägen, eine Qualitätssicherung noch nicht erfolgt sei und deshalb eine Übersendung der Arbeitsstände nicht möglich sei. Bohrdaten und Schichtenverzeichnisse lägen bei der BGR nicht vor.
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Mit diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) die Lieferung des 3D-Modells zum tiefen Untergrund Norddeutsches Becken (TUNB) zur Anwendung der Mindestanforderungen.
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Mit diesem Schreiben übermittelt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE die Publikation Baldschuhn et al. (2001) Geotektonischer Atlas von Nordwestdeutschland und dem deutschen Nordsee-Sektor.
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Mit diesem Schreiben übergibt die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) den Kartensatz des Geotektonischen Atlas (GTA) an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Der Atlas steht nicht digital zur Verfügung.
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Mit diesem Schreiben liefert die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) insgesamt vier Datenträger mit umfangreichen Datensammlungen. Die BGR bezieht sich auf ein Gespräch zwischen BGR und Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am 30.05.2018 zur Datenlieferung zu den Mindestanforderungen. Teil des Dokuments ist eine Kommentierung und Einordnung der gelieferten Datensätze.
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Mit diesem Schreiben gibt die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) einen Überblick über die vorhandenen Datensammlungen der Behörde zu den Mindestanforderungen und lädt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu einem Gespräch darüber ein, welche Daten genau geliefert werden sollen.
Hamburg
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In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Übermittlung von für das Land Hamburg verwendeten Wörterbüchern für Stratigrafie und Petrografie in für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneter Form. Darüber hinaus erfragt die BGE eine Dokumentation des Aufbaus der geologischen Schlüssel mit den dafür vorhandenen Regeln. In ihrem Antwortschreiben kommt die BUKEA den Anfragen der BGE nach und übermittelt die Daten.
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Der Geologische Dienst in Hamburg hat der BGE die Daten zum 3D-Modell des Untergrunds geliefert. Die BGE hat jedoch um eine andere technische Lieferung gebeten. Das Geologische Landesamt hat die entsprechende Lieferung in diesem Schriftwechsel zugesagt.
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Die Behörde für Umwelt und Energie Hamburg weist mit diesem Schreiben auf die Daten zu Schichtenverzeichnissen hin, die bei der Landesbehörde selbst vorhanden sind, diese werden auch geliefert. Es gibt aber auch Daten, die in übergeordneten Datenbanken abgelegt sind.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Geologische Landesamt Hamburg die Lieferung von Daten zu den Mindestanforderungen an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an und liefert zudem in dem Schreiben Erläuterungen und Einordnungen zu den gelieferten Daten.
Hessen
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Mit dieser E-Mail übermittelt das Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) eine Liste mit petrographischen Begriffen an die BGE.
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Die BGE bittet mit dieser E-Mail um ein erklärendes Dokument zum hessischen Erfassungsstandard sowie eine Entschlüsselungstabelle für übermittelte Zahlencodes.
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Mit diesem Anschreiben übermittelt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie der BGE die gewünschten mit dem Programm GeODin erfassten digitalen Schichtenverzeichnisse für die Anwendung der Mindestanforderungen.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie mit dem Programm GeODin erfasste digitale Schichtenverzeichnisse für die Anwendung der Mindestanforderungen.
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Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) weist in seinem Antwortschreiben auf eine weitere Abfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen darauf hin, dass mit der Datenlieferung keine Prüfung erfolgt ist, wer an den Daten zu Schichtenverzeichnissen bei Bohrungen private Rechte haben könnte. Über die Menge analog vorliegender Daten kann die Behörde keine Auskunft geben, weil der Aufwand zu hoch wäre.
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Mit diesem Anschreiben übermittelt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) der BGE die angefragten Daten für die Anwendung der Mindestanforderungen und liefert zu den Daten weiterführende Informationen und Einschätzungen. Hier finden Sie das ursprüngliche Schreiben zur Abfrage der Daten für die Anwendung der Mindestanforderungen gemäß Standortauswahlgesetz (PDF, 2,8 MB)
Mecklenburg-Vorpommern
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In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE beim Geologischen Dienst des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Informationen über anscheinend fehlende von- beziehungsweise bis-Teufen von Bohrdaten. Das LUNG erklärt der BGE, dass das anscheinende „Fehlen“ von Teufenangaben in den Unterschichten durch die Vermeidung von unnötigen Redundanzen bedingt ist. Alle Unterschichten einer (Haupt)Schicht besitzen demnach dieselben Teufenangaben wie die (Haupt)Schicht selbst und sind somit vorhanden.
