Einblicke: Bevor die aus der Asse zurückgeholten Abfälle in ein Endlager verbracht werden können, müssen sie sicher verpackt – konditioniert – werden. Diese Konditionierung soll vor Ort erfolgen. Überdies plant die BGE, die Abfälle zunächst vor Ort zwischenzulagern. Wird sich die Strahlendosis nach Inbetriebnahme dieser Anlagen in der Region erhöhen?
Werner Rühm: Natürlich beinhaltet jeder Umgang mit radioaktivem Material auch die Möglichkeit einer erhöhten Strahlendosis. Dies könnte insbesondere das Betriebspersonal betreffen – egal, ob sich ein derartiges Zwischenlager in der Nähe der Asse oder anderswo befindet. Dafür gibt es Grenzwerte – in Deutschland gilt etwa für den beruflichen Umgang mit ionisierender Strahlung für die jährliche effektive Dosis ein Grenzwert von 20 Millisievert. Hier folgen wir in Europa wie in vielen anderen Ländern der Welt Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), die sich wiederum auf die Einschätzung des United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR) stützt.
Zum Vergleich: Die Bevölkerung ist in Deutschland durch natürliche Quellen ohne das Edelgas Radon einer ionisierenden Strahlung von etwa 1 Millisievert pro Jahr ausgesetzt. Diese Dosis schwankt je nach Gegend und Höhe über dem Meeresspiegel. Am 10. März 2022 zeigte das IMIS-System für St. Peter-Ording umgerechnet eine jährliche Dosisleistung von 0,5 Millisievert pro Jahr, für Haidmühle im Bayerischen Wald hingegen 1,4 Millisievert pro Jahr.
Wenn man sich diese Schwankung der natürlichen Strahlung ansieht und vergleicht mit dem erlaubten Grenzwert von 1 Millisievert, dann komme ich zu dem Schluss, dass eine Anlage, wenn überhaupt, zu einer zusätzlichen jährlichen effektiven Dosis führen könnte, die ich durch einen Umzug in eine andere Gegend in Deutschland auch bekommen könnte.
Einblicke: Diskutiert wird die Zwischenlagerung an einem anderen assefernen Standort. Welche Vor- und Nachteile hätte das aus Sicht des Strahlenschutzes?
Werner Rühm: Ich kann gut verstehen, dass Anwohner in der Nähe der Asse nicht auch noch ein Zwischenlager für den radioaktiven Abfall, der aus der Tiefe herausgeholt wurde, haben wollen. Aus Sicht des Strahlenschutzes sehe ich dann allerdings für die Beschäftigten einen weiteren Aufwand mit möglicherweise zusätzlichen Strahlendosen, um den radioaktiven Abfall so aufzubereiten, dass er sicher transportiert werden kann. Auch würde ich den Transport von radioaktivem Material vermeiden, wenn es möglich ist. Zumal ja die Vergangenheit gezeigt hat, dass der Transport radioaktiven Abfalls mit großen gesellschaftlichen Widerständen verbunden ist. Im Sinne eines der Grundprinzipien des Strahlenschutzes, nämlich die Strahlendosis so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar zu halten, würde ich daher für einen assenahen Standort plädieren.
Einblicke: Bürgerinitiativen fordern einen Mindestabstand kerntechnischer Anlagen zur Wohnbebauung. Welche Bedeutung hat ein Mindestabstand aus Sicht des Strahlenschutzes, und wann ist er gerechtfertigt?
Werner Rühm: Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen ist es immer wichtig, auf einen möglichst großen Abstand von der Strahlenquelle zu achten, weil die Dosisleistung mit dem Quadrat des Abstands von der Strahlenquelle abnimmt. Insofern kann ich die Forderung nach einem Mindestabstand kerntechnischer Anlagen zu einer Wohnbebauung verstehen. Allerdings spielen bei etwaigen radioaktiven Freisetzungen noch einige weitere Aspekte eine Rolle, zum Beispiel die gerade vorherrschende Windrichtung oder die Regenwahrscheinlichkeit. Entscheidend ist, denke ich, sicherzustellen, dass der schon erwähnte Grenzwert für die Bevölkerung von 1 Millisievert effektive Dosis pro Jahr eingehalten wird.