Endlager Morsleben

Verfüllung ehemaliger Abbaukammer im Endlager Morsleben genehmigt

20. Oktober 2026: Das Umweltministerium Sachsen-Anhalt hat der BGE die Genehmigung für die Verfüllung des Abbaus 1a erteilt. Mit den Arbeiten soll 2027 begonnen werden.

Die BGE hat die Genehmigung zur Verfüllung des Abbaus 1a erhalten. Die ehemalige Abbaukammer liegt in rund 380 m Tiefe und wurde in den 1950er und 60er Jahren für den Abbau von Steinsalz vorbereitet. Abbau 1a gehört nicht zum Einlagerungsbereich und enthält keine radioaktiven Abfälle. Grund für die Verfüllung sind vereinzelte lose Teile im Salzgestein an der Decke, der so genannten Firste. Weil der Abbau sehr steil ist, sind Sicherungsmaßnahmen mit Maschinentechnik nicht möglich.

„Mittelfristig können wir die Sicherheit für Mitarbeitende im Bereich des Abbaus 1a nicht gewährleisten“, erklärt Matthias Ranft, Bereichsleiter im Endlager Morsleben. Die Verfüllung des Abbaus ist eine bergbauliche Sicherungsmaßnahme, die eine Änderung in der Dauerbetriebsgenehmigung erforderte. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) hat diese Änderung genehmigt. Die Verfüllung des Abbaus 1a ist eine einzelne Sicherungsmaßnahme, die unabhängig von der später geplanten Stilllegung des Endlagers durchgeführt werden muss. So gewährleistet die BGE den sicheren Offenhaltungsbetrieb des Endlagers Morsleben.
 

Lösungszutritt

Im Abbau 1a ist seit 1962 eine Lösungszutrittsstelle bekannt. Dabei handelt es sich um mehr als 200 Millionen Jahre altes, eingeschlossenes Salzwasser aus der Entstehungszeit der Salzstruktur. Geringe Mengen des Salzwassers aus diesem Reservoir tröpfeln als gesättigte Lösung in die Abbaukammer. Bisher wurde die Zutrittsmenge im Abbau mit einer Tropfenzählanlage erfasst. Analysen des Salzwassers haben bestätigt, dass keine Verbindung zur Erdoberfläche oder wasserführenden Schichten über der Salzstruktur besteht und ein Eindringen von Wasser somit ausgeschlossen ist. Restwasserreservoirs mit Ansammlungen von Salzlösungen gibt es in allen Salzbergwerken. 
Die Erfassung war in der Dauerbetriebsgenehmigung vorläufig festgelegt worden. Mit der Verfüllung des Abbaus entfällt die Erfassung der Lösungszutrittsmenge. 
 

So läuft die Verfüllung ab

Die Verfüllung erfolgt in mehreren Schritten. Der Abbau wird mit einem Widerlager, einer Art Pfropfen, verschlossen. Das Widerlager verhindert, dass der Baustoff in andere Bereiche der Grube fließt. Über eine rund 850 Meter lange Leitung wird später der Baustoff von der 2. Sohle zur 1. Sohle gepumpt und dann über eine Verfüllbohrung von oben in den Abbau eingebracht. Für die Verfüllung wird aktuell die Infrastruktur vorbereitet. 
Das verwendete Baustoffgemisch besteht unter anderem aus Steinsalz, Magnesiumchlorid und Magnesiumoxid. Seine Festigkeit entspricht mindestens der Festigkeit der natürlichen Salzstruktur im umgebenden Gebirge. So wird der Abbau sicher stabilisiert. Für die Verfüllung des Abbaus 1a werden rund 1000 Kubikmeter Baustoff benötigt. 
Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten wird 2027 mit der Verfüllung des Abbaus begonnen. 
Das Endlager Morsleben ist ein ehemaliges Salzbergwerk und wurde ab 1971 unter Atomrecht zum Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle umgebaut. Bis 1998 wurden rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Aktuell bereitet die BGE die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren für die Stilllegung des Endlagers vor. Damit wird das Endlager Morsleben das erste nach Atomrecht stillgelegte Endlager weltweit sein.