Endlager Konrad

Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad gestartet

Nach drei Jahren Vorbereitung haben im September die Arbeiten zu einer umfassenden Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Schacht Konrad (ÜsiKo) begonnen.

Nach drei Jahren Vorbereitung haben im September die Arbeiten zu einer umfassenden Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Schacht Konrad (ÜsiKo) begonnen. Der erste Teil der ÜsiKo betrifft den Themenkomplex Langzeitsicherheit. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat nach einer öffentlichen Ausschreibung damit ein externes Unternehmen beauftragt. Ein erstes Arbeitstreffen hat Mitte September 2017 stattgefunden.

Bei der Bearbeitung des Themenkomplexes Langzeitsicherheit werden die Eigenschaften des geplanten Endlagers nochmals dahingehend überprüft, ob die zukünftig einzulagernden radioaktiven Abfälle in tiefen geologischen Schichten für sehr lange Zeit isoliert werden. Auch nach dem Verschluss des Endlagers dürfen keine unzulässigen Mengen in die Umwelt gelangen.

Am 18. September 2017 hat die BGE eine zweite Ausschreibung zur ÜsiKo veröffentlicht. Hiermit wird die Überprüfung der Störfallanalysen, der Sicherheitsanalyse des bestimmungsgemäßen Betriebs sowie der Sicherstellung der Unterkritikalität in der Betriebsphase des Endlagers Konrad eingeleitet.

Die Überprüfung dieser Sicherheitsanalysen soll bewerten, ob während der Einlagerung von radioaktiven Abfällen der Schutz vor radioaktiver Strahlung gewährleistet ist. Beispielsweise wird mit Hilfe der Störfallanalysen untersucht, ob auch bei einem eher unwahrscheinlichen Absturz eines Abfallcontainers die Freisetzung unzulässiger radioaktiver Strahlung verhindert werden kann.

Anhand des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik sollen die Auftragnehmer ermitteln, ob ein sicherheitsrelevanter Überprüfungsbedarf für das Endlager Konrad besteht. Die ersten Ergebnisse sind frühestens Mitte 2018 zu erwarten. Diese werden in einem Experten-Workshop im Anschluss öffentlich vorgestellt und diskutiert.

Schon 2014 hatte der frühere Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit den Vorbereitungen für die Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad begonnen.

2002 hatte das niedersächsische Umweltministerium mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgehalten, dass die erforderliche Vorsorge gegen Schäden nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen ist. Mit der ÜsiKo will die BGE als verantwortlicher Betreiber ermitteln, ob das geplante Endlager den sicherheitsrelevanten Anforderungen eines aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik genügt oder ob sich möglicherweise ein Anpassungsbedarf ergibt.

Das Endlager Konrad ist nach den strengen Anforderungen des Atomrechts für eine Einlagerung von  Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung genehmigt worden. Es befindet sich derzeit im Ausbau. Alle Arbeiten müssen so ausgeführt werden, dass sie den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses entsprechen.

Blick von der Ferne auf den Förderturm und das Gelände von Konrad 1

Weithin sichtbar: Schacht 1 des Endlagers Konrad

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