Darstellung der aktuellen Terminlage bei der Rückholung
Ein Schwerpunkt des Vortrags von Iris Graffunder bildete die Darstellung der aktuellen Terminlage bei der Rückholung. „Der Rückholplan aus dem Jahr 2020 war an vielen Stellen nicht ausreichend planungsuntersetzt. Die Festlegung des Rückholbeginns auf 2033 stammte noch vom vorherigen Betreiber der Asse. Es war klar, dass dieser Termin mit fortschreitender Planung angepasst werden muss“, betonte Graffunder. Gerade weil die Planungstiefe an allen Stellen besser geworden sei, sähe man jetzt auch die Abhängigkeiten und Risiken deutlicher. Ein neuer Rückholbeginn könne heute noch nicht valide genannt werden, sagte die BGE-Geschäftsführerin. Mit Blick auf das Gesamtvorhaben sei jedoch zu erkennen, dass die Errichtung des Schachts Asse 5 und die Herstellung der Einsatzbereitschaft der Schachtförderanlage der terminführende Pfad für die Rückholung sei. Nur mit Hilfe des einsatzbereiten neuen Schachts kann die Auffahrung des Rückholbergwerks und die umfangreiche Einrichtung der Bergetechnik im Bergwerk erfolgen. Derzeitiger Zieltermin für die Einsatzbereitschaft der Schachtförderanlage des Schachts Asse 5 ist das Jahr 2039.
Im Anschluss erläuterte Stephan Szigeti, Gruppenleiter Rückholbergwerk Asse, die derzeitigen Planungen zum Schacht Asse 5. Der Ansatzpunkt für diesen Schacht wurde nach intensiver Erkundung der Geologie für einen Punkt rund 500 Meter östlich des Bestandsbergwerks festgelegt. Sobald die entsprechenden Genehmigungen vorliegen, soll hier ein rund 65 Meter hoher Förderturm samt Schachthalle und Maschinen- und Elektrogebäude sowie ein Abwetterbauwerk mit einem rund 80 Meter hohen Fortluftkamin errichtet werden. Der Genehmigungsantrag wurde am 30. Juni 2025 beim zuständigen Ministerium für Umwelt des Landes Niedersachsen eingereicht. Noch fehlen untersetzende Unterlagen zum Antragsschreiben. Diese werden in den kommenden Jahren erstellt und der Genehmigungsbehörde zur Prüfung vorgelegt. Die BGE hofft, im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit der Baufeldfreimachung für den Bau des Schachtes Asse 5 im Jahr 2031 beginnen zu können, auch wenn das Genehmigungsverfahren bis dahin nicht abgeschlossen sein wird.
Weiterentwickelte Konsequenzenanalysen liefern überraschende Ergebnisse
Eine der Grundlagen der weiterentwickelten Konsequenzenanalysen ist das neue geologische 3D-Modell der Asse. Dr. Ralf Holländer, Abteilungsleiter Geowissenschaften, zeichnete in seinem Vortrag nach, welche Anstrengungen die BGE und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als vorherige Betreiberin in den vergangenen Jahren unternommen haben, um zu diesem Modell zu gelangen. Das Modell liefert nun Informationen zum gesamten 3D-Untersuchungsraum. Aus diesem lasse sich nun wiederrum ein vereinfachtes 2D-Modell ableiten, welches als Berechnungsgrundlage für die weiterentwickelten Konsequenzenanalysen dient.
Die Ergebnisse der weiterentwickelten Konsequenzenanalysen stellte im Anschluss Dr. Grit Gärtner, Gruppenleiterin Sicherheitsanalysen Asse vor. Mit den Konsequenzenanalysen wird bewertet, welche radiologischen Auswirkungen es hat, wenn die Rückholung aufgrund des nicht beherrschbaren Lösungszutritts abgebrochen werden müsste. Dr. Gärtner wies zu Beginn ihres Vortrages darauf hin, dass die derzeitigen Konsequenzenanalysen sich ausschließlich mit der Ausbreitung radioaktiver Stoffe über den Wasserpfad beschäftigen. Auch wurde für die Berechnungen das derzeit vorherrschende kühlgemäßigte Klima zugrunde gelegt. Erst zukünftige Berechnungen werden auch die Ausbreitung über den Gaspfad, sich möglicherweise verändernde klimatische Bedingungen sowie die ebenfalls in der Asse lagernden chemotoxischen Abfälle berücksichtigen.
