Bergwerk Gorleben
Das Bergwerk Gorleben soll geschlossen werden. Nachdem der Salzstock Gorleben-Rambow Ende September 2020 im Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nicht als Teilgebiet ausgewiesen worden ist, ist er aus der weiteren Endlagersuche ausgeschieden. Seither hat sich die BGE mit verschiedenen Optionen für das weitere Vorgehen in Gorleben befasst. Im Standortauswahlgesetz (StandAG) ist eine weitere Nutzung des Bergwerks als Untertage-Salzlabor explizit ausgeschlossen. Die BGE hat deshalb vorgeschlagen, das Bergwerk zu schließen. Am Freitag, 17. September 2021, hat das Bundesumweltministerium der BGE den Auftrag zur Schließung des Bergwerks erteilt (Pressemitteilung).
Bis 2021 sind in das jahrzehntelang als Endlager für hochradioaktive Abfälle geplante Bergwerk sowie die Erkundungsarbeiten rund 1,9 Milliarden Euro investiert worden. Der Salzstock in Gorleben wurde mehrere Jahrzehnte mit mehrjährigen Unterbrechungen erkundet. Mit Hilfe der Erkundungsmaßnahmen sollte die Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle bewertet werden. Endgültige Ergebnisse liegen nicht vor.
Der Neustart bei der Endlagersuche
Mit Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Jahr 2013 wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben eingestellt. Der Standort Gorleben wurde im Standortauswahlverfahren wie jeder andere mögliche Standort in Deutschland behandelt. Der Salzstock Gorleben ist nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 des Standortauswahlgesetzes kein Teilgebiet geworden. Damit greift die Regelung des § 36 Abs. 1 S. 5 Nr.1 StandAG, wonach der Salzstock Gorleben aus dem Verfahren ausgeschlossen wird. Der Salzstock Gorleben wird daher bei den weiteren Arbeiten der BGE zu den Vorschlägen über die Standortregionen nicht weiter betrachtet.
Warum der Salzstock Gorleben-Rambow zwar die Mindestanforderungen an einen möglichen Endlagerstandort erfüllt aber dennoch nicht als Teilgebiet ausgewiesen worden ist, hat die BGE in einem interaktiven Hintergrundbericht beschrieben, der am Ende dieser Seite zu finden ist. Weitere Einzelheiten zum Ausscheiden des Salzstocks Gorleben aus dem Standortauswahlverfahren finden sich ein einem gesonderten Bericht, der mit dem Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht worden ist. Zudem gibt es zwei weitere Dokumente, aus denen die Rechtsauffassung der BGE in Bezug auf den Salzstock Gorleben-Rambow ersichtlich wird.
Schon nach der ersten Sichtung der geologischen Daten hat sich gezeigt, dass der Salzstock die Anforderung der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Million Jahre zu sein, nicht erfüllen könnte. Bei allen drei Indikatoren für das geowissenschaftliche Abwägungskriterium aus dem Anhang 11 des Standortauswahlgesetzes, das sogenannte Deckgebirgskriterium, hat der Salzstock Gorleben-Rambow mit ungünstig abgeschnitten. Im Gegensatz zu anderen Salzstöcken mit der gleichen Bewertung betreffen diese ungünstigen Aussagen eine relativ große Fläche des Salzstocks, bei anderen Salzstöcken sind es kleine Bereiche, die beispielsweise sehr nahe an der Geländeoberkante liegen oder die direkten Kontakt mit den jüngsten Ablagerungsschichten des Quartär haben und deshalb angenommen werden muss, dass sie Kontakt zu wasserführenden Schichten haben.
Von der Offenhaltung zur Schließung
Am 29. Juli 2014 verständigten sich der Bund und das Land Niedersachsen darauf, dass das in Betrieb gehaltene Grubengebäude und die Tagesanlagen auf die für die Offenhaltung notwendige Größe reduziert und die Sicherungsanlagen auf den Stand einer normalen industriellen Anlage zurückgebaut werden. Unter Tage wurden die Bereiche, die in der Offenhaltung nicht mehr benötigt werden, außer Betrieb genommen und abgesperrt. Nicht mehr benötigte Maschinen und Fahrzeuge wurden nach über Tage gebracht und ausgesondert.
Über Tage ist das Bergwerksgelände erheblich verkleinert und die Infrastruktur des Bergwerks angepasst worden. Gebäude und Anlagen, die nicht für den reinen Offenhaltungsbetrieb notwendig sind, wurden zurückgebaut. Das Gebäude, in dem sowohl die Umkleidemöglichkeiten als auch die Verwaltung und das Archiv des Bergwerks Gorleben untergebracht sind, wird für die Schließung nun weiter genutzt.
2019 ist die Umschließungsmauer bis auf wenige Mauersegmente abgetragen und die verkleinerte Anlage mit einem industrieüblichen Zaun umschlossen worden. Ein Mauersegment ist auf Wunsch aus der Region erhalten geblieben. Ob und wie es dauerhaft erhalten werden kann, muss die Kommunalpolitik im Landkreis Lüchow-Dannenberg beraten.
Adresse
Die Öffentlichkeitsarbeit am Standort Gorleben wurde eingestellt. Bei Fragen zum Standort Gorleben wenden Sie sich bitte an die BGE in Peine.
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Eschenstraße 55
31224 Peine
Presse: 05171 43-1804
E-Mail: dialog@bge.de
Links zum Thema
- Pressemitteilung vom 17. September 2021: " Bergwerk Gorleben wird geschlossen"
- Die Pressekonferenz in Gorleben als Video oder Audiomitschnitt (externer Link)
- Storymap zum Zwischenbericht Teilgebiete
- § 36 Salzstock Gorleben Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§ 22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG (PDF, 1,43 MB)
- Ergänzende Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung von Anlage 11 StandAG (PDF, 833 KB)
- Artikel über die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien aus der Fachzeitschrift ZNER (PDF, 572 KB)
- Alle Meldungen und Pressemitteilungen zum Bergwerk Gorleben im Überblick
- Alle Meldungen und Pressemitteilungen der BGE im Überblick