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In diesem E-Mail-Verlauf nennt die BGE dem Geologischen Dienst des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) den Stichtag für geologische Daten für die Berücksichtigung im Zwischenbericht Teilgebiete. Das LUNG übermittelt der BGE daraufhin eine Datenlieferung zu 29 Tiefbohrungen.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern die Lieferung von zwei Datensammlungen an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen an. Darunter sind beispielsweise die Umrisse von Salzstöcken in Mecklenburg-Vorpommern.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern die Lieferung einiger Datensätze zur Abfrage der Mindestanforderungen an. Allerdings will das Ministerium einer Datenlieferung von 800 Tiefbohrungen, die im Land digitalisiert werden, nur dann zustimmen, wenn auch die Eigentümer der Daten dieser Weitergabe zugestimmt haben. Im Übrigen verweist das Ministerium die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auf das Projekt TUNB-Projekt, mit dem die norddeutsche Tiefebene als 3D-Modell erfasst werden soll.
Niedersachsen
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Mit dieser E-Mail übermittelt das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) digitale Daten zu dem Thema – „HÜK200 – Lage der Grundwasseroberfläche“ für den niedersächsischen Gesamtraum an die BGE.
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Die BGE fordert in diesem Mailverkehr mit dem niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die hydrogeologische Karte „HÜK200 - Lage der Grundwasseroberfläche“ nach.
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Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen beschreibt die digitalen Kartenwerke, die es der Bundesgesellschaft für Endlagerung auf die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen übergeben hat.
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Mit diesem Schreiben liefert das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen Daten zur Abfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen. Neben der Ankündigung der Daten liefert das Amt Fundstellen, wissenschaftliche Literatur und Einordnungen für die Datensätze.
Nordrhein-Westfalen
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In diesem E-Mail-Verlauf antwortet die BGE dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalens auf dessen Frage, warum die Oberkante der Teilgebiete bei 400 m (und nicht bei 300 m) unter Geländeoberfläche liegt.
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Mit diesem Schreiben kündigt der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen die Lieferung von Daten an und liefert zudem umfangreiche Erläuterungen zu den Daten. In dem Schreiben setzt sich der Geologische Dienst mit der Arbeitshilfe der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur Abfrage der Daten für die Mindestanforderungen auseinander. Zudem weist er darauf hin, dass er rechtliche Bedenken gegen die Lieferung bestimmter tiefengeologischer Daten hat, an denen Dritte Eigentumsrechte haben. Auch datenschutzrechtliche Bedenken werden geäußert.
Rheinland-Pfalz
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In diesem Schreiben bestätigt das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) der BGE die Lieferung der aktuellen Bohrpunktkarte von Rheinland-Pfalz für die Anwendung der Mindestanforderungen gemäß Standortauswahlgesetz.
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Mit diesem Schreiben beantwortet das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz die Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen. Salzformationen liegen in Rheinland-Pfalz demnach sicher nicht vor. Die Behörde kündigt eine umfangreiche Datenlieferung an, weist aber auch darauf hin, dass ihr beispielsweise zur Gebirgsdurchlässigkeit keine Daten vorliegen. Zudem fordert die Behörde ein Rechtsgutachten zu den datenschutzrechtlichen, zivil- und strafrechtlichen Fragen der Lieferung von koordinatenscharfen Bohrdaten.
Sachsen
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Mit diesem Schreiben kündigt das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Lieferung von Bohrdaten und Schichtenverzeichnissen für den Untergrund unterhalb von 300 Metern auf eine erweiterte Abfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Mindestanforderungen an. Das Amt verweist auf 3957 Bohrungen und Schächte unterhalb von 300 Metern Tiefe und zudem auf umfangreiche analoge Daten hin.
Sachsen-Anhalt
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In diesem Schreiben bezieht sich das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) auf den Mailverkehr vom 24. September 2021, der bis ins Jahr 2019 zurückreicht. Das LAGB stellt in diesem Schreiben die Frage, was unter einer digitalen amtlichen Karte zu verstehen sei und informiert die BGE darüber, dass es an einer öffentlichen Informationsbereitstellung für geologische Oberflächeninformation arbeitet.
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In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) den gegenwärtigen Stand der Aktualisierungsarbeiten der Geologischen Übersichtskarten GK25 beziehungsweise des Hydrogeologischen Kartenwerks HK50 und stellt dazu Nachfragen.
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Mit diesem E-Mail-Wechsel stellt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Nachfragen zur Datenlieferung zu den Mindestanforderungen. Es geht insbesondere um kleinräumigere Karten. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt kann solche Karten aber nicht liefern.
Schleswig-Holstein
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In diesem E-Mail-Verlauf übermittelt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) der BGE die Daten für vier Bohrungen im PDF-Format nach.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein die Lieferung des schleswig-holsteinischen Teils der Kohlen-Wasserstoff-Datenbank mit Schichtenverzeichnissen und weiteren Informationen an, weist aber darauf hin, dass diese Daten sich im Besitz privater Dritter befinden und deshalb für die Veröffentlichung rechtlichen Einschränkungen unterliegen.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein die Lieferung eines 3D-Modells des Forschungsprojekts StörTief an, das allerdings nicht alle Störungen enthalte. Der geologische Dienst will jedoch den schleswig-holsteinischen Teil des 3D-Modells des Projekts die norddeutsche Tiefebene länderübergreifend als 3D-Modell zu erstellen (TUNB) nicht zur Verfügung stellen und weist zudem auf die privaten Rechte von Dateninhabern aus der Kohlenwasserstoff-Datenbank hin.
