Asse

Ein nicht alltäglicher Transport – Abgabe von kontaminierter Lösung an Landessammelstelle

Die BGE gibt 50 Liter kontaminierte Salzlösung an die Landessammelstelle Niedersachen ab. Es war der zweite Transport dieser Art in den vergangenen 10 Jahren.

Zutrittslösung zu entsorgen, ist ein fast alltäglicher Vorgang auf der Schachtanlage Asse II. In diesem Januar hatten es die Mitarbeiter*innen jedoch mit einer seltenen Aufgabe zu tun. Sie haben kontaminierte Lösungen an die Landessammelstelle Niedersachsen abgegeben. Nach 2021 ist das erst das zweite Mal, seit die Anlage im Jahr 2009 unter Atomrecht gestellt wurde. Rund 50 Liter Lösung haben die Anlage in Richtung Jülich verlassen. Der Transport erfolgte durch eine Spedition, welche über die für diese Aufgabe erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Lösung wird in der Landessammelstelle solange verwahrt, bis sie an ein Endlager abgegeben werden kann.

Zusätzlich hat die BGE auch zehn Prüfstrahler an die Landessammelstelle abgegeben. Prüfstrahler sind speziell gefertigte radioaktive Quellen, die etwa genutzt werden um Messgeräte zu kalibrieren und zu prüfen.

Hintergrund: Wie die BGE mit Zutrittslösungen umgeht

In die Schachtanlage Asse II dringt Wasser ein. Dabei handelt es sich um eine Steinsalzlösung. In ihr ist so viel Salz enthalten, dass sie kein neues Salz auflösen kann. Im Durchschnitt werden alle drei Wochen rund 250 Kubikmeter Lösung abtransportiert. Das entspricht zehn Tanklastwagen. Unsere Strahlenschützer*innen weisen zuvor nach, dass die Lösung radiologisch unbedenklich ist. Sie wird in der chemischen Industrie weiterverwendet. Nur indem wir die Lösung abtransportieren, können wir das Bergwerk sicher betreiben.

Einen Teil der Lösung können wir jedoch erst auffangen, nachdem sie Kontakt mit den radioaktiven Abfällen hatte. Diese Lösung darf nicht an die chemische Industrie abgegeben werden. Die Bergleute verarbeiten die Lösung überwiegend zu Beton. Das bindet die radioaktiven Stoffe in einer Tiefe von rund 800 Metern. Das Landesbergamt hat der BGE dieses Vorgehen genehmigt. Ist die radioaktive Belastung zu groß, ist auch das nicht erlaubt. Die Lösung wird dann – wie jetzt geschehen – an die Landessammelstelle Niedersachsen abgegeben.

Update zur Aktivitätskonzentration, 31. Januar 2024: 

Die Aktivitätskonzentration für Tritium beträgt 3.600 Kilobecquerel pro Liter. Für Cäsium-137 beträgt sie 110 Kilobecquerel pro Liter. Das bedeutet für Tritium 3,6 Millionen Kernzerfälle pro Sekunde in einem Liter der Lösung. Bei Cäsium-137 sind es 110.000 Kernzerfälle.

Zwei graue Behälter stehen auf zwei gelben Behältern. Auf dem einen grauen Behälter befindet sich ein Symbol des Flügelrads in einem Dreieck.

Behälter mit kontaminierter Lösung. (Symbolbild)