Unterlagen zur Genehmigung des Endlagers Konrad

Neben dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) für das Endlager Konrad finden Sie hier weitere wesentliche Unterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Endlager Konrad. Die Genehmigungsunterlagen nach Kapitel A II des PFB sind im Dateinamen mit “G“ gekennzeichnet.

Die Dokumente beschreiben die Abfälle, die Anforderungen an die Behälter sowie die Vorschriften für die Produktkontrolle. Innerhalb der Produktkontrolle wird die Bauart und Bestückung der Endlagerbehälter geprüft. Sie dient der Sicherstellung des endlagergerechten Zustands der endzulagernden Abfälle und Abfallbehälter.

Die Dokumente geben erforderliche Anträge auf behördliche Genehmigungen im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses für das Endlager Konrad wieder.

Die Dokumente beschreiben die Anlagen, Systeme und Komponenten (ASK) des Endlagers Konrad, ihre Eigenschaften und die Anforderungen, die an sie gestellt werden. Weiterhin werden Vorgaben für die Betriebsweise der einzelnen ASK gemacht. Beispiele für ASK sind Fahrzeuge, Krananlagen oder auch die Schachtförderanlagen.

Die Dokumente beschreiben die Gebäude des Endlagers Konrad, ihre Eigenschaften und die Anforderungen, die an sie gestellt werden. Dies sind zugleich auch die Unterlagen zur Baugenehmigung.

Die Dokumente beschreiben die bergbaurelevanten Aspekte und Tätigkeiten in Bezug auf das Endlager Konrad. Darunter fallen auch die Beschreibungen des Grubengebäudes sowie die Vorgaben für Auffahrung und Ausbau von Grubenräumen.

Die Dokumente beschreiben für den bestimmungsgemäßen Betrieb des Endlagers Konrad die radiologische Situation und bewerten die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren durch radioaktive Strahlung. Der bestimmungsgemäße Betrieb ist der normale Betrieb des Endlagers Konrad mit Einlagerung, Kammerverfüllung und regelmäßiger Wartung der Systeme.

Die Dokumente beschreiben die geologische und hydrogeologische Situation des Nah- und Fernfeldes des Endlagers Konrad. Hier finden sich Informationen zur Datengewinnung und zu der dazugehörigen Interpretation.
Die Unterlagen sind auch die Voraussetzung und Grundlage für die Langzeitsicherheitsbetrachtung.

Die Dokumente beschreiben die Maßnahmen und Vorgaben zur sicheren Einhaltung der Unterkritikalität in den endgelagerten Abfällen. Damit wird sichergestellt, dass keine selbsterhaltende Kettenreaktion auftreten kann.

Die Dokumente beschreiben die theoretische Ausbreitung von Radionukliden und chemotoxischen Stoffen im Nah- und Fernfeld des Endlagers Konrad.
Aus diesen Dokumenten ergibt sich die Sicherheitsaussage für das Endlager Konrad bezüglich der Langzeitsicherheit. Grundlagen für die Modellierung einer Ausbreitung sind auch die Unterlagen aus dem Bereich Geologie.

Die Dokumente beschreiben die Vorsorge gegen Störfälle sowie die zugrundeliegenden Analysen und Überprüfungen durch externe Experten. Aus diesen Dokumenten ergibt sich die Sicherheitsaussage für das Endlager Konrad bezüglich Störfällen.

Die Dokumente beschreiben die Begrenzung des Wärmeeintrags durch die Abfälle in die Einlagerungskammern und das umliegende Gestein. Für das Endlager Konrad sind ausschließlich Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zugelassen, die das Gebirge nicht negativ beeinflussen. Das sind die schwachradioaktiven Abfälle und ein Großteil der mittelradioaktiven Abfälle.

Die Dokumente beschreiben die Oberflächengewässer am Standort, deren Nutzung und die Abwasseranlagen des Endlagers Konrad.

Die Dokumente beschreiben die landschaftsplanerischen Maßnahmen, die für ein solches Vorhaben stets erforderlich sind. Für die Eingriffe in die Natur, die mit der Errichtung des Endlagers Konrad einhergehen, werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen.

Die Dokumente umfassen Sachverständigenaussagen und weitere von der Genehmigungsbehörde in Auftrag gegebene Unterlagen. Sie dienen der Prüfung des Antrags durch die Genehmigungsbehörde.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) beantragt, wie es im Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad vorgegeben ist, während der Errichtung in Einzelfällen Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss bei der atomrechtlichen Aufsicht, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) – etwa wegen geänderter gesetzlicher Bestimmungen oder wegen neuerer verfügbarer Baumaterialien.

Das BASE führt die behördliche Überprüfung durch und es besteht bei unwesentlichen Veränderungen ein Zustimmungserfordernis des BASE. Wesentliche Veränderungen hingegen, die beim niedersächsischen Umweltministerium als Planfeststellungsbehörde beantragt werden müssten, waren bislang nicht erforderlich.

Ausgewählte Unterlagen zu atomrechtlichen Änderungsverfahren finden Sie hier.

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