Asse

Meldepflichtiges Ereignis 004/2019

Am 2. April 2019 wurde unter Tage ein Behälter mit kontaminierter Lösung beschädigt. Niemand ist verletzt oder kontaminiert worden. Eine unzulässige Freisetzung radioaktiver Stoffe fand nicht statt.

Am 2. April 2019 wurde unter Tage ein Behälter mit kontaminierter Lösung beschädigt. Durch die Beschädigung traten rund 20 Liter der Lösung aus. Personen kamen nicht zu Schaden. Eine unzulässige Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt fand nicht statt. Auch innerhalb der Anlage kam es zu keinen unzulässigen Kontaminationen von Oberflächen.

Welche Arbeiten wurden durchgeführt?

Der größte Teil der zutretenden Salzlösungen in der Schachtanlage Asse II hat keinen Kontakt mit den radioaktiven Abfällen. Dennoch können täglich rund 20 Liter erst dann aufgefangen werden, nachdem diese durch Einlagerungskammern geflossen sind. Für diese geringen Mengen kontaminierter Lösungen liegt der BGE eine Genehmigung vor, die es erlaubt, die Lösung in den tiefsten Bereichen des Bergwerks zu Beton zu verarbeiten. Dadurch werden die radioaktiven Stoffe gebunden. Tritium (rund 12 Jahre) und Cäsium-137 (rund 30 Jahre) haben so geringe Halbwertszeiten, dass selbst bei einem Absaufen des Bergwerks keine relevanten Mengen an die Tagesoberfläche gelangen können.

In dem Behälter befand sich Lösung, die zu Beton verarbeitet wurde. Der Behälter war bereits entleert – lediglich Restmengen der Lösung waren noch enthalten. Der Behälter sollte von der 700-Meter-Ebene, bergmännisch Sohle genannt, auf die 490-Meter-Ebene transportiert werden. Dort sollte er zerlegt, gereinigt und nach Freigabe gemäß § 31 ff Strahlenschutzverordnung entsorgt werden.

Welche Sofortmaßnahmen wurden ergriffen?

Nachdem der Fahrer die Beschädigung bemerkte, stellte dieser den Behälter mit Hilfe der Gabel des Gabelstaplers schräg. So verhinderte er, dass weitere Lösung austrat. Die ausgetretene Lösung wurde mit grob gemahlenem Salz, bergmännisch Salzgrus genannt, aufgenommen.

Wie bewertet der Strahlenschutz das Ereignis?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Strahlenschutzes führten unmittelbar Kontaminationskontrollen durch. Sie maßen keine Strahlungswerte, die weitere Maßnahmen notwendig machten. Dies gilt sowohl für die beteiligten Personen, als auch für die Fahrzeuge und Materialien.

Die ausgetretene Lösung war mit rund 1.400.000 Becquerel pro Liter Tritium und mit rund 18.000 Becquerel pro Liter Cäsium-137 belastet. Um diese Zahlen einordnen zu können bietet sich folgendes Gedankenexperiment an: Gehen Sie davon aus, dass es sich bei der Lösung nicht um eine gesättigte Salzlösung handelt, sondern um Süßwasser. Sie könnte so getrunken werden. Würde ein Erwachsener einen Liter dieser Lösung trinken, hätte dies eine effektive Dosis von rund 0,26 Millisievert zur Folge. Dies entspricht:

  • rund einem Achtel der durchschnittlichen jährlichen natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland von 2,1 Millisievert pro Jahr oder
  • drei Flugreisen von Deutschland nach Hawaii oder
  • einem Aufenthalt von drei Jahren in Goslar statt in Hannover.

    Welcher Meldekategorie entspricht das Ereignis?

    Bei dem meldepflichtigen Ereignis handelt es sich gemäß der für die Asse geltenden Meldeordnung um ein Ereignis der Kategorie E. Bei Ereignissen der Kategorie E bedarf es einer Eilmeldung, die innerhalb 24 Stunden erfolgen muss. Die zu informierende Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit hat dann die Möglichkeit das meldepflichtige Ereignis zu prüfen und kann bei Bedarf Maßnahmen ergreifen. Eine detaillierte Beschreibung des meldepflichtigen Ereignisses erfolgt innerhalb weniger Arbeitstage in einem Meldeformular. Sobald das Formular vorliegt, werden wir dieses auf unserer Internetseite im Bereich Wesentliche Unterlagen veröffentlichen.

    Ein Behälter mit kontaminierter Lösung wurde in der Schachtanlage Asse II beschädigt. Das Bild zeigt das Loch, über das rund 20 Liter der Lösung austreten konnten. Personen kamen nicht zu schaden. Eine unzulässige Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt fand nicht statt. Auch innerhalb der Anlage gab es zu keinen unzulässigen Kontaminationen von Oberflächen.

    Ein Behälter mit kontaminierter Lösung wurde in der Schachtanlage Asse II beschädigt. Das Bild zeigt das Loch, über das rund 20 Liter der Lösung austreten konnten. Personen kamen nicht zu schaden. Eine unzulässige Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt fand nicht statt. Auch innerhalb der Anlage kam es zu keinen unzulässigen Kontaminationen von Oberflächen.

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