Fragen und Antworten zur Endlagersuche

Die Suche nach einem Endlager für den hochradioaktiven Abfall in Deutschland ist eine komplexe Aufgabe, die uns alle betrifft. Ziel in der Standortauswahl ist es, mit einem möglichst fairen Auswahlverfahren zu überzeugen. Das setzt Transparenz voraus. Dazu gehört, dass die BGE als Vorhabenträgerin kontinuierlich über ihre Maßnahmen informiert und erklärt, wie sie zu ihren Einschätzungen und Empfehlungen gekommen ist. Dazu gehört auch, dass die BGE Fragen aus der Bevölkerung beantwortet, die sie zum Standortauswahlverfahren allgemein, zu bestimmten Meilensteinen, Methoden, Unterlagen, Teilgebieten oder auch in bestimmten Veranstaltungen erreichen.

Häufig gefragt

Der BGE Endlagersuche Navigator stellt die Arbeitsstände aus den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) in Form von Karten dar. Diese zeigen geometrisch präzise dargestellte Grenzen zwischen Gebieten unterschiedlicher Kategorien und damit unterschiedlicher Eignung. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass Eignungsunterschiede, also Veränderungen der Eigenschaften oder der Geometrie von Gesteinsformationen im Untergrund, trennscharf voneinander abgrenzbar sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Im Gegensatz zu Kommunalgrenzen, die Verwaltungseinheiten präzise voneinander trennen, sind die Kartendarstellungen im Navigator nicht als präzise Trennlinien zwischen Gebieten zu verstehen. Das hat mehrere Gründe:

  • Die im Navigator gezeigten Karten stellen Arbeitsstände aus den rvSU dar, die sich im Laufe der weiteren Arbeiten der BGE noch ändern können.
  • Die Ermittlung von Grenzen zwischen Gebieten unterschiedlicher Kategorien basiert auf der Auswertung geologischer Daten. Dafür werden häufig zweidimensionale Informationen (beispielsweise geologische Karten und Profile) und eindimensionale Informationen (beispielsweise Bohrungsdaten) in dreidimensionalen Informationen (z.B. Modellflächen der Tiefenlage oder Mächtigkeit einer Wirtsgesteinsformation) überführt. Die dafür notwendige Interpolation, die auf geostatistischen Verfahren basiert, ist mit Ungewissheiten behaftet, welche die BGE bei der Bewertung von Gebieten berücksichtigt.

Je besser ein Gebiet geeignet ist, desto wichtiger ist es, dessen Grenzen so präzise wie möglich zu kennen und darzustellen. Nur Gebiete der Kategorie A können – nach weiteren Arbeitsschritten – potenziell als Standortregionen vorgeschlagen werden. Daher ist der Verlauf der Grenzen von Kategorie-A-Gebieten wichtiger als beispielsweise der Verlauf von Grenzen zwischen Kategorie-D- und Kategorie-C-Gebieten. Aus diesem Grund steigt der Anspruch der BGE an die Genauigkeit von Grenzen mit steigender Eignung eines Gebietes. 

Die BGE hat vielfach die Frage erreicht, warum Teilgebiete im Wirtsgestein "Steinsalz in steiler Lagerung" als solche ermittelt wurden, wenn in dem gleichen Gebiet das Ausschlusskriterium „aktive Störungszonen“ zur Anwendung kommt. Diese Frage zu Teilgebieten trotz aktiver Störungszone soll daher an dieser Stelle noch einmal zusammengefasst beantwortet werden.

Zur Antwort

Top