§ 57b Abs. 8 Atomgesetz (AtG) sieht die Veröffentlichung
wesentlicher Unterlagen vor, welche die Schachtanlage Asse II betreffen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat weitere wesentliche Unterlagen veröffentlicht.
Mit veröffentlichung der jetzigen Unterlagen passen wir auch die Struktur des Bereichs an. Diese sind nun thematisch sortiert und den jeweiligen Projekten und Schwerpunktthemen der Schachtanlage Asse II zugeordnet. Mit dieser Änderung wird das Auffinden der gewünschten Dokumente einfacher und schneller.