Antworten auf Fragen rund um radioaktive Abfälle
Wie unterscheiden sich schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle? Wie viel Atommüll gibt es eigentlich? Und warum müssen radioaktive Abfälle endgelagert werden? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf dieser Seite.
Zum Thema erreichen uns regelmäßig Fragen von Bürger*innen. Die Antworten sammeln wir in einem stetig wachsenden Umfang.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stellen Sie diese gerne per E-Mail an dialog(at)bge.de.
Radioaktive Abfälle im Zwischenlager Biblis. Quelle: ©BGZ/Mick
Man unterscheidet zwischen hochradioaktiven Abfällen und schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Hochradioaktive Abfälle stammen vor allem aus Kernkraftwerken, entweder in Form abgebrannter Brennelemente oder in Form von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen. Sie strahlen stark und entwickeln Wärme. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen zum Beispiel beim Abriss von nuklearen Anlagen wie Kernkraftwerken. Zu radioaktiven Abfällen zählen beispielsweise kontaminierte oder aktivierte Anlagenteile, Lüftungskanäle oder auch Bauschutt sowie Schutzkleidung oder Putzmaterial. Auch in Forschungszentren oder in der Medizin fallen schwach- und mittelradioaktive Abfälle an. Der Grad an Radioaktivität ist entscheidend für die Handhabung und Verpackung der Abfälle. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle sind einfacher in der Handhabung als hochradioaktive. Es gibt allerdings deutlich mehr schwach- und mittelradioaktive Abfälle, was sie auf eine andere Art herausfordernd macht.
Stand: März 2026
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Auch wenn die Kernkraftwerke schon lange abgeschaltet sind, werden uns radioaktive Abfälle noch lange beschäftigen. Bis zum Jahr 2080 rechnen die Expert*innen der Bundesregierung mit folgenden Mengen: Hochradioaktive Abfälle machen rund 27.000 Kubikmeter aus. Obwohl sie damit weniger als fünf Prozent des Gesamtvolumens des Atommülls bilden, enthalten sie rund 99 Prozent der gesamten Radioaktivität aller atomaren Abfälle. Die Menge der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle wird nach ihrer Konditionierung, also der Verpackung für das Zwischen- beziehungsweise Endlager, auf bis zu 660.000 Kubikmeter geschätzt. Sie setzen sich wie folgt zusammen: 360.000 Kubikmeter Abfall stammen aus Betrieb und Rückbau der Kernkraftwerke und Nuklearanlagen der öffentlichen Hand sowie aus Industrie, Forschung und Medizin. 200.000 Kubikmeter entfallen auf zurückgeholten Abfall aus der Schachtanlage Asse und 100.000 Kubikmeter sind Rückstände aus der Urananreicherung.
Stand: März 2026
Atommüll enthält radioaktive Stoffe mit einem instabilen Atomkern. Wenn dieser Kern zerfällt, wird Strahlung freigesetzt. Menschen können diese ionisierende Strahlung nicht wahrnehmen. Sie ist jedoch so energiereich, dass sie Erbgut, Zellen, Gewebe und Organe schädigen kann. Dadurch kann das Risiko für Krebs steigen. Es gibt unterschiedliche Arten von ionisierender Strahlung: Alpha-, Beta- und Gamma-Strahlung. Alpha-Strahlung dringt nur Bruchteile eines Millimeters tief in die Haut ein. Beta-Strahlung dringt mit einigen Millimetern etwas tiefer in den Körper ein. Gesundheitsschädlich sind diese Strahlungsarten vor allem, wenn sie durch Atmung oder Nahrung in den Körper aufgenommen werden. Gamma-Strahlung hingegen kann den ganzen Organismus durchdringen. Wie gefährlich Strahlung ist, hängt von der Dosis, der Art der Strahlung und der Dauer ab, der ein Körper der Strahlung ausgesetzt ist. Das wiederum bedingt, wie gefährlich der Atommüll ist.