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Mit dieser E-Mail bittet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) beim geologischen Dienst Schleswig-Holstein um weitere Datenlieferungen zu den Mindestanforderungen. Es geht um 3D-Modelle sowie Schichtenverzeichnisse und Bohrmarker.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein die Lieferung von digitalen Bohrdaten und Schichtenverzeichnissen an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an. Damit wird eine Anfrage zu den Daten zur Anwendung der Mindestanforderungen teilweise beantwortet. Zugleich kündigt das Land in Kürze die Lieferung von Daten aus der Kohlenwasserstoff-Datenbank an.
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Mit diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein die Lieferung verschiedener geologischer Karten und die Auswertung von wissenschaftlichen Studien zu aktiven Störungen an. Das Schreiben ist eine Teilantwort auf die Anfragen der BGE nach Daten zur Anwendung der Mindestanforderungen.
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Mit diesem Schreiben übersendet das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein Daten an die BGE.
Thüringen
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Das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen beschreibt in diesem Antwortschreiben auf die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen, welche geologischen Kartenwerke der Bundesgesellschaft für Endlagerung übergeben worden sind.
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Mit diesem Schreiben liefert die Landesanstalt für Umwelt und Geologie Thüringen erste Daten zur Abfrage der Mindestanforderungen durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung. Zudem weist das Amt auf umfangreiche analoge Datenbestände und das Alter interpretierter Daten – also vor allem Karten – hin.
Schreiben der BGE zur Abfrage der Daten
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Im Juni 2019 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eine ergänzende Abfrage zu den Mindestanforderungen an die Geologischen Landesdienste gestellt. Die BGE fragt darin die Schichtenverzeichnisse für bereits gelieferte Daten über Bohrungen ab.
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Mit diesem Anschreiben fragt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bei den Geologischen Diensten Karten zur Anwendung der Mindestanforderungen ab.
Korrespondenzen zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien
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Information über die Abfrage und Einbindung der staatlichen geologischen Dienste bei der Standortauswahl gemäß Standortauswahlgesetz.
Baden-Württemberg
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Das Umweltministerium Baden-Württemberg kündigt in dem Antwortschreiben auf die dritte Datenabfrage (geowissenschatliche Abwägungskriterien) eine Datenlieferung an.
Bayern
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Mit diesem Schreiben übergibt das Landesamt für Umwelt (LfU) Daten zur Abfrage der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und kündigt zudem eine weitere Lieferung aus Baden-Württemberg an, wo teilweise Daten aus Bayern mit verarbeitet worden sind.
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In diesem Schreiben kündigt das Landesamt für Umwelt (LfU) in Bayern die Lieferung von Daten zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien für Ende Oktober 2019 an. Zu Störungen seien alle Daten geliefert worden.
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
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In diesem Antwortschreiben stellt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE die angefragten Daten in Form eines Abschlussberichts zur Verfügung, der die im Hauskolloquium der BGR im November 2019 präsentierten Ergebnisse des Projektes InSpEE-DS dokumentiert. Im Abschlussbericht sind nicht nur alle Karten enthalten, sondern auch Erläuterungen zur Methodik der Einstufung.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Daten zum Kriterium 3 Salz steil für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien.
Bremen
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Der Geologische Dienst Bremen antwortet auf die Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien mit Hinweisen auf die Kohlenwasserstoffdatenbank, die vom niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) verwaltet wird, und weist auf Störungen in Salzformationen hin.
Hamburg
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Die Behörde aus Hamburg antwortet auf die Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, dass über die bereits zuvor zu den Datenabfragen zu Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen hinaus keine weiteren Daten vorhanden sind.
Hessen
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In diesem Schreiben antwortet das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf die Anfrage der BGE nach weiteren Daten sowie Ergänzung und Präzisierung bereits gelieferter Daten für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien und stellt diese der BGE bereit.
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In diesen beiden E-Mails erfragt die BGE beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) weitere Daten für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sowie ergänzende und präzisierende Daten.
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Das Landesamt antwortet mit diesem Schreiben auf die Abfrage der Daten zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Dem Amt liegt nur ein Teil der abgefragten Daten vor, diese Informationen stammen aus dem Geothermie-Modell, an dem Hessen aktuell arbeitet. Zudem wird eine Datenlieferung für einen späteren Zeitpunkt angekündigt.
Niedersachsen
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Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Niedersachsen beschreibt in diesem Schreiben, welche Daten es zur Abfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien liefern kann. Es geht um Daten zu Störungen, um Temperaturverträglichkeit des Gesteins und um die hydrochemischen Eigenschaften von Wirtsgesteinen.
