Akteur*innen und Aufgaben

Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Entsorgung radioaktiver Stoffe. Das steht in Artikel 73 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Zuständigkeiten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle werden im Atomgesetz (AtG) geregelt. Mit der Schachtanlage Asse II beschäftigen sich eine Vielzahl von Akteur*innen und nehmen verschiedene Aufgaben wahr.

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Die BGE ist Betreiberin der Schachtanlage Asse II. Sie ist eine bundeseigene Gesellschaft. Die BGE soll die Schachtanlage Asse II stilllegen. Sofern es sicher möglich ist, soll die BGE die eingelagerten radioaktiven Abfälle vorher zurückholen. Voraussetzung für die Rückholung ist ein sicherer Bergwerksbetrieb. Dafür muss die BGE unter anderem ein funktionierendes Lösungsmanagement aufrechterhalten sowie eine sogenannte Notfallplanung umsetzen. Die Notfallplanung beinhaltet auch Maßnahmen für den Fall, dass die Rückholung nicht sicher umgesetzt werden kann. Darüber hinaus nimmt die BGE Aufgaben des Strahlenschutzes wahr, um die Sicherheit der Bevölkerung und der Beschäftigten zu gewährleisten.

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Das Bundesumweltministerium ist alleiniger Gesellschafter der BGE. Das BMUKN führt auch die Fach- und Rechtsaufsicht über das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, kurz: BASE. Im Bereich des Strahlenschutzes ist das BMUKN die Aufsichtsbehörde für die Länder. Das Bundesumweltministerium wird unter anderem von der Strahlenschutzkommission (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK) beraten.


Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Das BASE (Bezeichnung bis zum 31. Dezember 2019: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE) wurde ebenso wie die BGE im Zuge der Neuorganisation des Endlagerbereichs gegründet. Im Auftrag des Bundes ist es die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle und somit auch atomrechtliche Aufsicht für die Schachtanlage Asse II. Für alle neu eingereichten Endlagerprojekte in Deutschland ist es die Genehmigungsbehörde.


Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU)

Das Ministerium ist für die Schachtanlage Asse II die zuständige Genehmigungsbehörde. Als Genehmigungsbehörde ist das Ministerium für das Planfeststellungsverfahren nach § 9b des Atomgesetzes für die Stilllegung der Anlage verantwortlich. In dieser Rolle prüft das Ministerium, ob bei der Schließung der Schachtanlage Asse II alle Sicherheitsanforderungen nach Atomrecht und Strahlenschutzverordnung erfüllt werden. Für die Rückholung selbst ist gemäß § 57b Abs. 2 des Atomgesetzes kein Planfeststellungsbeschluss notwendig.


Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Bergrechtlich ist das Landesbergamt die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Dieses überwacht und genehmigt alle bergbaulichen Maßnahmen. Das Landesbergamt untersteht der Aufsicht des Niedersächsischen Umweltministeriums.


Runder Tisch Asse, Vorbereitungsgruppe Asse und ehemalige Asse-2-Begleitgruppe

Von 2008 bis 2022 gab es die sogenannte Asse-2-Begleitgruppe (externer Link). Die Begleitgruppe war ein Zusammenschluss von Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Bürgerinitiativen, Kirchen, Verbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren. Ziel war es, die Interessen der Region zu bündeln und gegenüber dem Betreiber der Schachtanlage Asse II zu formulieren. Die Begleitgruppe verfügte über ein eigenes Expertengremium, die „Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung (AGO)“ (externer Link). Die fünf Expert*innen der AGO brachten ihre fachliche Expertise in den Diskussionsprozess zwischen der Begleitgruppe und den staatlichen Vertreter*innen ein.

Im Jahr 2020 stellte die BGE ihren favorisierten Standort für ein Zwischenlager  vor. Das Zwischenlager soll nach den Planungen der BGE unmittelbar nördlich des bestehenden Betriebsgeländes errichtet werden. Dies wurde von großen Teilen der Begleitgruppe angelehnt und ein unabhängiger Vergleich von Asse-nahen und Asse-fernen Standorten gefordert. Dieser Streit konnte innerhalb des Begleitprozesses nicht gelöst werden. Der Begleitprozess wurde daher zum 31. Dezember 2022 auf Wunsch der regionalen Akteure gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium beendet.

Nach Beendigung des Begleitprozesses haben sich verschiedene neue Zusammenschlüsse gefunden, um die Arbeit der BGE kritisch zu begleiten. Dazu gehören unter anderem der „Runde Tisch Asse“ sowie die „Vorbereitungsgruppe Asse“. Der Runde Tisch Asse ist bei der Samtgemeinde Elm-Asse angesiedelt, die Vorbereitungsgruppe Asse beim Landkreis Wolfenbüttel.

Ein Teil der Bürgerinitiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die sich mit der Schachtanlage Asse II beschäftigen, haben sich darüber hinaus im „Asse II-Koordinationskreis“ zusammengetan. Neben den genannten Akteuren begleiten auch Einzelbürger*innen die Arbeiten der BGE kritisch.


Stiftung Zukunftsfonds Asse

Die Stiftung Zukunftsfonds Asse wurde vom Land Niedersachsen eingerichtet. Sie sitzt in Wolfenbüttel. Zweck der Stiftung ist es, Belastungen auszugleichen, die durch die Schachtanlage Asse II für die Region entstehen. Die Stiftung fördert dafür unter anderem Projekte aus den Bereichen Wohnen, Infrastruktur und Siedlungsentwicklung, Bildung, Kinder- und Jugendarbeit, Soziales und Gesundheit, Erneuerbare Energien, Umwelt und Klimaschutz, Tourismus, Kultur, Sport und Wissenschaft. Der Bund unterstützt die Stiftung jedes Jahr mit drei Millionen Euro.