Pressemitteilung Nr. 07/23 – Endlager Konrad

Fertigstellung des Endlagers Konrad verzögert sich

Das Endlager Konrad ist auf der Zielgeraden. Allerdings gibt es noch einige Hürden zu überwinden.

Die Errichtungstätigkeiten für das Endlager Konrad sind weit fortgeschritten. Alle neuen Gebäude auf dem Betriebsgelände Konrad 1 sind errichtet. Konrad 1 ist der konventionelle Teil des Endlagers, über den Beschäftigte und Material nach unter Tage und wieder herausgebracht werden. Alle für den Betrieb des Endlagers notwendigen Hohlräume unter Tage sind aufgefahren, der Unter-Tage-Ausbau ist fast abgeschlossen.

Mit der Inbetriebnahme der Baustelle für die Tagesanlagen auf Konrad 2 ist das Endlager nunmehr auf der Zielgeraden der Errichtung. Über den Betriebsteil Konrad 2 werden in Zukunft die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle angenommen, nach unter Tage befördert und dort eingelagert. Damit wird der zentrale Baustein der Entsorgungsstrategie für die Rückbaumaterialien der abgeschalteten Kernkraftwerke und Atomforschungseinrichtungen Realität. Die seit 2017 angenommene Fertigstellung des Endlagers Konrad im Jahr 2027 ist allerdings nicht mehr zu erreichen.

Drei Gründe für die Verzögerung

Drei Hauptgründe sind zu nennen: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat für die Neugestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den zentralen Auftragnehmern (Generalplaner) länger gebraucht, als bei Gründung der BGE erwartet. Generalplaner sind die zentralen Vertragspartner für die Planung der Bauwerke.

Die BGE hat die Aufgabe unterschätzt, die aktualisierte Sicherheitsanforderung im kerntechnischen Regelwerk gegen Erdbeben in die Ausführungsplanungen aller Bauwerke umzusetzen. Die dafür notwendigen Berechnungen fordern von allen Beteiligten bis heute besondere Anstrengungen. Bei den notwendigen atomrechtlichen Zustimmungsverfahren hat sich gezeigt, dass die in der Terminplanung der BGE angenommenen Verfahrensdauern in der Vollzugspraxis nicht immer umzusetzen sind.

Der technische Geschäftsführer der BGE, Dr. Thomas Lautsch, sagt: „Wir haben zum Start der BGE auf Konrad den durch die vorherige Verantwortungsstruktur nicht bearbeitbaren Stillstand bei der Errichtung des Einlagerungsschachtes aufgelöst.“ Er fügt aber hinzu: „Bei den konkreten Arbeiten haben wir allerdings mehrfach erlebt, dass wir Aufgaben in ihrer Komplexität unterschätzt haben. Das gilt insbesondere für Konrad 2. Wir sind aber zuversichtlich, auch diese Herausforderung mit Unterstützung unserer Auftragnehmer bewältigen zu können.“ Zudem hofft die BGE, dass die zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden das weitere Vorgehen zügig prüfen und billigen werden.

Der Schacht Konrad 2 ist die größte Herausforderung

Aktuell terminführend bei der Errichtung ist die Herrichtung des Einlagerungsschachtes Konrad 2. In einer Neubewertung der restlichen Bautätigkeit kommt die BGE zu der Einschätzung, dass die Arbeiten um etwa zwei Jahre im Verzug sind. Im intensiven Dialog sollen nun weitere Beschleunigungspotenziale ausgelotet werden.

Die BGE wird in den kommenden Jahren ein besonderes Augenmerk auf mögliche Änderungen in den sicherheitsgerichteten Regelwerken für die Fertigstellung des Endlagers Konrad legen, um schneller reagieren zu können. Insbesondere wird die BGE sich darum bemühen, in einem kontinuierlichen Dialog mit den Auftragnehmenden sowie den Behörden zielgenauer Anforderungen zu erfassen und entsprechende Unterlagen vorzulegen. Die BGE strebt insbesondere an, im Dialog mit den Behörden eine Optimierung bei der Umsetzung des Berg- und des Atomrechts zu erzielen.

Bereits in der Vergangenheit hat die BGE die Arbeitsverdichtung auf den Baustellen durch Ausweitung der Schichtmodelle auf einen unterbrechungslosen Betrieb erhöht. Das wird bei jedem neuen Bearbeitungsschritt erneut geprüft und umgesetzt, wenn es Beschleunigung bringt.

Im Hinblick auf den von zwei Umweltverbänden beim Umweltministerium Niedersachsen gestellten Antrag, die Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss) für das Endlager Konrad zurückzunehmen oder zu widerrufen, hat die BGE keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Das Umweltministerium in Hannover hat für Ende 2023 eine Entscheidung zum Antrag angekündigt.

Über die BGE

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt neben der Stilllegung des Bergwerks Gorleben die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

Luftbild der Schachtanlage Konrad 1

Luftbild der Schachtanlage Konrad 1.