Saarland
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Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlands antwortet auf die Anfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, dass dem Geologischen Dienst keine Daten über die bereits zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen gelieferten hinaus vorliegen.
Sachsen
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Mit diesem Schreiben kündigt das sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eine Datenlieferung zur Abfrage der Geowissenschaftlichen Abwägungskriterien an und weist auf unbekannte analoge Datenbestände in den Archiven hin.
Schleswig-Holstein
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Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein fasst in seinem Antwortschreiben auf die Abfrage der Geowissenschaftlichen Abwägungskriterien die im Land vorliegenden Kenntnisse zu Störungen, geomechanischen Eigenschaften von Wirtsgesteinen, Angaben zur Dichte sowie zur Hydrogeologie zusammen. Insbesondere verweist das Amt auf das Forschungsprojekt Geotis-Stör-Tief, das beispielsweise Informationen zu tief reichenden Störungen enthält.
Thüringen
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Das Landesamt beschreibt in seiner Antwort auf die dritte Datenabfrage (geowissenschaftliche Abwägungskriterien) einen umfangreichen Bestand analoger Daten, um Aussagen über die Temperaturverhältnisse im Untergrund machen zu können. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Daten zu Störungen bereits anlässlich der vorhergegangenen Datenabfragen geliefert worden sind.
Schritt 2 Phase I
Korrespondenz zur Anzeige und Übermittlung geologischer Daten nach Geologiedatengesetz
Korrespondenzen an Verteiler
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Mit diesem Schreiben erklärt die BGE 15 Landesbehörden, dass sie, entgegen ihrer bisher vertretenen Rechtsauffassung, dass eine Anzeige nach § 8 GeolDG im Rahmen der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung nicht notwendig sei, die im Schreiben aufgelisteten geologischen Untersuchungen bei den Adressaten als zuständige Behörden anzeigen möchte.
Korrespondenzen zu den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU)
Baden-Württemberg
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) des Regierungspräsidiums Freiburg der BGE Bohrdaten und geophysikalische Bohrlochmessungen, Informationen zu Geomodellen sowie Karten, Berichte und Studien zu ausgewählten Themen.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (LGRB) der BGE die im E-Mail-Verlauf vom 8. September 2021 angefragten zusätzlichen Daten und liefert dazu Erläuterungen. Die ursprüngliche Datenlieferung erfolgte am 25. August 2021.
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In diesem Schreiben antwortet das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) des Regierungspräsidiums Freiburg auf das Schreiben der BGE vom 15. September 2021. Das LGRB teilt der BGE in diesem Schreiben die Zeithorizonte mit, in denen es die Datenlieferungen vornehmen wird.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) des Regierungspräsidiums Freiburg weitere Daten, die sie für die Ermittlung von Standortregionen benötigt.
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In diesem E-Mail-Verlauf übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (LGRB) der BGE Antworten auf ihre Nachfragen zur Datenlieferung Grundwasserstandshöhen vom 2. Juli 2021. In ihrer Antwort erfragt die BGE die Übermittlung weiterer Daten. Zu dieser Anfrage zählen etwa die Exporttabellen des Grundwassermodells „Oberjura“ und damit im Zusammenhang stehende Shapefiles.
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In diesem E-Mail-Verlauf übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (LGRB) der BGE ein Schreiben zur Kategorisierung der Datenabfrage Grundwasserstandshöhen.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (LGRB) der BGE Antworten auf die in der E-Mail vom 26. Juli 2021 gestellten Nachfragen zur Datenlieferung vom 2. Juli 2021.
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Mit diesem Schreiben liefert das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg der BGE die gewünschten Daten zum Aspekt Grundwasserneubildung für ihre Arbeiten im Zuge der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) in Phase I Schritt 2 des Standortauswahlverfahrens.
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Mit diesem Schreiben erklärt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (LGRB) der BGE, dass die am 2. Juli 2021 übermittelten Informationen zu Stammdaten für Messstellen, mittlere Grundwasserstände und Zeitreihen des Grundwasserstands nach § 3 Abs. 2 GeolDG nicht vom Anwendungsbereich des Geologiedatengesetzes erfasst sind, da sie im Rahmen der Grundwasserüberwachung erhoben wurden.
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In dieser E-Mail antwortet die BGE dem Zweckverband Wasserversorgung bezüglich der Abgabe von Stellungnahmen zum Standortauswahlverfahren.
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In dieser E-Mail stellt die BGE beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (LGRB) Rückfragen zur Datenlieferung Grundwasserstandshöhen vom 2. Juli 2021.
