Asse

Meldepflichtiges Ereignis 001/2019 [aktualisiert]

Der Hauptgrubenlüfter der Schachtanlage Asse II ist ausgefallen. Nach Austausch der beschädigten Lager wurde der Hauptgrubenlüfter am 26. Januar wieder in Betrieb genommen.

Am Donnerstag, den 24. Januar 2019, ist der Hauptgrubenlüfter der Schachtanlage Asse II ausgefallen. Das Ereignis ist als größere Störung in der Bewetterung nach Bergrecht meldepflichtig. Nach Atomrecht ist das Ereignis eine sogenannte Normalmeldung (Kategorie N). Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat als Betreiber unmittelbar das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachen (LBEG) und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) informiert.

Der Hauptgrubenlüfter ist für die Bewetterung des Bergwerks notwendig. Es sind Schäden an beiden Lagern der Lüfterwelle festgestellt worden. Das sind zwei entscheidende Bauteile der Anlage. „Die Reparaturarbeiten sind gut vorangekommen“, berichtet der Bereichsleiter Asse der BGE, Jens Köhler. Beide Lager seien ausgetauscht worden. Über das Wochenende soll die Anlage dann getestet werden, damit am Montag der normale Grubenbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Bis dahin ist ein eingeschränkter Grubenbetrieb möglich, weil die gegenwärtig tiefen Außentemperaturen „einen relativ stabilen Naturzug bewirken, so dass die Grube derzeit mit knapp der Hälfte der sonst bereitgestellten Atemluft versorgt werden kann“, erläutert Köhler. Es hätten keine Schichten abbestellt werden müssen, weil die Überwachung der Luft beispielsweise auf schädliche Gase durch die Zentrale Warte jederzeit gesichert werden könne. Bis der Hauptgrubenlüfter wieder läuft, können allerdings keine großen Maschinen betrieben werden, die Abgase erzeugen.

Aktualisierung 28. Januar 2019

Nach Austausch der beschädigten Lager wurde der Hauptgrubenlüfter am 26. Januar wieder in Betrieb genommen.

Der Hauptgrubenlüfter der Schachtanlage Asse II

Der Hauptgrubenlüfter der Schachtanlage Asse II