Asse

Meldepflichtiges Ereignis 002/2019

Am 30. Januar 2019 wurde festgestellt, dass eine nicht freigegebene Salzlösungsprobe an die GRS herausgegeben wurde. Eine radiologische Gefährdung für Menschen oder die Umwelt bestand nicht.

Was ist passiert?

Am 30. Januar 2019 wurde festgestellt, dass bereits am 20. Dezember 2018 eine nicht freigegebene Salzlösungsprobe an die GRS in Braunschweig herausgegeben wurde. Die Probe stammt von der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene (Sohle). Ursache ist die Verwechslung von zwei Proben. Anstelle der freigegebenen Probe wurde eine nicht freigegebene Probe abgegeben.

Welche Auswirkungen gibt es?

Da die Lösung nur gering mit Tritium belastet ist (weniger als 10 Becquerel pro Liter; Vergleich Grenzwert aus der Trinkwasserverordnung: 100 Becquerel pro Liter), bestand zu keiner Zeit eine radiologische Gefährdung für Menschen oder die Umwelt. Die fälschlicherweise abgegebene Probe wurde zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wird als atomrechtliche Aufsichtsbehörde über das Ereignis informiert. Die BGE wird den Ablauf des Arbeitsprozesses noch einmal überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen, um ähnliche Ereignisse in Zukunft zu verhindern.

Wie wird das Ereignis eingestuft?

Bei dem meldepflichtigen Ereignis handelt es sich um eine Meldung der Kategorie N (Normalmeldung). Diese werden mittels eines Formulars innerhalb weniger Arbeitstage an das BfE gemeldet. Die Kategorie N umfasst meldepflichtige Ereignisse die von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung sind, aber über die routinemäßigen betriebstechnischen Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen.

Eine Besuchergruppe an der Hauptauffangstelle in 658 Metern Tiefe. Von hier stammt die Probe, die fälschlicherweise vor Freigabe abgegeben wurde.

Eine Besuchergruppe an der Hauptauffangstelle in 658 Metern Tiefe. Von hier stammt die Probe, die fälschlicherweise vor Freigabe abgegeben wurde.

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