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In dieser E-Mail fragt der Zweckverband Landeswasserversorgung, ein überregionaler Fernwasserversorger für Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und in einem kleinen Teil in Bayern, wann und wo er Stellungnahmen zum Standortauswahlverfahren abgeben kann.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (LGRB) der BGE Informationen zu ihrer Datenabfrage Grundwasserstandshöhen vom 19.05.2021. Die ursprüngliche Anfrage hatte die BGE an die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) gestellt.
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Mit diesem Schreiben bittet das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg die BGE um eine Fristverlängerung für die Lieferung von Daten zum Aspekt Grundwasserneubildung für die Arbeiten der BGE im Zuge der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) in Phase I Schritt 2 des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg Daten zum Aspekt Grundwasserneubildung für die Arbeiten an den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) in Phase I Schritt 2 des Standortauswahlverfahrens.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Daten zu mittleren Grundwasserspiegelhöhen und Zeitreihen ausgewählter Grundwassermessstellen für das Teilgebiet 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT.
Bayern
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Dieser E-Mail-Verlauf knüpft an den E-Mail-Verlauf vom 15. Dezember 2022 an. Die BGE teilt dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) mit, dass sie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG) die angefragten Potentialfelddaten erhalten hat. Die BGE erklärt dem LfU im weiteren Verlauf der Korrespondenz, dass eine weitere Datenbereitstellung seitens des LfU nicht mehr erforderlich ist.
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In diesem E-Mail-Verlauf vereinbaren das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) und die BGE einen Online-Gesprächstermin bezüglich der Datenabfrage der BGE zu Potentialfelddaten vom 18. Oktober 2022. Die BGE erklärt dem LfU im weiteren Verlauf der Korrespondenz, dass sie ihre Abfrage für höher aufgelöste gravimetrische und geomagnetische Daten an das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG) weitergeleitet hat.
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Mit diesem Schreiben antwortet das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) auf die E-Mail der BGE vom 18. Oktober 2022. Das LfU erklärt, dass es die angefragten Potentialfelddaten voraussichtlich erst im März 2023 übermitteln kann.
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Mit dieser E-Mail erfragt die BGE beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) für ihre Arbeiten zur Ermittlung von Standortregionen Potentialfelddaten (Gravimetrie, Aeromagnetik, Bodenmagnetik) in Form von Gitterdatensätzen in der höchstmöglichen Auflösung.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der BGE die von ihr bereitgestellte Daten-Festplatte mit der abschließenden Datenlieferung und Datendokumentation.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der BGE die zweite Daten-Teillieferung zu ihrer Datenabfrage im Zuge der Ermittlung von Standortregionen und liefert dazu Erklärungen.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der BGE die erste Daten-Teillieferung zu ihrer Datenabfrage im Zuge der Ermittlung von Standortregionen und liefert dazu Erklärungen.
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In dieser E-Mail erklärt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) der BGE, dass es die angeforderten Daten aufgrund des Umfangs der Datenanfrage nicht bis zum Stichtag liefern kann und ergänzt, dass nur eine gestaffelte Datenübermittlung realistisch sei. Das LfU nennt im weiteren Verlauf des Schreibens zeitliche und inhaltliche Vorschläge zur Übermittlung zu den geplanten Daten-Teillieferungen.
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In diesem E-Mail-Verlauf bestätigt die BGE dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), dass sie die sortierten Bohrakten für ihre laufenden Arbeiten im Standortauswahlverfahren benötigt. Die BGE bittet das LfU ferner, die Datenaufbereitung innerhalb des Teilgebiets 09_00TG_194_00IG_K_g_SO, östlich der Fränkischen Linie, sowie innerhalb Teilgebiet 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT, zu priorisieren. Das LfU bestätigt den Eingang der E-Mail im weiteren Verlauf der Korrespondenz.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) Daten im Zuge der Ermittlung von Standortregionen. Darunter fallen unter anderem Bohrungsdatensätze (digitale Bohrakten) von Bohrungen mit einer Endteufe größer 100 m unter Geländeoberkante und geophysikalische Daten.
Berlin
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Mit diesem Schreiben antwortet die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung II Integrativer Umweltschutz der BGE auf ihre Anfrage nach Daten zum "TUNB-Modell" für die Ermittlung von Standortregionen.
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Mit diesem Schreiben bittet die BGE die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abteilung II Integrativer Umweltschutz um die Bereitstellung von Daten zum "TUNB-Modell" für die Ermittlung von Standortregionen.
Brandenburg
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Mit diesem Schreiben antwortet das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) auf das Schreiben der BGE mit Stand 9. November 2022. Das LBGR übermittelt der BGE Geodaten mitsamt Erklärungen und Angaben zu den jeweiligen Datenkategorisierungen.
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Mit diesem Schreiben erfragt die BGE beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) für Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens weitere Geodaten. Diese Daten benötigt die BGE für geowissenschaftliche Auswertungen, etwa im Rahmen der Geosynthese und der Analyse des Endlagersystems. Dem Schreiben hängt eine Tabelle zur Datenkategorisierung an. Die BGE bittet das LBGR, diese auszufüllen und der BGE anschließend zu übermitteln.