Stand: März 2026
Atommüll enthält viele unterschiedliche radioaktive Stoffe wie Cäsium-137, Jod-129 oder Uran-235. Wie lange diese strahlen, hängt von ihrer Halbwertszeit ab. Das ist die Zeit, in der die Hälfte der instabilen Atomkerne – auch Radionuklide genannt – zerfällt. Die Halbwertszeiten radioaktiver Stoffe reichen von wenigen Sekunden bis hin zu Milliarden von Jahren. Lange Halbwertszeiten sind nicht mit einer hohen Strahlungsintensität gleichzusetzen. Beispielsweise sendet frischer Kernbrennstoff (Alphastrahler) so gut wie keine messbare Strahlung aus. Erst durch den Einsatz im Reaktor wird der Kernbrennstoff gespalten und es bilden sich viele kurzlebigere Radionuklide, die sogenannten Spaltprodukte. Diese führen in der Regel zu der hohen Strahlungsintensität von hochradioaktiven Abfällen. Schwach- und mittelradioaktive Abfälle können sowohl kurz- als auch langlebige Radionuklide enthalten, wenn auch in geringerer Konzentration.
Wenn Abfälle nur sehr kurzlebige Radionuklide enthalten, können diese nach einer sogenannte Abklinglagerung und anschließender Freimessung aus dem Geltungsbereich des Atom- oder Strahlenschutzgesetzes entlassen werden. Man spricht dann von Freimess- oder Abklingabfällen.
Stand: März 2026
Eine sichere Endlagerung von Atommüll tief unter der Erde in geeigneten Wirtsgesteinen soll gewährleisten, dass Mensch und Natur vor der gefährlichen Wirkung der Strahlung geschützt sind. Ein tiefes Endlager schirmt Strahlung ab, schließt die radioaktiven Stoffe langfristig ein und verhindert auch, dass Böden oder Grundwasser kontaminiert werden. Zudem schützt ein tiefes Endlager vor versehentlichem Kontakt zukünftiger Generationen mit den radioaktiven Abfällen. Die Geologie hat – anders als Gebäude an der Oberfläche – bereits gezeigt, dass sie über Jahrmillionen hinweg stabil sein kann. Einmal verschlossen benötigt ein Endlager auch keine dauerhafte Überwachung.
Stand: März 2026
Bisher gibt es noch keine Möglichkeit, Atommüll unschädlich zu machen.
Das Transmutationsverfahren, bei dem hochradioaktiver Atommüll durch spezielle Reaktoren in weniger gefährliche Stoffe umgewandelt werden soll, erfordert komplizierte kerntechnische Anlagen mit entsprechenden Risiken. Zudem werden durch den Spaltprozess wiederum radioaktive Stoffe, sogenannte Spaltprodukte erzeugt, die sich im schlimmsten Fall prozessbedingt auf andere Oberflächen oder Flüssigkeiten verteilen und so dazu führen, dass neue radioaktive Abfälle erzeugt werden. In dem transmutierten Stoff selbst bleibt zudem ebenfalls Radioaktivität zurück, so dass auch mit Transmutation immer eine Endlagerung erforderlich sein wird.
Atommüll einfach ins All zu schießen, wäre viel zu riskant. Denn was würde passieren, wenn ein Raketenstart misslingt? Früher wurde Atommüll auch im Meer versenkt. Das ist mittlerweile verboten. Die Gefahr, dass die Behälter im Wasser verrosten und sich die radioaktiven Stoffe im Meer verbreiten, ist viel zu hoch. Die Abfälle dauerhaft an der Erdoberfläche oder in nur geringer Tiefe zu lagern, ist ebenfalls keine langfristig sichere Option. Erst in mehreren hundert Metern Tiefe bildet das natürlich vorkommende Gestein eine Barriere, die ohne permanente menschliche Wartung Schutz bietet.
Stand: März 2026
Die Produktkontrolle stellt sicher, dass schwach- und mittelradioaktive Abfälle richtig beschrieben – deklariert – und sicher verpackt sind, bevor sie in das Endlager Konrad kommen. Die BGE beauftragt dafür auch unabhängige Sachverständige, die die Dokumentation der Abfälle und ihrer Verpackungen sowie stichprobenartig auch die Abfälle selbst überprüfen. Abschließend prüfen die Expert*innen der BGE die Stellungnahmen der Sachverständigen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Am Ende zertifizieren sie das Abfallgebinde und geben es zur Endlagerung frei.
Stand: März 2026