Pressemitteilung Nr. 04/2026 - Asse

Der Bau von Schacht Asse 5 schiebt die Rückholung

14. April 2026: Erst wenn der neue Schacht Asse 5 mit der Schachtförderanlage gebaut ist, kann mit den untertägigen Arbeiten für das Rückholbergwerk und den vorbereitenden Maßnahmen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle unter Tage begonnen werden.

2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit dem Rückholplan (PDF, 7,3 MB, nicht barrierefrei) (PDF, 7,35MB) ein erstes Planungskonzept vorgelegt, wie die Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsschritte auf dem Weg zur Bergung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II umgesetzt werden sollte. Seitdem hat die BGE die Planung vorangetrieben und legt nun die Ergebnisse vor, die vor allem zeigen, welche Arbeitsschritte sich parallel und welche sich nur nacheinander umsetzen lassen.

Das wesentliche Ergebnis aus dem Erkenntnisgewinn der vergangenen zehn Jahre und den fortgeschrittenen Planungen ist: Der Bau von Schacht Asse 5 inklusive der zugehörigen Schachtförderanlage ist das zeitführende Teilprojekt der Rückholung. Denn ohne einen funktionierenden Schacht wird es nicht möglich sein, die erforderlichen untertägigen Arbeiten für das Rückholbergwerk und die Technikbereiche an den Einlagerungskammern voranzubringen. Auch um die bis dahin fertig entwickelten und für den Zweck zugelassenen Maschinen und Werkzeuge nach unter Tage zu bringen, ist der funktionierende Schacht 5 die Voraussetzung.

Was hat die BGE für die Rückholung seit 2020 erreicht?

Die BGE hat alle im Rückholplan 2020 aufgeführten Planungsmaßnahmen europaweit ausgeschrieben und vergeben. Alle Vorplanungen sind abgeschlossen. Derzeit laufen die Entwurfsplanungen und erste Genehmigungsplanungen werden bearbeitet. Begleitend zur Planung der Rückholung hat die BGE die experimentelle Entwicklung der Werkzeugtechnik für die Bergung in Auftrag gegeben.

Die vergangenen Jahre standen im Zeichen umfangreicher Erkundungsarbeiten, um die Geologie besser bewerten und die Risiken besser abschätzen zu können. Die seismische Erkundung der Asse hat mehrere Jahre in Anspruch genommen. Den Abschlussbericht hat die BGE vor kurzem veröffentlicht. Das wesentliche Ziel der 3D-Seismik ist die Erstellung eines (struktur-)geologischen 3D-Modells des Deckgebirges. Daran wird noch gearbeitet. Aber: Der Schachtstandort steht fest. Die letzte Erkundungsbohrung für den Schachtstandort (Remlingen 18) wurde Mitte 2024 abgeschlossen. Die Grundstücke im Bereich Schacht Asse 5 sind vorher erworben worden.

Die BGE hat den komplexen Rechtsrahmen für die Antragstellung nach § 57b im Atomgesetz mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt. Im Ergebnis soll das Gesamtvorhaben in vier Antragskomplexe unterteilt werden, andere Rechtsgebiete sollen im Atomrecht konzentriert werden (Baurecht, Bergrecht, Befreiung von Auflagen aus dem Bundesnaturschutzgesetz und den Verordnungen zu Landschaftsschutzgebieten). Am 30. Juni 2025 hat die BGE den ersten Genehmigungsantrag gestellt.

Die Raumverträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben ist abgeschlossen. Die Unterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung der Tagesanlagen für die Rückholung hatte die BGE zusammen mit einem Umweltgutachter erarbeitet und beantragt. Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig hat das Verfahren inklusive des Erörterungstermins durchgeführt. Das Ergebnis: Die Rückholung ist unter Beachtung von Maßgaben raumverträglich (externer Link).

Darüber hinaus hat sich die BGE durch die Erkundungen von Einlagerungskammern ein besseres Bild über den Zustand der zu bergenden radioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II gemacht. Die Konsequenzenanalysen für die Berechnung der radiologischen Auswirkungen beim Eintritt eines nicht beherrschbaren Lösungszutritts werden nun auf einer viel besseren Datenlage erstellt. Das Grubenmodell wurde aktualisiert, das Deckgebirgsmodell entsprechend der Ergebnisse der 3D-Seismik neu aufgebaut und das Biosphärenmodell wurde auf der Basis neuer Berechnungsgrundlagen ebenfalls neu erstellt. Die Konsequenzenanalysen stellen unter anderem wichtige Entscheidungshilfen für die Priorisierung von Maßnahmen der Notfallplanung und für den Ablauf der Rückholung dar.

Warum die Rückholung nicht 2033 beginnen kann

Der Rückholplan 2020 war ein Konzept, das an vielen Stellen noch nicht so detailliert planungsuntersetzt sein konnte, wie es mit dem heutigen Kenntnisstand möglich ist. Es war immer klar, dass der ursprüngliche Terminansatz mit dem Fortschreiten der Planung überarbeitet werden muss. Der Rückholplan 2020 hatte Zeitabschätzungen angenommen, die inzwischen überholt sind. Die Planungen sind jetzt viel weiter und detaillierter und können daher die Abhängigkeiten und Risiken besser darstellen.

Insbesondere die geologischen Bedingungen haben sich als noch schwieriger herausgestellt, als das schon 2020 zu erwarten war. Daraus folgt: Schacht Asse 5 wird ein sehr anspruchsvolles Bauvorhaben. Die Erkundung für den Schachtansatzpunkt konnte zudem erst später anfangen, weil sich der Grunderwerb der dafür benötigten Flächen verzögert hatte.

Mit dem jetzigen Kenntnisstand lässt sich der Rückholbeginn 2033 nicht mehr darstellen. Ein neuer Rückholbeginn kann zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht valide genannt werden. Nach heutigem Planungsstand schiebt der neue Schacht Asse 5 die Rückholung nach hinten. Erst wenn die Schachtförderanlage in Betrieb genommen ist, kann mit den Auffahrungen für das Rückholbergwerk und der Bauausführung für die Rückholung unter Tage begonnen werden. Die aktuellen Planungen gehen für den Schacht Asse 5 davon aus, dass mit der Baufeldfreimachung im FFH-Gebiet ab 2031 begonnen und die Einsatzbereitschaft der Schachtförderanlage im Jahre 2039 hergestellt sein kann. Parallel dazu soll der Antrag auf Rückholung, und das betrifft zunächst die Abfälle aus der MAW-Kammer auf der 511-Meter-Ebene, im Jahre 2027 gestellt werden, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der geplanten Maßnahmen im Verfahren so schnell wie möglich klären zu können.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Planungsarbeiten zur Rückholung werden mit Fokus auf den terminführenden Pfad, Schacht Asse 5, und auf die Rückholung der mittelradioaktiven Abfälle intensiviert. Gleichzeitig steht die Stabilisierung der Lösungsfassung im Vordergrund, weil die Rückholung der Abfälle nur möglich ist, wenn die BGE den Lösungszutritt in den Griff bekommt. Außerdem müssen die Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung vor Beginn der Rückholung umgesetzt sein. Die Fortschreibung der Konsequenzenanalysen wird darüber entscheiden, wie die Arbeiten zur Notfallplanung und zur Rückholung weiter priorisiert werden.

Die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung, Iris Graffunder, sagt: „Das oberste Ziel für uns als Anlagenbetreiber ist der maximale Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung.“ Sie will weiterhin „die Fakten klar kommunizieren, damit sich jeder ein Bild von der Sachlage auf der Asse machen kann und ein Dialog auf dem gleichen Wissensstand möglich ist“.