Die BGE hat die Genehmigung zur Verfüllung des Abbaus 1a erhalten. Die ehemalige Abbaukammer liegt in rund 380 m Tiefe und wurde in den 1950er und 60er Jahren für den Abbau von Steinsalz vorbereitet. Abbau 1a gehört nicht zum Einlagerungsbereich und enthält keine radioaktiven Abfälle. Grund für die Verfüllung sind vereinzelte lose Teile im Salzgestein an der Decke, der so genannten Firste. Weil der Abbau sehr steil ist, sind Sicherungsmaßnahmen mit Maschinentechnik nicht möglich.
„Mittelfristig können wir die Sicherheit für Mitarbeitende im Bereich des Abbaus 1a nicht gewährleisten“, erklärt Matthias Ranft, Bereichsleiter im Endlager Morsleben. Die Verfüllung des Abbaus ist eine bergbauliche Sicherungsmaßnahme, die eine Änderung in der Dauerbetriebsgenehmigung erforderte. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) hat diese Änderung genehmigt. Die Verfüllung des Abbaus 1a ist eine einzelne Sicherungsmaßnahme, die unabhängig von der später geplanten Stilllegung des Endlagers durchgeführt werden muss. So gewährleistet die BGE den sicheren Offenhaltungsbetrieb des Endlagers Morsleben.