Die wichtigsten Erkenntnisse der von Dr. Gärtner vorgestellten weiterentwickelten Konsequenzenanalysen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Im Rahmen der Transportmodellierungen im Grubengebäude und im Deckgebirge werden jetzt 65 Radionuklide berücksichtigt (bisher 36).
- Die BGE geht auf Basis einer aktualisierten Konvergenzprognose davon aus, dass mehr als die doppelte Menge der Lösung aus dem Bergwerk ausgepresst wird – Rund 650.000 Kubikmeter in 100.000 Jahren, statt bisher rund 300.000 Kubikmeter. Dadurch nimmt auch der Austrag radioaktiver Stoffe zu.
- Die BGE erwartet auf Grundlage des neuen vereinfachten 2D-Deckgebirgsmodells den Kontakt der kontaminierten Lösung mit dem nutzbaren oberflächennahen Grundwasser im Bereich von Groß Denkte (rund 4 Kilometer Luftlinie westlich der Schachtanlage Asse II).
- Bei einer vollständigen Umsetzung der Notfallplanung, lassen die orientierenden Berechnungen eine maximale Dosis von 20 Mikrosievert pro Jahr nach rund 2.500 Jahren im Bereich von Groß Denkte erwarten. Die Dosis wird hauptsächlich durch die Radionuklide Polonium-210 und Niob-94 bestimmt.
Zum Vergleich: Nach Daten des BfS aus dem Jahr 2024 beträgt die durchschnittliche natürliche Strahlendosis in Deutschland 2.100 Mikrosievert pro Jahr. - Orientierende Berechnungen, die den derzeitigen unvollständigen Stand der Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen bezogen auf die Strömungsbarrieren und das Verfüllen von Hohlräumen berücksichtigen, lassen im Maximum mit 450 Mikrosievert pro Jahr eine um mehr als den Faktor 20 höhere Dosis erwarten, wobei das Dosismaximum hier bereits nach rund 800 Jahren erreicht würde. Dabei wurde unterstellt, dass die MAW-Kammer im Rahmen der Notfallmaßnahmen vergossen wurde und auch die Schächte verschlossen sind.
- Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die Umsetzung der Maßnahmen aus der Notfallplanung das Sicherheitsniveau mit Blick auf die Langzeitsicherheit deutlich erhöhen. Differenzierte Aussagen zur Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen können aber erst getroffen werden, wenn verschiedene Szenarien gerechnet worden sind.
- Die im Jahr 2025 vorgestellten vorläufigen Ergebnisse ließen erwarten, dass die Dosiswerte zum überwiegenden Teil auf die Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene zurückzuführen sind. Die neuen Berechnungen bestätigen dies jedoch nicht. Demnach liefern fast alle Einlagerungsbereiche einen vergleichbaren Beitrag zur ermittelten Dosis, sofern die Notfallplanung vollständig umgesetzt ist. Wird der derzeitige unvollständige Stand der Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung angesetzt, trägt überwiegend die Einlagerungskammer 2/750 (Nord) zur Dosis bei. Die BGE geht davon aus, dass ein Verfüllen der Einlagerungskammer 7/725, die sich unmittelbar oberhalb der Einlagerungskammer 2/750 (Nord) befindet, den Austrag radioaktiver Stoffe wesentlich reduzieren kann.
Die orientierenden Berechnungen enthalten an mehreren Stellen konservative, also überschätzende Annahmen. Die BGE will diese Annahmen durch weitere Untersuchungen durch realistische Werte ersetzen. Erste Untersuchungen dazu wurden bereits beauftragt.
Obwohl der Beitrag der Abfälle aus der 511-Meter-Ebene in etwa gleich groß ist wie der Beitrag der darunter liegenden Einlagerungskammern, hält die BGE es dennoch weiterhin für lohnend, mit den mittelradioaktiven Abfällen mit der Rückholung zu beginnen. „Auf der 511-Meter-Ebene liegen nur 1.300 Fässer, in denen etwa ein Drittel der Gesamtaktivität der Asse drin ist. Aus jedem anderen Einlagerungsbereich müssten Zehntausende Fässer rückgeholt werden, um den gleichen Effekt auf die Langzeitsicherheit zu haben“, sagt Iris Graffunder.