Nach sorgfältiger Vorbereitung: Rückbauarbeiten der BUMA laufen
27. Juli 2020: BUMA, das bedeutet "Bindemittelumschlaganlage". Ein kompliziertes Wort mit viel Bedeutung, im direkten wie auch im übertragenen Sinn.
Der spektakulärste Moment: Kräne heben die Silos aus dem Kontrollbereich und legen sie in einem abgesperrten Bereich ab.
Die laufenden Rückbauarbeiten der BUMA sind ein weiterer Schritt zur Umrüstung des Endlagers Morsleben auf die Offenhaltung. Wenn die Bindemittelumschlaganlage vollständig entfernt ist, kann die BGE damit beginnen, den übertägigen Kontrollbereich zurückzubauen. Damit kommt die BGE der geplanten Stilllegung des Endlagers näher.
Was genau ist die BUMA?
Die Bindemittelumschlaganlage, kurz BUMA, bestand aus drei Silos zur Speicherung von Braunkohlefilterasche, Transport- und Ladevorrichtungen sowie einem Bedienstand. Seit 1978 läuft die Anlage: Die Asche füllt die Hohlräume zwischen den radioaktiven Abfällen sowie den Abfällen und dem umliegenden Salzgestein in den Einlagerungskammern aus.
Nachdem die BUMA außer Betrieb genommen wurde, mussten die einzelnen Teile nach Paragraph 29 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) freigegeben werden. Strahlenschützer haben sie auf Verunreinigungen mit radioaktiven Stoffen untersucht. Bei zu starken Verunreinigungen müssten Teile gereinigt oder als betrieblicher Eigenabfall endgelagert werden – dies war bei den Teilen der BUMA nicht der Fall. Immer, wenn Anlagenteile freigegeben wurden, konnten sie direkt abgebaut und aus dem Kontrollbereich gebracht werden. Bei Großbauteilen wie den Silos war das nicht möglich. Sie wurden stattdessen nach ersten Voruntersuchungen mit einem Kran aus dem Kontrollbereich gehoben und in einem abgesperrten Bereich abgelegt.
Aktuell finden in einem zweiten Schritt die erforderlichen Messungen für eine Freigabe nach Paragraph 33 und 35 StrlSchV statt. Diese Methode ist nur deshalb möglich, weil die BGE voraussetzen kann, dass bei der BUMA keine radioaktiven Verunreinigungen vorgefunden werden.
Warum ist der Abbau der BUMA rechtlich kompliziert?
Um die BUMA aus dem Kontrollbereich zu entfernen, benötigt die BGE die Atomrechtliche Zustimmung der zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden: Das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) musste über den atomrechtlichen Änderungsantrag zur Änderung der Dauerbetriebsgenehmigung entscheiden. Die BUMA war dort als Teil der Genehmigung festgeschrieben. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) prüft, ob alle Arbeiten in Übereinstimmung mit der vorliegenden atomrechtlichen Genehmigung ausgeführt werden. Das BASE entscheidet außerdem, ob Teile der BUMA als nicht radioaktive Stoffe entsorgt werden dürfen und ob Geländeteile des Kontrollbereichs im Rahmen des Rückbaus freigegeben werden können.