Die Schachtanlage Asse II, umgeben von geschützten Waldflächen, muss sich erweitern. Sonst kann der radioaktive Abfall nicht herausgeholt werden. Aber deswegen darf nicht einfach so gebaut werden. Es dürfen nur notwendige Bauarbeiten durchgeführt werden und diese notwendigen Bauarbeiten müssen bestmöglich um die derzeitigen Bewohner*innen des Waldes herum geplant werden. Baumfällungen, Flächenversiegelungen, Lärm und nächtliche Lichter können die sensible Flora und Fauna stören, vertreiben, verletzen oder gar töten. Darum ist das Bauen im FFH-Gebiet, so heißen europäische Schutzgebiete für Natur und Landschaft, grundsätzlich verboten. Wenn es doch sein muss, gelten strenge Regeln.
Für die Schachtanlage Asse II ist schon einmal solch eine Kartierung vor einer Baumaßnahme erfolgt. Im Februar 2012 wurden Bäume gefällt, um im Wald eine Erkundungsbohrung herzustellen. Bevor der Bohrplatz planiert werden durfte, ist jedoch einen Sommer lang ein Team aus Biolog*innen die Fläche regelmäßig abgegangen, um seltene Pflanzen auf der Fläche zu finden und im Herbst vorsichtig umzusetzen. Damals waren es Seidelbast, Türkenbundlilie und Märzenbecher. Jetzt sind es das Graue Langohr und der Große Abendsegler oder die 17 anderen Fledermausarten, die in Niedersachsen vorkommen.