Morsleben ist das erste deutsche Endlager, das nach Atomrecht unter Verbleib der 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle stillgelegt werden soll. Es liegt in Sachsen-Anhalt in unmittelbarer Nähe zur niedersächsischen Landesgrenze. Bis 1969 förderten Bergleute Kali- und Steinsalz in den Gruben Marie und Bartensleben. Ab Anfang der 1970er Jahre bis in die späten 1990er Jahre wurden radioaktive Abfälle eingelagert. Die endgültige Genehmigung der Stilllegung steht noch aus. So lang hält die BGE das Bergwerk offen und bereitet die Stilllegung vor.
Auch wenn der radioaktive Abfall sicher eingelagert ist, spielt der Strahlenschutz weiterhin eine wichtige Rolle auf der Anlage. Täglich fahren Mensch und Material ins Bergwerk ein. Da vor vielen Jahren die radioaktiven Abfälle den gleichen Weg genommen haben, besteht immer die Gefahr, dass jemand oder etwas dabei kontaminiert wird. Darum gilt für Teile des Bergwerks grundsätzlich, dass nichts und niemand die Grube verlässt, ohne vorher auf radioaktive Kontamination kontrolliert zu werden.
Um das praktisch umsetzen zu können, wurde ein Kontrollbereich eingerichtet. Er ist das Herzstück des Strahlenschutzes auf der Anlage und erstreckt sich von Teilen der übertägigen Anlagen über die Schachtröhre zur 4. Sohle des Bergwerkes, wo die radioaktiven Abfälle eingelagert sind. Er ist abgegrenzt vom Rest des Bergwerks, der Zugang wird kontrolliert und es gelten spezielle Regelungen. Für die Personenüberwachung gibt es Sammeldosimeter und digitale Dosimeter. Hinzu kommen Ganzkörperscans, wobei Kleidung und die Hautoberfläche überprüft werden. Es gibt über 80 Strahlenschutz-Vorschriften, die es ständig einzuhalten gilt. Diese betreffen größtenteils die Bedienung von Messgeräten, die Durchführung von Analysen sowie die Einhaltung von Arbeitsabläufen und Verhaltensgrundsätzen.