Endlager Konrad

Arbeiten am Lüftergebäude Konrad 2 starten

05. Juli 2023: Fortschritte auf der Baustelle Konrad 2: Die BGE beginnt den Bau des Lüftergebäudes. Das Gebäude beherbergt später den Hauptgrubenlüfter für die Frischluftversorgung des Endlagers unter Tage.

Auf Konrad 2 entsteht ein neues Gebäude. Bereits seit einiger Zeit wartet eine elf Meter tiefe Baugrube auf den Einbau eines Fundamentes und ein Turmdrehkran für die Verladung von Baumaterial wurde ebenfalls schon aufgestellt. Nach intensiver Prüfung durch die atomrechtliche Aufsicht, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), liegen jetzt auch die ersten Zustimmungen zu den Detailunterlagen für die Errichtung des geplanten Lüftergebäudes vor. Der Bau des Gebäudes, welches später den Hauptgrubenlüfter beherbergen wird, kann ab sofort beginnen. Beim Hauptgrubenlüfter handelt es sich um eine große Ventilatoranlage. Diese versorgt das Endlagerbergwerk unter Tage mit der benötigten Luftmenge, damit für die Beschäftigten sowie die Motoren der eingesetzten Fahrzeuge stets genügend Frischluft zur Verfügung steht.

Belüftung nach dem Staubsaugerprinzip

Die Belüftung im Bergwerk Konrad funktioniert wie folgt: Die frischen Wetter (Frischluft) fließen über den Schacht Konrad 1 nach unter Tage. Die Abwetter (Abluft) werden über Schacht Konrad 2 abgeleitet. Zwischen den beiden Schächten sorgen „Wettertechniker“ dafür, dass die Luft überall dorthin gelangt, wo sie benötigt wird. Für diese Wetterführung werden große Tore und eine Reihe von weiteren Lüftern und entsprechende Luftleitungen unter Tage eingesetzt.

Das ganze Luftsystem arbeitet allerdings weniger wie ein Ventilator, der Luft in die gewünschte Richtung bläst, sondern eher wie ein Staubsauger. Die Luft wird nämlich vom Hauptgrubenlüfter angesaugt. Durch den dabei entstehenden Sog wird die Luftmenge, die über den Schacht 1 einfließt, enorm erhöht. Ohne Lüfter strömen aufgrund des natürlichen Luftaustauschs durch die unterschiedliche Wärme unter Tage und über Tage (Konvektion) etwa 1.000 Kubikmeter Luft pro Minute durch das Bergwerk. Mit dem neuen Hauptgrubenlüfter werden es mehr als 15.000 Kubikmeter pro Minute sein.

Derzeit teilen sich diese Arbeit noch zwei Grubenlüfter in 800 und 1.000 Metern Tiefe. Sie schaffen knapp 14.000 Kubikmeter pro Minute. Nach dem Einbau des neuen Lüfters werden sie unter Tage nicht mehr benötigt und demontiert. Der neue Hauptgrubenlüfter steht dann nur noch etwa neun Meter tief unter der Erde in der extra dafür ausgehobenen Baugrube. Damit das Gewicht und die dynamischen Kräfte des Lüfters aufgenommen werden können, wird dieser auf einem zwei Meter starken Stahlbetonsockel montiert. Das eigentliche Lüftergebäude hat am Ende eine sichtbare Höhe von drei Metern.

Von weitem wird das Lüftergebäude gut zu sehen sein

Weiterer Bestandteil des Gebäudes wird ein trichterförmiger Abluftkanal namens Abluftdiffusor sein. Der Diffusor ähnelt einem Schornstein mit einem Durchmesser von rund sechseinhalb Metern an der Spitze. Er verbessert die Wirkung des Hauptgrubenlüfters und reduziert die Geschwindigkeit der verbrauchten Grubenluft, bevor sie ins Freie geleitet wird. Das fertige Lüftergebäude wird mit dem Diffusor insgesamt eine Höhe von 45 Metern erreichen und somit von weitem gut sichtbar sein. Die Luft wird im Lüftergebäude radiologisch kontrolliert. So wird sichergestellt, dass aus dem Endlager Konrad keine radioaktiven Stoffe in die Umgebung abgegeben werden.

Rege Bautätigkeit am Endlager Konrad in den kommenden Jahren

Es werden noch weitere Gebäude auf Konrad 2 gebaut. In unmittelbarer Nähe des Lüftergebäudes ist als nächstes der Baubeginn des 40 Meter hohen Förderturms samt Schachtkeller und der Umladehalle sowie der Pufferhalle geplant. Die 140 Meter lange Umladehalle wird das größte Gebäude auf Konrad 2 sein. Die Pufferhalle schließt sich an die Umladehalle an. Alle drei Gebäude dienen dem Umschlag der Behälter mit den radioaktiven Abfällen und ihren Transport nach unter Tage.

Für den Bau sind besondere Bedingungen und Auflagen zu erfüllen: Die Gebäude wurden im Planfeststellungsbeschluss – der Genehmigung für das Endlager – genehmigt. Die konkrete Planung und Bauausführung unterliegen nicht nur den Bestimmungen der Bauordnung, sondern auch Atomrecht, Strahlenschutzrecht und Bergrecht. Allein der Zeitbedarf für die Planung und Überprüfung nach den verschiedenen Regelwerken übersteigt deren Bauzeit erheblich.

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