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In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE die Bereitstellung des TUNB-Berichts von Berlin/Brandenburg beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR). Das LBGR bittet die BGE im weiteren Verlauf der Korrespondenz, den Bericht bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) abzufragen, da das LBGR der BGR ihren Abschlussbericht für das Projektgebiet Brandenburg bereits übermittelt hat.
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Mit diesem E-Mail-Verlauf übermittelt das Brandenburger Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) der BGE die am 17. November 2021 angefragten Daten zu Schichtenverzeichnissen.
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In diesem E-Mail-Verlauf stellt die BGE Nachfragen beim Brandenburger Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) zur Datenlieferung von Schichtenverzeichnissen an. Das LBGR bestätigt den Eingang der Anfragen und bestätigt die Nachlieferung der Daten zum vereinbarten Datum.
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Mit dieser E-Mail antwortet das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) auf eine Nachfrage der BGE zur Bohrungsdatenbank Brandenburg.
Bremen
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In dieser E-Mail verweist der Geologische Dienst für Bremen (GDfB) die BGE an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) bezüglich der angefragten Lieferung von Daten zum Modell aus dem Verbundprojekt „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB) für ihre Arbeit zur Ermittlung von Standortregionen.
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In dieser E-Mail erfragt die BGE beim Geologischen Dienst für Bremen (GDfB) Daten des Modells aus dem Verbundprojekt „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB) zur Ermittlung von Standortregionen.
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
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Mit diesem Schreiben übermittelt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE erste Daten und Informationen aus dem Forschungsprojekt Sequenzstratigraphie des Aalenium in Süddeutschland (SEPIA). Zum Zeitpunkt der Datenübermittlung war das Projekt noch nicht abgeschlossen.
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Mit diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Daten und Informationen aus dem Forschungsprojekt Sequenzstratigraphie des Aalenium in Süddeutschland (SEPIA).
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In dieser E-Mail erklärt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE, dass sie Karten im Maßstab 1:200 000 nicht mehr vorhält und dass die hydrogeologische Karte Sachsens (HÜK250) bereits mit dem gesamtdeutschen Datensatz übermittelt wurde.
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In dieser E-Mail fragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Bereitstellung der hydrogeologischen Karte Sachsens im Maßstab 1:200000 an.
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In dieser E-Mail bestätigt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE die Übermittlung hydrogeologischer Karten Deutschlands.
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Mit diesem Schreiben stellt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE die angefragten Bohrdaten zum Teilgebiet TG007 Unterkreide zur Verfügung.
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In dieser E-Mail fragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) unterschiedliche hydrogeologische Karten Deutschlands an.
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In diesem Anschreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Übermittlung von Bohrdaten zum Teilgebiet TG007 Unterkreide.
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Mit diesem Schreiben übermittelt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) der BGE die im E-Mail-Verlauf vom 8. November angefragten georeferenzierten Karten.
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In diesem E-Mail-Verlauf bittet die BGE die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) um die Übermittlung einer Auswahl der georeferenzierten Karten, welche die BGR der BGE im Schreiben vom 3. November 2021 genannt hatte.
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Mit diesem Schreiben antwortet die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf die Nachfrage der BGE zum „Regionalen Kartenwerk der Reflexionsseismik“ vom 6. Oktober 2021 und übermittelt eine Liste der angefragten georeferenzierten Karten.
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In diesem E-Mail-Verlauf bittet die BGE die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mitzuteilen, welche georeferenzierten Karten aus dem „Regionalen Kartenwerk der Reflexionsseismik“ bei ihr vorliegen.
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Mit diesem Schreiben antwortet die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf die Anfrage der BGE vom 23. August 2021. Die BGR erklärt der BGE, in welcher Form und Quantität die erfragten Karten vorliegen und macht die BGE auf eine Publikation aufmerksam, die einen Überblick zum Regionalen Kartenwerk der Reflexionsseismik gibt.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die im Kartenwerk „Regionales Kartenwerk der Reflexionsseismik“ (Reinhardt & Gruppe Regionales Kartenwerk 1968-1991) enthaltenen Mächtigkeitskarten und Tiefenlinienpläne.
Bundesministerien
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Mit diesem Schreiben antwortet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf das Schreiben der BGE mit Stand 12. Dezember 2022. Das BMEL erklärt in seinem Antwortschreiben, dass die von der BGE angefragten Daten nicht in der gewünschten Form vorliegen und verweist die BGE mit ihrer Anfrage an die Landesforstverwaltungen.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) räumliche Daten zu Waldbrandhäufigkeiten in Teilgebieten. Hintergund der Datenanfrage ist die auf dem Weg zu den Standortregionen geplante Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntesuchungen (rvSU).
Hamburg
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In diesem Schreiben bestätigt die BGE den Eingang der von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zur Verfügung gestellten ergänzenden Daten zum Verbundprojekt „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB).
