Endlager Morsleben

Rückbau der Speziellen Kanalisation im Endlager Morsleben hat begonnen

12. Mai 2026: In Vorbereitung der geplanten Stilllegung des Endlagers Morsleben verkleinert die BGE den Kontrollbereich.

Im Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Morsleben hat ein weiterer Schritt zur Vorbereitung der geplanten Stilllegung begonnen: Die Spezielle Kanalisation in der übertägigen Containerhalle wird zurückgebaut. Zunächst öffnen Fachkräfte den Betonboden der Containerhalle. Anschließend legen sie das Leitungssystem der Kanalisation frei. Dann erfolgt der eigentliche Rückbau des Rohrleitungssystems. Sämtliches anfallendes Material sammeln die Mitarbeiter*innen sorgfältig und behalten es im Bereich der radiologischen Überwachung, Kontrollbereich genannt.

Prüfung auf mögliche Kontamination

Im Anschluss untersuchen Strahlenschützer*innen das Material und prüfen es auf mögliche radioaktive Verunreinigung (Kontamination). Mit dem Nachweis der Kontaminationsfreiheit kann das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eine Freigabe gemäß § 33 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Verbindung mit § 35 der StrlSchV veranlassen. Danach können die Materialien in den regulären Abfallwirtschaftskreislauf entlassen werden.

Sollten Kontaminationen festgestellt werden, verbleibt das Material in Morsleben. Es wird in gelben Abfallgebinden als betrieblicher Eigenabfall im Westfeld der 4. Sohle endgelagert. Da es sich dabei um Material aus dem Kontrollbereich handelt, erhöht sich die Menge der Radioaktivität im Endlager nicht.

Sicherheit für das Oberflächenwasser

Das technische System der Speziellen Kanalisation stammt aus der Zeit der Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Es wurde zur Oberflächenentwässerung der Containerhalle errichtet und ging 1978 erstmals in Betrieb. Bis 1992 erfolgten mehrere Umbaumaßnahmen zur Optimierung der Anlage.

Die Spezielle Kanalisation fing Wässer auf, die über Tage im Kontrollbereich anfielen und mit den radioaktiven Abfällen in Berührung gekommen sein konnten. Beispielsweise Schnee oder Regen. Diese Oberflächenwasser gelangten durch die spezielle Kanalisation in abgetrennte Sammelbecken. Auf diese Weise konnten mögliche radioaktive Verunreinigungen kontrolliert behandelt werden. Eine Ableitung in die normale Kanalisation fand nicht statt.  

System nicht mehr erforderlich

Seit 1998 findet im Endlager Morsleben keine Annahme schwach- und mittelradioaktiver Abfälle mehr statt. Der Beschluss zum Verzicht der Annahme radioaktiver Abfälle wurde mit Novellierung des Atomgesetzes vom 22. April 2002 im § 57a verankert.

Auch die Handhabung radioaktiver Materialien ist im übertägigen Kontrollbereich nicht mehr erforderlich. Es entstehen keine Wässer, die eine spezielle Ableitung nötig machen. 

Der Rückbau folgt damit dem Grundprinzip, nur diejenigen technischen Einrichtungen zu betreiben, die für die Sicherheit und den weiteren Rückbau tatsächlich gebraucht werden.

Rechtliche Grundlage

Die Verkleinerung des Kontrollbereichs ist Teil der rechtlichen und technischen Stilllegungsvorbereitung des Endlagers. Langzeitsicherheit der Anlage und Sicherheit von Menschen und Umwelt stehen dabei immer im Mittelpunkt. Der Rückbau der Speziellen Kanalisation zeigt: Stilllegung ist mehr als „Abschalten“, sondern eine sorgfältig geplante Abfolge von Maßnahmen.

Die Spezielle Kanalisation ist eine technische Anlage mit Einfluss auf Atomsicherheit und Strahlenschutz. Gemäß der Dauerbetriebsgenehmigung des Endlagers Morsleben sind die Außerbetriebnahme und der Rückbau der Anlage nach § 9b Absatz 1 Satz 3 des Atomgesetzes zu genehmigen. Diese Genehmigung wurde mit der 54. wesentlichen Änderung der Dauerbetriebsgenehmigung am 19. Juli 2021 erteilt.

Damit wird der Stilllegung des Endlagers aber nicht vorgegriffen. Der Rückbau der Speziellen Kanalisation ist im laufenden Planfeststellungsverfahren eine genehmigte Einzelmaßnahme, um den Kontrollbereich zu reduzieren. Die Umsetzung erfolgt gemäß § 29 StrlSchV und in Abstimmung mit dem BASE.

Ausblick

Der untertägige Kontrollbereich im Bergwerk bleibt bestehen: Dort werden für den weiteren Betrieb neue Schleusungspunkte eingerichtet, um die Betriebssicherheit der gesamten Anlage zu gewährleisten. Werksleiter Sebastian Voigt berichtete darüber in den Informationsveranstaltungen „Betrifft: Morsleben“. Die Aufzeichnungen finden Sie auf dem YouTube-Kanal der BGE (externer Link). Den Fortschritt zu dieser und zu weiteren aktuellen Arbeiten rund um das Endlager Morsleben können Sie in unseren Monatsberichten verfolgen.