XRechnung bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung
Seit Herbst 2020 müssen Rechnungssteller an die Bundesverwaltung, dem sogenannten B2G-Bereich (Business-to-Government), in der Lage sein, elektronische Rechnungen (kurz: E Rechnungen) zu erzeugen, zu übermitteln und bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher zu speichern.
Dazu wurde in Deutschland unter anderem die XRechnung nach der Norm EN 16931 eingeführt. Dieses Format hat die Bundesverwaltung für den Empfang von Rechnungen vorgeschrieben und empfängt seitdem XRechnungen (E-Rechnungen) über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE).
Die BGE ist als Rechnungsempfängerin / öffentliche Auftraggeberin an dieses Portal gebunden und empfängt XRechnungen (E-Rechnungen) ausschließlich über dieses Portal.
Vier Möglichkeiten, XRechnungen über das OZG-RE einzureichen:
- Weberfassung:
Sie können zur Erzeugung einer XRechnung die Rechnungsinformationen manuell auf dem OZG-RE eingeben (siehe auch BGE Anleitung zur Erstellung einer XRechnung per OZG-RE-Portal (PDF, 2 MB)) - Upload:
Nach der Anmeldung am OZG-RE können Sie dort aus externen Systemen erzeugte XRechnungen hochladen und per OZG-RE-Portal an die BGE übermitteln - E-Mail:
Sie können extern erzeugte XRechnungen per E-Mail an das OZG-RE-Portal senden. Dazu können Sie sich, nach Anmeldung am Portal, eine konstante E-Mailadresse durch das Portal generieren lassen, auf die Sie alle Ihre extern erzeugten XRechnungen schicken können (siehe „Rechnungsversand“ im Leitfaden der Bundesdruckerei OZG-RE - Hilfe (externer Link)) - Peppol:
Rechnungsversender können auch über das Peppol-Netzwerk XRechnungen bei der BGE einreichen (Übertragungskanal: Peppol (externer Link))
Ausnahmen zur Einreichung von XRechnungen
Eine Ausnahme gibt es laut E-RechV aktuell für Aufträge bis 1.000,- € netto. Diese können Sie weiterhin als sonstige Rechnungen, einzeln als PDF-Datei, per E-Mail an fibueingang(at)bge.de senden.
Etwaige Übergangsfristen für E-Rechnungen wie im B2B-Bereich (Business-to-Business) gelten im B2G-Bereich nicht.
Bitte beachten Sie, dass wir Rechnungen, die uns nicht ordnungsgemäß eingereicht werden, zu unserer Entlastung an Sie zurücksenden müssen.
Service und Support für Rechnungsversender
Die Bundesdruckerei stellt als technischer Dienstleister des Beschaffungsamtes des BMI das OZG-RE zur Verfügung und ist für den Service und Support für Rechnungsversender verantwortlich. Sollten Sie technische Fragen haben, können Sie sich gerne an die Bundesdruckerei wenden.
Als Rechnungsversender erreichen Sie die Bundesdruckerei von Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr wie folgt:
- Telefon: +49 (0) 30 2598 4436
- E-Mail: sendersupport-xrechnung(at)bdr.de
- Leitfaden für Rechnungsversender der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) des Bundes OZG-RE - Hilfe (externer Link)
Weitere Informationen zur XRechnung
- Rechtsgrundlage für die XRechnung (externer Link, PDF, 4,39 MB, nicht barrierefrei)
- Anleitung zur Erstellung einer XRechnung per OZG-Portal (PDF 1,79 MB)
- Leitfaden zur XRechnung (externer Link)
- Informationen von Bundesinnenministerium und Bundesfinanzministerium für Rechnungssteller*innen mit der XRechnung (externer Link)
- Zentrale Anlaufstelle zum Thema XRechnung (externer Link)
IDs der BGE
Unsere Leitweg-ID bei der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE)
→ Leitweg-ID: 992-80101-41
Unsere Peppol-Receiver-ID für Einreichung über das Peppol-Netzwerk
→ Peppol-Receiver-ID: 0204:992-80101-41