Die Schachtanlage Asse II verfügt über eine eigene Grubenanschlussbahn. Diese führt vom Bahnhof Wolfenbüttel-Wendessen über Groß Denkte und Wittmar zur Schachtanlage Asse II. Derzeit kann die Strecke für den Schienenverkehr nicht genutzt werden, da sich die Gleislage geringfügig verändert hat. Ursache ist unter anderem eine verminderte Standfestigkeit der insgesamt 14 Erdbauwerke entlang der Strecke. Würde die Strecke durch Schienenfahrzeuge genutzt, könnte sich der Zustand der Gleislage weiter verschlechtern. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen nur für einzelne, leichtere Schienenfahrzeuge möglich.
Der laufende Bergwerksbetrieb ist trotz der Sperrung der Grubenanschlussbahn uneingeschränkt möglich. Derzeit werden keine Gütermengen per Bahn zur Schachtanlage Asse II transportiert. Wichtigster Baustein für die Verkehrsanbindung der Schachtanlage ist weiterhin die Kreisstraße 513.
Gutachten empfiehlt mehrere Maßnahmen
Ein von der BGE beauftragtes Gutachten weist mehrere Empfehlungen aus, um die Standsicherheit der Erdbauwerke zu verbessern. Dazu gehören:
- Herstellung einer Schutzschicht, aus einer mindestens 30 Zentimeter dicken Schicht aus mineralischem Material, um die Tragfähigkeit zu verbessern und den Untergrund dauerhaft vor schädlichen Einwirkungen (beispielsweise Frost) zu schützen
- Maßnahmen, um die Tragfähigkeit und die Standsicherheit zu verbessern
- Materialaustausch an den Erdbauwerken mit gut verdichtbarem und tragfähigerem Material
- Einbringen von Ankern (Bodennägel), um die Festigkeit zu erhöhen und lokale Rutschungen wirksam zu begrenzen
- Einbau geeigneter Stützelemente, um Lasten besser abtragen zu können
Die Expert*innen der BGE prüfen die Handlungsempfehlungen derzeit und werden die notwendigen Sanierungsarbeiten planen. Wann sie umgesetzt werden können, ist derzeit noch nicht zu prognostizieren.
Umsetzung der Notfallmaßnahmen bei Bedarf möglich
Sollte der Lösungszutritt in die Schachtanlage Asse II nicht mehr beherrschbar sein, müsste die BGE Notfallmaßnahmen umsetzen. Dazu gehört die Gegenflutung mit einer Magnesiumchloridlösung. Die Lieferung von Gegenflutungslösung ist für einen befristeten Zeitraum vertraglich gesichert. Hierbei ist die Anlieferung per LKW vorgesehen.
Ausbau der K 513 aus Sicht der BGE weiterhin notwendig
Die Anlieferung der Gegenflutungslösung würde einen erheblichen Mehrverkehr auf der K 513 bedeuten. Die Kreisstraße ist nach Ansicht der BGE für die zu erwartenden Verkehrslasten bei Umsetzung der Notfallmaßnahmen nicht ausgelegt. Die BGE strebt daher – unabhängig von der aktuellen Sperrung der Grubenanschlussbahn - einen Ausbau der Kreisstraße an. Eine Ausbauvereinbarung mit dem Landkreis Wolfenbüttel als Träger der Kreisstraße konnte noch nicht finalisiert werden. Die BGE befindet sich dazu weiterhin in Gesprächen mit dem Landkreis.
Die Grubenanschlussbahn ist zwar ein wichtiger Baustein der Verkehrsanbindung der Schachtanlage Asse II. Sie kann aber nicht alle Bedarfe abdecken, so dass eine ausreichend dimensionierte Straßenanbindung dringend notwendig ist.