Einblicke: … und wenn ihren Ergebnissen geglaubt wird.
Prof. Dr. Frank Brettschneider: Da habe ich keine Sorge. Wir haben Anfang des Jahres eine repräsentative bundesweite Umfrage durchgeführt. Darin ging es unter anderem um das Vertrauen, das Menschen Institutionen entgegenbringen. Die Wissenschaft lag ganz klar auf dem ersten Platz – noch vor Gerichten und der Polizei. Ja, es gibt 10, vielleicht 15 Prozent der Bevölkerung, die wissen immer alles besser, aber damit kann – und muss – man leben. Alle wird man nie überzeugen. Man braucht allerdings eine breite Basis.
Dafür muss die Standortauswahl sauber erfolgen. Das ist die Aufgabe für die BGE und für das BASE als Träger des Verfahrens. Es ist aber ein Problem, wenn der Prozess aus der Politik heraus unterminiert wird. Wenn die Ministerpräsidenten Markus Söder oder Bodo Ramelow sagen: „Kein Endlager in Bayern“ oder „Kein Endlager in Thüringen“, dann diskreditiert das den gesamten Prozess. Er wird dann als politischer Prozess wahrgenommen und nicht als eine nach wissenschaftlichen Kriterien ablaufende, objektive Auswahl. Auch erscheint der Prozess dann nicht mehr ergebnisoffen. Genau das ist aber der Kern des gesamten Verfahrens.
Einblicke: Derzeit kommen angeblich 54 Prozent der bundesdeutschen Fläche als Standort infrage. Das ist doch unrealistisch!
Prof. Dr. Frank Brettschneider: Es kommen nicht 54 Prozent infrage. Sondern 54 Prozent können derzeit noch nicht sicher ausgeschlossen werden. Das ist ein Unterschied. Das ganze Verfahren geht ja schrittweise vor: ein Trichter, in dem oben viel reinkommt – ganz Deutschland –, und am Schluss kommt idealerweise der bestmögliche Standort für ein Endlager heraus. Daher ist es wichtig, die Abläufe wieder und wieder zu erklären. Im bisherigen Schritt ist kein einziger Fakt originär erhoben worden, sondern der Zwischenbericht aus dem September 2020 geht von der Aktenlage aus. Auf der Basis wurde etwa die Hälfte der Fläche in Deutschland ausgeschlossen. Zum Teil gibt es präziseres Datenmaterial, das bewusst noch nicht eingeflossen ist – ausgewertet wird es im nächsten Schritt, der jetzt ansteht. Und dann wird wieder weniger Fläche übrig bleiben. Anschließend erfolgen Erkundungen, in denen neue Daten erhoben werden. Und dann wird wieder weniger Fläche übrig bleiben. Eigentlich ein ganz einleuchtendes und nachvollziehbares Vorgehen.
Einblicke: Mindestens zehn Jahre* wird es noch dauern, bis das Ergebnis der Standortauswahl feststeht. Fordert dieser Zeitraum allen Beteiligten etwas zu viel langen Atem ab?
Prof. Dr. Frank Brettschneider: Ja, aber so ist es eben. Die Datenlage lässt nicht mehr zu. Und auch die Bevölkerung würde ein Hauruck-Verfahren nicht akzeptieren – völlig zu Recht. Die BGE muss also – wir kommen immer wieder auf den Kern – für ein transparentes und offenes Verfahren sorgen, das sauber durchgezogen wird. Das erfordert Mut, denn es bedeutet, sich einzulassen auf ein vorläufiges und damit unvollständiges Wissen. Und es bedeutet, dieses unvollständige Wissen offen zu kommunizieren.
Einblicke: Egal wie transparent und wissenschaftlich valide das Verfahren durchgezogen wird: Sobald am Ende ein Standortname feststeht, wird sich Widerstand vor Ort regen.
Prof. Dr. Frank Brettschneider: Die Verfahrensakzeptanz ist immer höher als die Ergebnisakzeptanz. Niemand will ein Endlager in seinem Vorgarten – schon weil vermutet wird, dass es den Wert des eigenen Hauses mindert. Das wird aber selten ausgesprochen. In der Praxis sorgt das für Eiertänze, weil stattdessen Ersatzdiskussionen geführt werden. Dabei sind solche Vorbehalte völlig legitim, dafür sollte niemand in die Ecke gestellt werden.
Einblicke: Wie also umgehen mit legitimen Vorbehalten?
Prof. Dr. Frank Brettschneider: Das beste Vorgehen, um solche Vorbehalte in eine Perspektive zu setzen, ist die Frage: Wozu das Ganze? Das Gemeinwohl muss erkennbar werden – auch für die Bürgerinnen und Bürger mit legitimen Vorbehalten. Sobald beispielsweise Profitinteressen von Unternehmen ins Spiel kommen, wird es schwierig mit dem Gemeinwohl. Aber dass wir die hochradioaktiven Abfälle, die in Deutschland produziert wurden, auch irgendwo lagern müssen, und zwar so sicher wie möglich, das ist Konsens. Irgendwo muss das Zeug halt hin.
*Anmerkung der Redaktion: Die BGE hat im November 2022 einen Rahmenterminplan veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die im Standortauswahlgesetz (StandAG) angestrebte Festlegung des Standorts bis 2031 nicht erreichbar sein wird.
Die Fragen stellte Michael Prellberg.