Rechtliche Grundlage
Die Verkleinerung des Kontrollbereichs ist Teil der rechtlichen und technischen Stilllegungsvorbereitung des Endlagers. Langzeitsicherheit der Anlage und Sicherheit von Menschen und Umwelt stehen dabei immer im Mittelpunkt. Der Rückbau der Speziellen Kanalisation zeigt: Stilllegung ist mehr als „Abschalten“, sondern eine sorgfältig geplante Abfolge von Maßnahmen.
Die Spezielle Kanalisation ist eine technische Anlage mit Einfluss auf Atomsicherheit und Strahlenschutz. Gemäß der Dauerbetriebsgenehmigung des Endlagers Morsleben sind die Außerbetriebnahme und der Rückbau der Anlage nach § 9b Absatz 1 Satz 3 des Atomgesetzes zu genehmigen. Diese Genehmigung wurde mit der 54. wesentlichen Änderung der Dauerbetriebsgenehmigung am 19. Juli 2021 erteilt.
Damit wird der Stilllegung des Endlagers aber nicht vorgegriffen. Der Rückbau der Speziellen Kanalisation ist im laufenden Planfeststellungsverfahren eine genehmigte Einzelmaßnahme, um den Kontrollbereich zu reduzieren. Die Umsetzung erfolgt gemäß § 29 StrlSchV und in Abstimmung mit dem BASE.
Ausblick
Der untertägige Kontrollbereich im Bergwerk bleibt bestehen: Dort werden für den weiteren Betrieb neue Schleusungspunkte eingerichtet, um die Betriebssicherheit der gesamten Anlage zu gewährleisten. Werksleiter Sebastian Voigt berichtete darüber in den Informationsveranstaltungen „Betrifft: Morsleben“. Die Aufzeichnungen finden Sie auf dem YouTube-Kanal der BGE (externer Link). Den Fortschritt zu dieser und zu weiteren aktuellen Arbeiten rund um das Endlager Morsleben können Sie in unseren Monatsberichten verfolgen.