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In dieser E-Mail übermittelt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ergänzende Daten zum Modell aus dem Verbundprojekt „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB) in Form einer Kategorisierungstabelle der Hamburger Bohrungen. Das Antwortschreiben bezieht sich auf die ursprüngliche Datenabfrage der BGE vom 12. Mai 2021.
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In dieser E-Mail erfragt die BGE bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Daten des Modells aus dem Verbundprojekt „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB) zur Ermittlung von Standortregionen.
Hessen
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In diesem Schreiben erklärt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) der BGE, dass es die Fristsetzung für Stellungnahmen zur Vorstellung der Methodenentwicklung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) für sehr knapp bemessen hält.
Mecklenburg-Vorpommern
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In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE die Bereitstellung des TUNB-Berichts von Mecklenburg-Vorpommern beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG). Das LUNG übermittelt der BGE im weiteren Verlauf der Korrespondenz den TUNB-Abschlussbericht zum Teilprojekt Mecklenburg-Vorpommern.
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In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Daten zum Projekt USO ("Untergrund Südliche Ostsee"), welche das LUNG der BGE übermittelt.
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In diesem E-Mail-Schriftwechsel erfragt die BGE beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) weitere Daten zur Reflexionsseismik. Es geht vor allem um Mächtigkeitskarten und Tiefenlinienpläne aus dem „Regionalen Kartenwerk der Reflexionsseismik“ von Reinhardt et al. 1968-1991, auf das sich das LUNG in seiner Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete bezieht.
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In diesem E-Mail-Schriftwechsel erfragt die BGE beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Daten zur Reflexionsseismik, welche das LUNG zur Verfügung stellt. Die darauf folgenden Rückfragen der BGE - etwa zum „Regionalen Kartenwerk der Reflexionsseismik“ (REINHARDT et al. 1960-1991) - beantwortet das LUNG im weiteren Verlauf der Konversation.
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In dieser E-Mail übermittelt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) der BGE die am 12. Mai 2021 angefragten Daten des Modells aus dem Verbundprojekt „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB) für ihre Arbeit zur Ermittlung von Standortregionen.
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In dieser E-Mail erfragt die BGE beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Daten des Modells aus dem Verbundprojekt „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB) zur Ermittlung von Standortregionen.
Niedersachsen
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Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Niedersachsen übermittelt der BGE mit diesem Schreiben eine Festplatte mit angefragten Daten.
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In drei E-Mails tauschen sich BGE und das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über den Stand der Daten-Bereitstellung aus.
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Die BGE fragt beim niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Bohrdaten aus der Kohlenwasserstoffdatenbank ab. In seiner Antwort kündigt das LBEG eine entsprechende Datenlieferung sowie als Reaktion auf eine weitere Abfrage der BGE zur UKOOA-Datenbank vom 14. Oktober 2022 auch diese Übermittlung an.
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Die BGE bittet das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in einer E-Mail um Übermittlung der kompletten UKOOA Datenbank.
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In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) Koordinaten aus der UKOOA-Datenbank, welche das LBEG der BGE übermittelt. Im weiteren Verlauf der Korrespondenz merkt die BGE eine Differenz zwischen den Koordinaten aus der UKOOA-Datenbank und denen aus den Feldakten an und stellt weiterführende Fragen, welche das LBEG beantwortet.
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Mit diesem Übergabeprotokoll bestätigt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) der BGE die Lieferung von Rohdaten und processierten Daten ausgewählter reflexionsseismischer Profillinien innerhalb Niedersachsens. Das LBEG weist darauf hin, dass die Abfrage bei den Unternehmen noch nicht abgeschlossen ist und es sich deshalb um eine Zwischenlieferung handelt.
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In diesem E-Mail-Verlauf informiert das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) die BGE über die Veröffentlichung des neuen geologischen 3D-Modells des tieferen Untergrundes von Niedersachsen und Bremen. Die BGE erfragt die Übermittlung des Modells in unterschiedlichen Dateiformaten, die das LBEG der BGE zur Verfügung stellt.
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Das niedersächsische Landesamt für Bergbau (LBEG) antwortet per E-Mail auf Schreiben der BGE vom 24. Februar 2022 beziehungsweise 9. März 2022 und übermittelt die darin angefragten Seismik-Daten.
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Die BGE bittet das niedersächsische Landesamt für Bergbau (LBEG) in einer E-Mail um weitere 3D-reflexionsseismische Datensätze.
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Mit diesem Schreiben erfragt die BGE beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) die Übermittlung von Rohdaten und processierten Daten ausgewählter reflexionsseismischer Profillinien innerhalb Niedersachsens. Dem Schreiben angehängt sind die Anforderungen an die benötigten Rohdaten reflexionsseismischer Messungen.
