Endlager Morsleben

40 Jahre Dauerbetriebsgenehmigung für das Endlager Morsleben

22. April 2026: Vor 40 Jahren erhielt das Endlager Morsleben seine Dauerbetriebsgenehmigung – ein Rückblick auf die Geschichte des Standorts.

Am 22. April 1986 erhält das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Morsleben seine Dauerbetriebsgenehmigung. Ein Meilenstein, der den Betrieb des Standorts bis heute prägt, auch mit der aktuellen Aufgabenstellung: Der sicheren Stilllegung des Endlagers. Ein Blick zurück zeigt, wie sich das ehemalige Bergwerk über Jahrzehnte entwickelt hat.

Vom Salzbergwerk zum Endlager

Die Ursprünge des heutigen Endlagers reichen zurück bis in das Jahr 1897: Nach der Entdeckung von Kalisalzen im Oberen Allertal wird Schacht Marie in Beendorf gebaut. Bis 1969 prägt der Bergbau die Region wirtschaftlich und gesellschaftlich.

Mit der Entwicklung der Kernenergie in der DDR beginnt eine neue Phase: Anfang der 1970er Jahre wird die Schachtanlage Bartensleben als Endlagerstandort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgewählt. 1971 startet die erste Einlagerung – zunächst im Probebetrieb.

1986: Dauerbetriebsgenehmigung für das Endlager

Der Meilenstein wird am 22. April 1986 erreicht: Das Endlager Morsleben erhält die Genehmigung zum unbefristeten Dauerbetrieb (PDF, 1,6 MB, nicht barrierefrei) (PDF, 1,58MB). Diese Genehmigung bildet die rechtliche Grundlage für den regulären Betrieb der Anlage und gilt – mit Anpassungen – bis heute fort.

Die Dauerbetriebsgenehmigung regelt unter anderem die organisatorischen Strukturen des Betriebs, den Umgang mit radioaktiven Stoffen und die technischen Abläufe der Einlagerung. Damit wird Morsleben zum zentralen Endlager der DDR für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.

Die Zeit um 1990: Übergang in gesamtdeutsche Verantwortung

Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ändert sich die Situation grundlegend. Die bisherige DDR-Genehmigung geht mit dem Einigungsvertrag auf die Bundesrepublik Deutschland über. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird Betreiber für das Endlager Morsleben. In den folgenden Jahren werden Betrieb, Sicherheitsbewertung und Genehmigungsverfahren neu geprüft.

Ab 1994 darf weiter eingelagert werden, und zwar aus der gesamten Bundesrepublik. Damit ist Morsleben ab 1994 für einige Jahre das erste und bis heute einzige gesamtdeutsche Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Insgesamt werden rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert, davon 14.432 m³ aus der DDR bis 1991 und ab 1994 aus Gesamtdeutschland 22.322 m³. Gerichtliche Entscheidungen und sicherheitstechnische Neubewertungen führen dazu, dass die Einlagerung 1998 endgültig beendet wird. Mit der Novellierung des Atomgesetzes (externer Link) wird die Genehmigung zur Annahme radioaktiver Abfälle und deren Endlagerung im Endlager zum 27. April 2002 unwirksam.

Seitdem steht der Standort im Zeichen der Vorbereitung seiner Stilllegung.

Sicherung und Vorbereitung der Stilllegung

Die Geschichte des Standorts spiegelt technische Entwicklungen, politische Veränderungen und gesellschaftliche Diskussionen wider. Vier Jahrzehnte nach der Dauerbetriebsgenehmigung steht das Endlager Morsleben vor einem neuen Kapitel.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) legt als Betreiberin den Fokus darauf, die Stilllegung verantwortungsvoll umzusetzen. Die Arbeiten in Morsleben tragen dazu bei, eine langfristig sichere Lösung für radioaktive Abfälle zu schaffen – und damit Verantwortung für kommende Generationen zu übernehmen.