Endlager Morsleben

Mit Sicherheit sicher

05. September 2025: Auch wenn der radioaktive Abfall sicher eingelagert ist, spielt der Strahlenschutz eine wichtige Rolle auf der Anlage.

Morsleben ist das erste deutsche Endlager, das nach Atomrecht unter Verbleib der 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle stillgelegt werden soll. Es liegt in Sachsen-Anhalt in unmittelbarer Nähe zur niedersächsischen Landesgrenze. Bis 1969 förderten Bergleute Kali- und Steinsalz in den Gruben Marie und Bartensleben. Ab Anfang der 1970er Jahre bis in die späten 1990er Jahre wurden radioaktive Abfälle eingelagert. Die endgültige Genehmigung der Stilllegung steht noch aus. So lang hält die BGE das Bergwerk offen und bereitet die Stilllegung vor. 

Auch wenn der radioaktive Abfall sicher eingelagert ist, spielt der Strahlenschutz weiterhin eine wichtige Rolle auf der Anlage. Täglich fahren Mensch und Material ins Bergwerk ein. Da vor vielen Jahren die radioaktiven Abfälle den gleichen Weg genommen haben, besteht immer die Gefahr, dass jemand oder etwas dabei kontaminiert wird. Darum gilt für Teile des Bergwerks grundsätzlich, dass nichts und niemand die Grube verlässt, ohne vorher auf radioaktive Kontamination kontrolliert zu werden.

Um das praktisch umsetzen zu können, wurde ein Kontrollbereich eingerichtet. Er ist das Herzstück des Strahlenschutzes auf der Anlage und erstreckt sich von Teilen der übertägigen Anlagen über die Schachtröhre zur 4. Sohle des Bergwerkes, wo die radioaktiven Abfälle eingelagert sind. Er ist abgegrenzt vom Rest des Bergwerks, der Zugang wird kontrolliert und es gelten spezielle Regelungen. Für die Personenüberwachung gibt es Sammeldosimeter und digitale Dosimeter. Hinzu kommen Ganzkörperscans, wobei Kleidung und die Hautoberfläche überprüft werden. Es gibt über 80 Strahlenschutz-Vorschriften, die es ständig einzuhalten gilt. Diese betreffen größtenteils die Bedienung von Messgeräten, die Durchführung von Analysen sowie die Einhaltung von Arbeitsabläufen und Verhaltensgrundsätzen.

Das Freimessen

Um sicherzustellen, dass ein Gegenstand nicht mit radioaktiven Stoffen verunreinigt ist, wird er freigemessen. Diese Prozedur kann sehr aufwendig sein und hängt von der Größe sowie Komplexität eines Objekts ab. Der gesamte Ablauf kann eine Woche oder sogar mehrere Monate beanspruchen. Das liegt aber nicht nur am Aufwand des Freimessens selbst, sondern weil jeder Schritt auch genehmigt sein muss. 

„Im Kontrollbereich gilt: Du darfst nichts machen, das nicht ausdrücklich erlaubt ist,“ sagt Kerstin Fiola, Leiterin Endlagerüberwachung. Dieses Vorgehen ist alternativlos. Die Gegenstände unter Tage zu lassen, ist keine Option. Zum einen ist das Einlagerungsvolumen begrenzt und zum anderen sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor, dass so viele Ressourcen wie möglich wiederverwertet werden. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass niemals kontaminierte Gegenstände die Anlage verlassen.

Wie der Prozess des Freimessens konkret abläuft, zeigt das folgende Beispiel. An den Einlagerungsbereichen findet eine ständige Überwachung der Raumluft statt. Die Signale werden online an die Zentrale Warte, dem Leitstand des Endlagers, weitergeleitet. Dafür müssen u. a. Kabel zur Signalweiterleitung verlegt oder gegebenenfalls erneuert werden. Was übrig bleibt, ist eine Kabeltrommel. Nun startet der Prozess, um sie wieder aus dem Bergwerk hinaus zu bekommen.

Auch auf dem Weg hinaus ist Vorsicht geboten, damit die Kabeltrommel dabei nicht kontaminiert wird. Deshalb wird der Strahlenschutz beteiligt und stellt den kontaminationsfreien Transport durch Messungen und ein definiertes Vorgehen sicher. Damit aber immer noch nicht genug. Zu dem aufwendigen Prozess der Freigabe, der Personenmessung und der Luftmessung im Kontrollbereich werden zusätzlich regelmäßig Luft- und Bodenproben in der Umgebung genommen. Es wird nichts dem Zufall überlassen. Getreu dem Motto: Mit Sicherheit sicher.

  1. Der Anlagenverantwortliche meldet beim Strahlenschutzbeauftragen an, dass die Kabeltrommel freigemessen werden soll.
     
  2. Der Strahlenschutzbeauftrage meldet diesen Vorgang ans Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
     
  3. Die Kabeltrommel kommt in den Freimessbereich des Kontrollbereichs.
     
  4. Zuerst finden Voruntersuchungen durch das Strahlenschutzfachpersonal statt. Dabei werden u. a. die Oberflächen auf Kontamination untersucht.
     
  5. In einem ersten Bericht werden die Ergebnisse festgehalten und die weiteren Entscheidungsmessungen beschrieben. Das sind die Messungen, um den Nachweis zur Unterschreitung der Grenzwerte aus der Strahlenschutzverordnung zu erbringen.
     
  6. Erst jetzt wird die Kabeltrommel mit einem mobilen Gammaspektrometer untersucht. Die Einzelmessung dauert vier bis acht Stunden. Es werden vier Messungen pro Kabeltrommel benötigt.
     
  7. Das Ergebnis wird am Computer mit einer Spezialsoftware ermittelt und in einem weiteren Messbericht festgehalten. Dieser wird ebenfalls vom Strahlenschutzbeauftragten geprüft und freigegeben.
     
  8. Bevor die Kabeltrommel nun entsorgt werden kann, sendet die BGE die Berichte und Freigaben des Strahlenschutzes an die Aufsichtsbehörde BASE. Wird die Freigabe dort zur Kenntnis genommen und sollten sich keine Rückfragen ergeben, ist die Freigabe abgeschlossen und die Kabeltrommel kann aus dem Kontrollbereich hinaus transportiert werden.