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Die BGE bittet das niedersächsische Landesamt für Bergbau (LBEG) per E-Mail um ergänzende Informationen zu einer Datenlieferung. Das LBEG antwortet, dass das Anliegen schnellstmöglich, aber gegebenenfalls nicht fristgerecht bearbeitet wird.
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Mit diesem Anschreiben bestätigt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der BGE die Bereitstellung der von der BGE angefragten Daten zu reflexionsseismischen Messungen.
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Mit diesem Schreiben erklärt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der BGE seine Bereitschaft zu einem gemeinsamen Informationsgespräch und bittet um Terminabstimmung.
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Mit diesem Schreiben erklärt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der BGE, dass ihre Abfrage von Daten zu reflexionsseismischen Messungen in Bearbeitung ist.
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In diesem Anschreiben fragt die BGE beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter anderem Daten zu reflexionsseismischen Messungen ab und bittet um ein gemeinsames Informationsgespräch.
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In diesem Schreiben bestätigt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der BGE die Übermittlung der gewünschten Daten bezüglich der Übersichtskarte in Form einer 2D-Shape-Datei bundesweit vorhandener 2D- und 3D-Seismikdaten.
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In diesem Schreiben bittet die BGE das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) um die Bereitstellung einer Übersichtskarte in Form einer 2D-Shape-Datei bundesweit vorhandener 2D- und 3D-Seismikdaten.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) der BGE die digital aufbereiteten Bohrungen, Bohrpfade, Bohrmarker und bohrlochgeophysikalischen Daten (Logs) zum Modell „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB). Die BGE hatte diese Daten mit Schreiben vom 12. Mai 2021 angefragt.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Niedersachsen der BGE die für die Modellerstellung verwendeten, digital aufbereitete Bohrungsdaten.
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In einer E-Mail bittet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Niedersachsen um eine Fristverlängerung zur Übermittlung der von der BGE angefragten Bohrungsinformationen des TUNB-Modells.
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In diesem E-Mail-Verlauf erfragt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) bei der BGE eine Fristverlängerung für die Lieferung der digital aufbereiteten Daten zum Modell „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB), welche die BGE annimmt.
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In diesem E-Mail-Verlauf bittet die BGE das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) um die Übermittlung reflexionsseismischer Profile, welche das LBEG zur Verfügung stellt. Im weiteren Verlauf erfragt die BGE die Übermittlung aller SEG-Y-Dateien zu einem neuen Profil, welche das LBEG ebenfalls zur Verfügung stellt.
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In diesem Schreiben erfragt die BGE beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) Daten zu digital aufbereiteten Bohrungen, Bohrpfaden, Bohrmarkern sowie bohrlochgeophysikalische Daten (Logs) zur Verfeinerung des Modells „Tieferer Untergrund Norddeutsches Becken“ (TUNB). Die Angaben benötigt die BGE zur Ermittlung von Standortregionen.
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In diesem E-Mail-Verlauf vereinbaren die BGE und das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG), dass die von der BGE angefragten Gravimetrie-/Magnetikdaten im ASCII-Format angeliefert werden sollen. Das LIAG stellt der BGE die angefragten Daten zur Verfügung.
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Mit diesem Schreiben bittet die BGE um Übermittlung der für das TUNB-Modell verwendeten, digital aufbereiteten Bohrungsdaten.
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In diesen Schreiben erfragt die BGE beim Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG) Gravimetrie- und Magnetik-Daten, welche die BGE zur Identifizierung von kristallinem Wirtsgestein unter sedimentärer Überdeckung auswerten will.
Sachsen
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In diesem E-Mail-Verlauf bittet die BGE das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Angaben zu zwei flachen Bohrungen im Hinblick auf eine mögliche Dopplung zu prüfen. Das LfULG kommt der Bitte nach mit dem Ergebnis, dass es sich dabei um die gleiche Bohrung handelt. Das LfULG bittet um Löschung der Dublette.
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In diesem E-Mail-Verlauf erfragt die BGE beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen einen Datenbankauszug von Bohrungen zwischen 100 und 300 m Tiefe im GeoDin- oder UHYDRO-Datenbankformat. Der Import der Bohrungsdaten scheitert jedoch nach Aussage des LfULG daran, dass das entsprechende Programm nicht in der Lage ist, Datenmengen der angeforderten Größe zu bearbeiten. Daraufhin zieht die BGE ihre Datenabfrage zurück.
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Mit diesem Schreiben übermittelt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) der BGE weitere Daten für die Ermittlung von Standortregionen für die obertägige Erkundung.
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Dieses Dokument beinhaltet die vollständige Antwort des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf die Anfrage der BGE nach der Hydrogeologischen Karte Sachsens in digitaler Form.
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Mit dieser E-Mail antwortet das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) auf die Anfrage der BGE, ihr die Hydrogeologische Karte Sachsens in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die vollständige Antwort befindet sich in einem separaten Dokument im Anhang zu dieser Mail.